Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen haben über einen Verfahrenshilfeantrag der beklagten Partei entschieden. Wie der Rechtsmittelwerberin bereits in mehreren Entscheidungen des erkennenden Senats - zum Teil auch in der vorliegenden Rechtssache - ausführlich und klar bedeutet wurde, ist bei Entscheidungen über die Verfahrenshilfe der Rechtsmittelzugang zum Obersten Gerichtshof gemäß § 528 Abs.2 Z 4 ZPO jedenfalls ausgeschlossen. Ihr unzul... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des Masseverwalters bewilligte das Konkursgericht die gerichtliche Veräußerung des zur Konkursmasse gehörenden mit Wohnungseigentum an einer Wohnung verbundenen Liegenschaftsanteiles. Das Erstgericht hatte als Exekutionsgericht einzuschreiten (§ 119 KO). Die Versteigerung war für den 3.Oktober 1991 anberaumt. Infolge des am 25.September 1991 überreichten Übernahmsantrages schob das Erstgericht nach Erlag der Sicherheit das Versteigerungsverfahren nach § 20... mehr lesen...
Begründung: Das Bezirksgericht Innsbruck setzte mit dem Beschluß vom 21.September 1990, GZ 4 Nc 1752/88-76, die von der Gegnerin dem Enteigneten binnen vierzehn Tagen ab der Rechtskraft des Beschlusses zu entrichtende Entschädigung nach dem BStG mit S 65.064,77 fest. Dem Rekurs der Gegnerin gab das Rekursgericht mit Beschluß vom 19.April 1991, GZ 3b R 171/90-81, nicht Folge. Das Rekursgericht verhielt die Gegnerin zum Ersatz der Kosten des Rekursverfahrens von S 3.396,60. Es spr... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei mietete von der Klägerin in deren Haus in Wörgl mit Mietvertrag vom 24.April 1990 die gesamten ebenerdingen Geschäftsräumlichkeiten sowie einen Büroraum im ersten Stock zu einem monatlichen Mietzins von 60.500 S incl. Umsatzsteuer. Punkt IX. des Mietvertrages lautet: "Die Aufrechnung allfälliger Gegenforderungen gegen den Mietzins ist unzulässig." Die Klägerin begehrte die Räumung des Bestandobjektes mit der Behauptung, die beklagte Partei habe ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 K
Rechtssatz: Voraussetzung für die Zulässigkeit des Revisionsrekurses (= Rekurses an den OGH, gleichgültig, ob die Entscheidung des Rekursgerichtes materieller oder formeller Natur war, EFSlg 64175 mit weiteren Nachweisen) ist aber nach § 528 Abs 1 ZPO, dass die Entscheidung von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage abhängt. Entscheidungstexte 5 Ob 1559/92 Entscheidungs... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Rekursgericht den auf Erlassung eines Verbotes, bestimmte gesetzwidrige Preisnachlässe anzukündigen, gerichteten Sicherungsantrag abgewiesen und ausgesprochen, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000 übersteige und der Revisionsrekurs zulässig sei. Der dagegen vom Kläger erhobene Revisionsrekurs ist nicht zulässig. Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Lehre setzt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte, welcher sein Studium im Sommersemester 1982 beendet hatte, war dann zunächst als Studienassistent und in der Folge vom 31.1.1983 bis zum 31.1.1989 als Universitätsassistent am Institut für Baustatik der Technischen Universität Wien beschäftigt. Die Anstellung war gemäß §§ 3 bis 5 BDG BGBl 1979/333 in Verbindung mit § 6 Abs 2 HochschulassistentenG BGBl 1962/216 und § 40 Abs 2 UOG BGBl 1975/258 erfolgt. Der Beklagte bezog neben dem normalen Gehalt ei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die vom Verhandlungsrichter erstattete Befangenheitsanzeige als unbegründet zurück (21 Nc 6/92-2). Das Oberlandesgericht Linz wies den gegen diesen Beschluß erhobenen Rekurs der beklagten Partei als unzulässig zurück und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage nicht zulässig sei (ON 5). Der von der beklagten Partei gegen den Beschluß des Rekursgerichtes erhobene außerordentliche Revisionsre... mehr lesen...
Begründung: Mit der angefochtenen Entscheidung hat das Rekursgericht den Beschluß des Erstgerichtes, mit dem die von der beklagten Partei erhobene Einrede der sachlichen Unzuständigkeit zurückgewiesen wurde, bestätigt und ausgesprochen, daß der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei; es hat diesen Ausspruch mit dem Hinweis auf § 528 Abs 2 Z 2 ZPO begründet. Dagegen wendet sich der "außerordentliche" Revisionsrekurs der beklagten Partei, in dem ausgeführt wird, es liege eine Rec... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies bei der Verteilung des Meistbots für die von ihm versteigerte Liegenschaft in der Höhe von 1,004.500 S der führenden betreibenden Partei, für die auf der versteigerten Liegenschaft im ersten Rang ein Pfandrecht für die Forderung von 500.000 S sA einverleibt ist, zur Berichtigung der Forderung von 1,017.660,36 S den nach Berichtigung einer bevorrechteten Forderung von 8.962,25 S verbleibenden Betrag von 995.537,80 S zu. In der berichtigten Forderungen... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Wurz als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Warta, Dr.Egermann, Dr.Niederreiter und Dr.Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der Antragsteller Elmar F***** und Cornelia F*****, vertreten durch Dr.Alfred Haslinger und andere Rechtsanwälte in Linz, wider die Antragsgegnerin Republik Österreich, Österreichische Bundesforste, vertreten durch die Finanzp... mehr lesen...
Begründung: Mit einstweiliger Verfügung vom 30.12.1991 verbot das Erstgericht der Beklagten zur Sicherung eines von der Klägerin geltend gemachten inhaltsgleichen Anspruches, Preisnachlässe, die gegen das Rabattgesetz verstoßen, insbesondere 10%ige Preisnachlässe auf alle Waren für Studenten mit Studienausweisen, in öffentlichen Bekanntmachungen oder anderen Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, anzukündigen. Mit dem angefochtenen Beschluß wies das... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr.Friedl als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F***** Zeitungsgesellschaft mbH, *****, vrtreten durch Dr.Michael Graff, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei R***** Zeitschriftenverlagsgesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Exekutionsantrag, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von 530.607,50 S sA die Fahrnisexekution und die Forderungsexekution zu bewilligen, ab. Das Rekursgericht gab dem von der betreibenden Partei gegen diesen Beschluß des Erstgerichtes erhobenen Rekurs nicht Folge und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der von der betreibenden Partei gegen diesen Beschluß des Rekursgerichtes erhobene Revisionsreku... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr.Friedl als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith, Dr.Kodek, Dr.Niederreiter und Dr.Redl als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1) G***** KG, ***** 2) Fritz H*****, 3) Lorenz B***** Gesellschaft mbH, ***** 4) Ernst Schm***** 5) Franz B***** Gesellschaft mbH, ***** sämtliche vertreten durch Dr.Gernot Hain und ander... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete hatte die Exekutionskraft des am 1.Dezember 1986 errichteten Notariatsaktes mittels Klage gegen die betreibende Bank bestritten. Sie war in diesem Rechtsstreit in erster und zweiter Instanz unterlegen. Das Erstgericht trug ihr den Ersatz der Prozeßkosten von S 317.618,10 an die obsiegende Bank auf, das Berufungsgericht verhielt sie zum Ersatz der Kosten des Berufungsverfahrens von S 63.340,20. Gegen das Urteil des Berufungsgerichtes hatte die Verpflicht... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Gesellschaft mbH begehrte vom Beklagten aus dem Titel der Bereicherung die Zahlung von S 130.843,90 abzüglich eines vom Beklagten ersiegten Kostenbetrages in der Höhe von S 44.909,40. Mit Urteil des Erstgerichtes vom 30. 7. 1991 wurde das Klagebegehren abgewiesen. Dagegen erhob die Klägerin am 5. 9. 1991 Berufung, der Beklagte erstattete am 7. 10. 1991 Berufungsbeantwortung. Mit Beschluß des Kreisgerichtes Leoben vom 21. 10. 1991 wurde über das Vermögen ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502ZPO §502 Abs4 Z1ZPO idF WGN 1989 §502 Abs1ZPO §528, KBGG §5b
Rechtssatz: Trotz Fehlens einer ausdrücklichen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu einer konkreten Fallgestaltung liegt dann keine erhebliche Rechtsfrage vor, wenn das Gesetz selbst eine klare, das heißt eindeutige Regelung trifft. Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einz... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Graf, Dr. Jelinek und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E***** G*****, vertreten durch Dr. Johann Fontanesi, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Prof. Dr. A***** J. G*****, vertreten durch Dr. Adolf Kriegler, Rechtsanwalt in Wien, wegen... mehr lesen...
Begründung: In einem Zwangsversteigerungsverfahren verkaufte der Ersteher einen Teil der ihm zugeschlagenen Grundstücke an dritte Personen. Das als Exekutionsgericht einschreitende Erstgericht bewilligte in gesonderten Beschlüssen zum Teil zunächst die Vormerkung des Eigentumsrechtes der Käufer an den gekauften Grundstücken und in der Folge die Anmerkung der Rechtfertigung der Vormerkung und in einem Fall die Vormerkung und in einem weiteren Fall die Einverleibung des Eigentumsrecht... mehr lesen...
Begründung: 1.) Zur Zurückweisung des Revisionsrekurses gegen Punkt 2 der zweitinstanzlichen Entscheidung (5 Ob 1512/92): Mit Beschluß des Erstgerichtes vom 31.1.1991, 24 Cg 21/90-40, wurde der nicht weiter begründete Antrag der Beklagten abgewiesen, "ihr die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen und eine ordentliche Verhandlung auszuschreiben." Dieser Beschluß wurde dem damaligen Beklagtenvertreter (einem im Rahmen der Verfahrenshilfe beigegebenen Rechtsanwalt) am 6... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der ausländischen betreibenden Partei zur Hereinbringung ihrer Forderungen von US-$ 41.580 sA wider die verpflichtete Kommanditgesellschaft auf Grund des niederländischen Schiedsgerichtsurteiles vom 13.September 1990 die Fahrnisexekution. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Verpflichteten nicht Folge. Es sprach aus, daß der Revisionsrekurs zulässig sei, begründete den Ausspruch aber nur mit einem Hinweis auf § 83 Abs 3 EO. Das Rekursvorbring... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger betreibt in Graz das Kürschnerhandwerk; er ist Innungsmeister der steirischen Kürschner. Der Erstbeklagte und die Zweitbeklagte betreiben in Graz den Handel mit Textilien, insbesondere mit - ausschließlich oder vorwiegend aus Kunstfasern hergestellten, von ihnen als "Webpelz" oder "Web-Pelz" bezeichneten - Pelzimitationen; in ihrer Werbung für diese Webpelze verwendet die Zweitbeklagte auch die Worte "Pelz" oder "Pelzmäntel". Der Drittbeklagte ist ein ideeller... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer des im Gemeindegebiet der beklagten Gemeinde liegenden Grundstückes 115 KG L*****. Mit Schreiben vom 4. 11. 1983 suchte der Kläger um Anschluß seines Grundstückes an die Wasserversorgungsanlage der beklagten Partei an. Dieses Ansuchen wiederholte er anläßlich einer Bauverhandlung am 11. 4. 1985. Der Kläger stellte mit Schriftsätzen vom 7. 9. 1987 und 23. 3. 1988 Devolutionsanträge an die beklagte Gemeinde. Er begründete diese damit, über seine A... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger forderte nach Bezahlung seiner Honorarforderung vom Beklagten klageweise die Zahlung von Verzugszinsen sowie den Ersatz von Mahnkosten. Dazu legte er im Sinne seines Schriftsatzes ON 7 dar, daß das Mahnschreiben zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig gewesen wäre. Das Prozeßgericht erster Instanz gab dem Begehren des Klägers in Ansehung eines Zinsenbetrages von 232,61 S statt und wies das weitere auf Ersatz der Kosten eines anwaltlichen Einschrei... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf Punkt VI des Mietvertrages der Parteien gestützte Klagebegehren der Hauptmieterin, die beklagten Vermieter seien schuldig, dem Um- und Ausbau des im Erdgeschoß gelegenen Geschäftslokals nach dem Bauansuchen und den Einreichplänen die Zustimmung zu erteilen, ab. Zur Entscheidungsbegründung führte es an: Die begehrten Umbauarbeiten am Bestandgegenstand dienten der Errichtung eines Fleischverarbeitungsraumes. Nach Punkt VI des Mietvertrages dü... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 K
Rechtssatz: Ist ein Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig kommt es nicht darauf an, ob die Entscheidung von der Lösung einer erheblichen Rechtsfrage im Sinn des § 528 Abs 1 ZPO abhängt. Entscheidungstexte 3 Ob 80/91 Entscheidungstext OGH 18.12.1991 3 Ob 80/91 7 Ob 564/92 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Berufungsgericht, das in der Hauptsache das klagsstattgebende Urteil erster Instanz - wie feststeht: rechtskräftig - bestätigte, die Berufungsbeantwortung der klagenden Partei als verspätet zurück. Der Rekurs der klagenden Partei mit dem Antrag, den angefochtenen Beschluß aufzuheben und dem Beklagten den Ersatz der Kosten der Berufungsbeantwortung aufzuerlegen, ist nicht zulässig. Rechtliche Beurteilung Di... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 HZPO §528 D2ZPO §528 KZPO §535
Rechtssatz: Gemäß § 535 ZPO sind für die Anfechtbarkeit von Entscheidungen, die ein höheres Gericht im Zuge eines bei ihm anhängigen Wiederaufnahmsverfahrens fällt, diejenigen Bestimmungen maßgebend, welche für dieses Gericht als Rechtsmittelinstanz maßgebend wären. Es gelten daher die Rekursbeschränkungen der §§ 519 und 528 ZPO, insbesondere der Ausschluss einer Anrufung des OGH in Angelegenheiten ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 D2ZPO §528 KZPO §532ZPO §535
Rechtssatz: Eine in der Hauptsache wirksame Rechtsmittelbeschränkung hat kraft Größenschlusses auch für Entscheidungen im Wiederaufnahmsverfahren zu gelten. Entscheidungstexte 5 Ob 546/91 Entscheidungstext OGH 10.12.1991 5 Ob 546/91 Veröff: RZ 1993/66 S 176 2 Ob 514/93 Entscheidungs... mehr lesen...