Begründung: Das Erstgericht bewilligte auf Grund des "Urteils" des Schiedsgerichtes "neben" der Ungarischen Handelskammer in Budapest vom 5. Juni 1989 zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung der betreibenden Partei von S 2,609.279,65 sA wider die verpflichtete Partei die Fahrnisexekution. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der verpflichteten Partei nicht Folge, sprach aber nicht aus, ob der ordentliche Revisionsrekurs zulässig ist oder nicht. Rechtliche Beur... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz wies einen Rekurs der klagenden Partei gegen einen Kostenbestimmungsbeschluß (ON 16) mit der
Begründung: zurück, der schriftliche Rekurs hätte der Unterschrift eines Rechtsanwaltes bedurft und ein Verbesserungsverfahren sei wegen offenkundiger Verschleppungsabsicht nicht zulässig (Punkt 1 des Beschlusses der zweiten Instanz). Rechtliche Beurteilung Der gegen den Zurückweisungsbeschluß erhobene Rekurs der klagenden Part... mehr lesen...
Begründung: In dem seit der Ausscheidung der Hälfte der Liegenschaft EZ 381 KG 42004 Goisern nach dem § 119 Abs. 5 KO aus der Konkursmasse und Überlassung zur freien Verfügung gegen den Gemeinschuldner anhängigen Zwangsversteigerungsverfahren bewilligte das Erstgericht auf Antrag des Verpflichteten die Aufschiebung der Exekution wegen einer erhobenen Oppositionsklage, machte die Wirksamkeit der Aufschiebung aber vom Erlag der Sicherheit von S 25.000 abhängig. Das Rekursgericht gab... mehr lesen...
Begründung: Die am 24.3.1973 geschlossene Ehe der Parteien, der die am 5.5.1972 geborene Natascha R*** entstammt, wurde mit - in Rechtskraft erwachsenem - Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 31.8.1989, 34 C 57/89-4, aus beiderseitigem gleichteiligem Verschulden geschieden. Unmittelbar vor dem Ausziehen aus der gemeinsamen Ehewohnung hatte die Frau dem Mann den handgeschriebenen Text einer Vereinbarung vorgelegt, den beide Parteien in der Folge am 8.12.1986 unterfertigten.... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 E5ZPO §528 AZPO §528 K
Rechtssatz: Ein Beschluss des Rekursgerichts, mit dem ein an dieses gerichteter Rekurs zurückgewiesen wurde, ist nur wegen einer erheblichen Rechtsfrage und nur dann anfechtbar, wenn der Entscheidungsgegenstand fünfzigtausend Schilling übersteigt. Entscheidungstexte 8 Ob 7/90 Entscheidungstext OGH 28.06.1990 8 Ob 7/90 ... mehr lesen...
Begründung: Innerhalb der Monatsfrist des § 20 b Abs. 2 AO stellte die damalige Ausgleichsschuldnerin und nunmehrige Gemeinschuldnerin an das Ausgleichsgericht den Antrag, ihr gemäß § 20 b AO die Ermächtigung zu erteilen, "vorsorglich" von den allenfalls zwischen ihr und den in der Anlage ihres Antrages angeführten Personen bestehenden Wohnsparverträgen (in nicht detaillierter Höhe zwischen jeweils S 10.000 und S 70.000) zurückzutreten; ihrer Meinung nach habe sie zwar ihre Verpfl... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das Meistbot von 3,585.000 S wie folgt zu: 1. Der Stadt Wien als Vorzugspost 493,-- S 2. Der Revisionsrekurswerberin zu ClNR 4: a) Kapital 768.737,72 S b) Zinsen 219.090,25 S c) Kosten 154.878,43 S das sind zusammen 1,142.706,40 S. 3. Der Revisonsrekurswerberin zu ClNR 5: a) Kapital 1,400.000,-- S b) Zinsen 399.000,-- S das sind zusammen 1,799.000,-- S. 4. Dem Pfandgläubiger zu ClNR 6 auf die Höchs... mehr lesen...
Norm: ZPO §477 B2aZPO §502 HIIZPO §528 KAußStrG §249 Abs3
Rechtssatz: Die Nichtbeachtung der Rechtskraft bewirkt nach ständiger Rechtsprechung Nichtigkeit. Diese Nichtigkeit ist aus Anlass eines außerordentlichen Revisionsrekurses wahrzunehmen, da Nichtigkeitsgründe immer von erheblicher Bedeutung für die Rechtssicherheit sind. Entscheidungstexte 4 Ob 539/90 Entscheidungstext OGH 30.0... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte wendete die örtliche Unzuständigkeit des von der Klägerin angerufenen Landesgerichtes für ZRS Wien ein; er halte sich zwar berufsbedingt häufig in Wien auf, habe aber seinen ordentlichen Wohnsitz im Sprengel des Landesgerichtes für ZRS Graz. Hierauf beantragte die Klägerin für den Fall der örtlichen Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes die Überweisung der Rechtssache an das Landesgericht für ZRS Graz. Mit dem in der Tagsatzung zur mündlichen Streitver... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung § 528 ZPO ist eine "allgemeine" Bestimmung der ZPO über das Rechtsmittel des Rekurses und gilt daher gemäß § 78 EO auch im Exekutionsverfahren (SZ 57/42 uva). Rekurse gegen Entscheidungen des Gerichtes zweiter Instanz über den Kostenpunkt (Abs 2 Z 3) oder über Gebühren der Sachverständigen (Abs 2 Z 5) sind deshalb unzulässig. Auf Grund dieser Bestimmungen können nach ständiger Rechtsprechung Entscheidungen des Gerichtes zwe... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsvorgänger der Streitteile schlossen zwei Servitutsverträge mit folgenden, hier relevanten Bestimmungen ab: Servitutsvertrag vom 25. November 1923: ... I) Die nachbenannten Herren ... (Rechtsträger des Beklagten) sind Eigentümer der Grundparzelle Nr 1394 der KG Ellmau und die Vorgenannten räumen nun für sich und ihren Besitz- und Rechtsnachfolgern dem Herrn ... (Rechtsvorgänger der Klägerin) in Ellmau zu Gunsten dessen Elektrizitätswerk - Anlage Mühltal - in E... mehr lesen...
Norm: ASGG idF WGN 1989 §47ZPO §519 GZPO §521aZPO §528 K
Rechtssatz: Die Rekursbeschränkungen des § 528 ZPO sind auch weiterhin auf Rekurse gegen Beschlüsse des Berufungsgerichtes im Sinn des § 519 ZPO anzuwenden. Nur soweit mit einem Rekurs gegen einen Aufhebungsbeschluss im Sinne des § 519 Abs 1 Z 2 ZPO die Sachentscheidung bekämpft wird, ist gemäß § 521 a Abs 1 Z 2 ZPO eine Rekursbeantwortung zulässig; wird ein solcher Beschluss - unzulässig... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht die Entscheidung des Erstgerichtes, mit dem der Antrag des Gemeinschuldners auf Zustellung aller Entscheidungen und Eingaben sowie auf Akteneinsicht im Zwangsversteigerungsverfahren, weiters auf Wiedereröffnung des Verfahrens sachlich abgewiesen hat. Gegen eine, die Entscheidung des Erstgerichtes zur Gänze bestätigende Entscheidung des Rekursgerichtes ist nach § 528... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat den Beklagten aufgrund von Wohnungsreservierungs- und Kaufverträgen, die zu verschiedenen Zeitpunkten in den Jahren 1976 und 1977 geschlossen wurden, je mit Wohnungseigentum zu verbindende Anteile an der Liegenschaft Wien 9., Hahngasse 21, übertragen, auf der sie unter Inanspruchnahme von Mitteln aus der Wohnbauförderung 1968 eine Wohnungseigentumsanlage errichten ließ. Nach dem Inhalt des Förderungsaktes der MA 50 wurde auf der Liegenschaft ein Wohnha... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Vorsteher des Bezirksgerichtes erkannte die Ablehnung des Prozeßrichters als nicht berechtigt und wies demgemäß den Ablehnungsantrag des Ing.Helmut H*** zurück. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Der gegen die Entscheidung des Rekursgerichtes erhobene Revisionsrekurs des Ing.Helmut H*** ist unzulässig. Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist gegen die Entscheidung der zweiten Instanz, mi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies aus dem am 13. Jänner 1989 aus der Versteigerung einer Eigentumswohnung erzielten Meistbot von 840.000 S den Betrag von zusammen 85.859,51 S als Vorzugspost an den Masseverwalter an aufgelaufenen Sondermassekosten zu. Für die im besten bücherlichen Rang befindliche betreibende Partei verblieb dadurch auf ihre mit 970.132,27 S festgestellte Forderung nur mehr der Restbetrag des Meistbotes von 754.140,49 S. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte den ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil (Sentenza) des Landesgerichtes Modena vom 12.5.1987 wurde der Verpflichtete in Person und als Inhaber der Firma O*** Strickwarenimport mit dem Sitz in Wien zur Zahlung von ital. Lira 8,000.000 und zum Ersatz der Prozeßkosten von ital. Lira 2,378.520 verurteilt. Aus diesem Urteil geht hervor, daß sich der Verpflichtete in den Prozeß durch die Bevollmächtigung des Dr. Alberto B*** eingelassen hat, der nach Bestreitung des Klagebegehrens und Antrag auf dessen A... mehr lesen...
Begründung: Den betreibenden Parteien wurde mit Beschluß des Erstgerichtes zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 29.456,70 sA die Exekution durch Pfändung und Überweisung des der (erst)verpflichteten Partei gegen den Drittschuldner Pensionsfonds der Gemeinden im Bundesland Kärnten bewilligt und das Zahlungs- und Verfügungsverbot "über die gepfändeten Bezüge (Pensionseinkommen)" erlassen. Über Rekurs des Verpflichteten bestätigte das Rekursgericht diesen Beschluß m... mehr lesen...
Begründung: Zur Hereinbringung vollstreckbarer Forderungen von S 23.500,-- sA und S 25.000,-- sA bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei die Gehaltsexekution. Der Bewilligungsbeschluß wurde dem Dienstgeber am 26.Mai 1988 zugestellt. Auf Antrag der betreibenden Partei wurde dem Drittschuldner die Hinterlegung der dem Verpflichteten zustehenden Forderungen auf das pfändbare Arbeitseinkommen nach Maßgabe der Fälligkeit aufgetragen, weil mehrere angeblich Berechtigte die ge... mehr lesen...
Begründung: Am 27. Juni 1988 wurde die Liegenschaft EZ 114 KG Seewalchen um das Meistbot von 5 Mio S zugeschlagen. Das Erstgericht wies den Erlös des Hälfteanteils des Erstverpflichteten von 2,5 Mio S wie folgt zu: 1. Dem Werner K*** zu CLNR 1 (dessen Pfandrecht auf beiden Hälfteanteilen haftet) die Hälfte von 2,2 Mill S Kapital samt Zinsen vom 28. Juni 1985 bis 27. Juni 1988, einverleibter Kosten des Exekutionsverfahrens und Kosten der Teilnahme an der Verteilungstagsatzung, zusa... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien vom 14.September 1989, 3 R 145/89 (= 39 Cg 76/89-12 des Handelsgerichtes Wien), mit dem der Exekutionsantrag abgewiesen wurde, wurde mit dem Beschluß des Obersten Gerichtshofs vom heutigen Tage, 3 Ob 125/89, bestätigt. Ein Vollzug der Exekution kommt daher nicht mehr in Betracht, weshalb die betreibende Partei durch die in dem hier angefochtenen Beschluß ausgesprochene Ablehnung des ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 BZPO §538
Rechtssatz: Wurde von den Vorinstanzen bewußt im Vorprüfungsverfahren beschlußmäßig entschieden, so ist der OGH auf Grund der Bestimmung des § 528 Abs 1 Z 1 ZPO nicht berechtigt, zu prüfen, ob die Rechtsansicht der Vorinstanzen bezüglich der Zuweisung der von ihm entschiedenen Frage in das Vorprüfungsverfahren richtig ist oder nicht. Auch eine Fehlbeurteilung durch die Vorinstanzen würde einen weiteren Rechtszug ausschl... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat die auf § 530 Abs. 1 Z 7 ZPO gestützte Klage auf Wiederaufnahme des Verfahrens 6 C 85/86 des Bezirksgerichtes Hernals mit der
Begründung: zurückgewiesen, die Kläger hätten die angeblich neuen Tatsachen und Beweismittel verschuldet im Vorprozeß nicht geltend gemacht. Das Rekursgericht hat mit dem angefochtenen Beschluß die erstgerichtliche Entscheidung bestätigt. Rechtliche Beurteilung Der von den Klägern gegen die Entscheidung... mehr lesen...
Begründung: In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 27.1.1989 schränkten die klagenden Parteien ihr ursprünglich auf Rechnungslegung, Herausgabe und Leistung gerichtetes Begehren auf Kosten ein. Das Erstgericht erkannte die klagenden Parteien mit Urteil vom 30.1.1989, ON 12, schuldig, den beklagten Parteien 58.625,48 S und der Nebenintervenientin 40.376,70 S an Prozeßkosten zu ersetzen. Das Oberlandesgericht Wien wies mit Beschluß vom 29.5.1989, ON 17, den als Beruf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluß wurde lediglich eine erstgerichtliche Entscheidung betreffend die Zahlung der Gebühren des Gerichtskommissärs abgeändert. Gemäß § 14 Abs 2 AußStrG sind im außerstreitigen Verfahren Entscheidungen des Rekursgerichtes über den Kostenpunkt unzulässig. Zu den irrevisiblen Entscheidungen gehören alle jene, die sich auf die Gebühren beziehen und nicht etwa nur Entscheidungen, die solche bestimmen (RZ... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Wechselzahlungsauftrages vom 4. Juni 1987, gegen den Einwendungen erhoben worden waren, wurde zur Sicherstellung der Wechselforderung der betreibenden Kreditgenossenschaft von 500.000 S sA die Exekution durch Vormerkung des Pfandrechtes auf der Liegenschaft der Verpflichteten EZ 440 KG 63107 Algersdorf bewilligt. Das Pfandrecht ist in CLNR 27a vorgemerkt. Mit der Zustellung der Entscheidung des Obersten Gerichtshofes vom 22. September 1988 zu 7 Ob 649, 65... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte den Betrag von 426.042,40 S sA und brachte zur
Begründung: vor, Martin Ö*** habe im Auftrag der C*** A*** Sportgerätebau Gesellschaft mbH, deren Rechtsnachfolgerin die beklagte Partei sei und im Auftrag der beklagten Partei Leistungen erbracht, die mit den Fakturen Nr. 488 vom 17. Jänner 1985 (126.200 S), Nr. 493 vom 8. Februar 1985 (94.400 S), Nr. 502 vom 3. April 1985 (78.000 S), Nr. 510 vom 31. Mai 1985 (82.080 S) und Nr. 511 vom 3. Juni ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte betreibt den Versandhandel mit Parfümeriewaren in ganz Österreich. Nach dem übereinstimmenden Parteienvorbringen hat die Beklagte im Jänner 1989 zwei verschiedene Werbeankündigungen in ganz Österreich versendet, und zwar: 1. Werbeankündigungen wie Beilage D an namentlich genannte Empfänger(innen) unter dem Slogan "Probieren Sie die 39 beliebtesten Yves R***-Produkte '88". In einem der Aussendung beiliegenden Faltprospekt wurden unter der blickfangartig her... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 62 Grundbuch Reinbach, Gut Vorderreinbach. Diese Liegenschaft sowie die mittlerweile von ihm bereits verkaufte Liegenschaft EZ 110 Grundbuch Reinbach hat der Antragsgegner im Wege der Zwangsversteigerung durch Zuschlag erworben; die Voreigentümerin der beiden Liegenschaften war Theresia L***, die Mutter des Antragstellers. Am 1. Juli 1981 haben Theresia L*** als Verpächterin und der Antragsteller al... mehr lesen...
Begründung: Mehrere betreibende Parteien, darunter die R*** G***-St.P*** reg. Genossenschaft mbH, die im folgenden als "betreibende Partei" bezeichnet wird, führen Exekution durch Zwangsversteigerung eines Liegenschaftsanteils des Verpflichteten. Der betreibenden Partei wurde die Exekution zur Hereinbringung der Forderung von S 290.678,47 sA bewilligt und zugleich die Anmerkung der Einleitung des Versteigerungsverfahrens im laufenden Rang angeordnet und vollzogen. Sie trat durch d... mehr lesen...