Norm
ZPO §477 B2aRechtssatz
Die Nichtbeachtung der Rechtskraft bewirkt nach ständiger Rechtsprechung Nichtigkeit. Diese Nichtigkeit ist aus Anlass eines außerordentlichen Revisionsrekurses wahrzunehmen, da Nichtigkeitsgründe immer von erheblicher Bedeutung für die Rechtssicherheit sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0041896Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.01.2022