Begründung: Das Erstgericht wies die Anträge der Klägerin ab, dem Beklagten zur Sicherung inhaltsgleicher Unterlassungsansprüche zu verbieten, a) im geschäftlichen Verkehr im Einzelhandel mit Fotoartikeln das Gehäuse einer Leica M 6 um einen Preis von S 24.390 anzubieten, wenn der Hinweis, daß der Preis nur für das Gehäuse gilt, in unauffälligem Kleindruck aufscheint und neben der Ankündigung eine Leica M 6 samt Objektiv abgebildet ist; b) das Fotografengewerbe gemäß § 94 Z 17 G... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des Klägers gebot der Erstrichter der Beklagten zur Sicherung der mit Klage geltend gemachten Unterlassungsansprüche mit einstweiliger Verfügung, es im geschäftlichen Verkehr bei der Versteigerung von Orientteppichen zu unterlassen 1) Versteigerungen außerhalb des Standortes ihrer Gewerbeberechtigung oder einer weiteren Betriebsstätte, nämlich im Flughafenrestaurant Innsbruck, Fürstenweg 180, ohne Bewilligung der Gewerbebehörde - sei es auch nur kurzfristig ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber, Dr. Angst, Dr. Graf und Dr. Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Engelbert T*****, vertreten durch Dr. Manfred Buchmüller, Rechtsanwalt in Altenmarkt/Pongau, wider die beklagte Partei Peter S*****, vertreten durch Dr. Anton Heinrich, Rechtsanwalt in Juden... mehr lesen...
Norm: EO §42 A1EO §42 FZPO §528 C1
Rechtssatz: Wird die Aufschiebung von Exekutionen auf mehrere Verfahrenshandlungen gestützt, so stehen die Aufschiebungsbegehren nicht in einem inneren Zusammenhang. Die Zulässigkeit des Revisionsrekurses der verpflichteten Partei ist daher für die Begehren auf Aufschiebung der Exekutionen jeweils gesondert zu beurteilen. Entscheidungstexte 3 Ob 14/91 ... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei, eine Gemeinde, fertigte gegen die verpflichtete Partei als Abgabenschuldnerin drei Rückstandsausweise über Forderungen an Kanalgebühren für die Jahre 1987 bis 1989 in der Höhe von 1,012.996,84 S, 1,915.702,43 S und 2,444.612,96 S aus. Zur Hereinbringung dieser Forderungen wurden ihr gegen die verpflichtete Partei mit drei gesonderten Exekutionsbewilligungen auf Grund jedes der Rückstandsausweise die Fahrnisexekution und überdies auf Grund aller Rü... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei, eine Gemeinde, fertigte gegen die verpflichtete Partei als Abgabenschuldnerin drei Rückstandsausweise über Forderungen an Kanalgebühren für die Jahre 1987 bis 1989 in der Höhe von 1,012.996,84 S, 1,915.702,43 S und 2,444.612,96 S aus. Zur Hereinbringung dieser Forderungen wurden ihr gegen die verpflichtete Partei mit drei gesonderten Exekutionsbewilligungen auf Grund jedes der Rückstandsausweise die Fahrnisexekution und überdies auf Grund aller Rü... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 BZPO §528 C4ZPO §528 C6
Rechtssatz: Sind die tragenden
Entscheidungsgründe: der vorinstanzlichen Beschlüsse (hier: für die übereinstimmende Weigerung, über die gestellten Anträge der Gläubiger positiv zu entscheiden) jedenfalls identisch, handelt es sich ungeachtet der Verschiedenheit des Spruchbegriffes (Abweisung durch Erstgericht Zurückweisung durch Rekursgericht) in Wahrheit um zur Gänze bestätigende Beschlüsse des Rekursgeric... mehr lesen...
Begründung: Die Revisionsrekurswerber, die Konkursgläubiger der Gemeinschuldnerin sind, stellten am 15.9.1989 und 18.10.1989 bzw 20.10.1989 verschiedene Anträge (ON 111, 112, 135 und 137), die das Erstgericht abwies (ON 206). Die gegen den abweislichen Beschluß erhobenen Rekurse waren nicht erfolgreich (ON 351). Teile des rekursgerichtlichen Beschlusses werden von den beiden Konkursgläubigern mit Revisionsrekurs bekämpft. Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens sind nur mehr di... mehr lesen...
Begründung: Gegen den vom Erstgericht antragsgemäß erlassenen Wechselzahlungsauftrag erhob der Beklagte die Einrede der örtlichen Unzuständigkeit. Die klagende Partei beantragte hierauf für den Fall der Stattgebung dieser Einrede die Überweisung der Rechtssache an das nicht offenbar unzuständige Handelsgericht Wien. Das Erstgericht verwarf die Unzuständigkeitseinrede. Zu dem gegen die erstgerichtliche Entscheidung vom Beklagten erhobenen Rekurs erstattete die klagende Partei eine ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger waren bei Einbringung der Klage je zur Hälfte Eigentümer der EZ *****, zu deren Gutsbestand ua die Grundstücke Nr.1728 und 1729 je Acker gehören. Mit Übergabsvertrag vom 16.4.1986 übertrugen sie das Eigentum an ihrem Anwesen einschließlich dieser Grundstücke ihrem Sohn. Der Beklagte ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ *****, zu der ua die Grundstücke Nr.1707/3, 1707/4 und 1726 gehören, welche an die Grundstücke der Kläger angrenzen. Mit der Behauptung, ... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag der Klägerin gebot der Erstrichter der Beklagten zur Sicherung des mit Klage geltend gemachten Unterlassungsanspruches mit einstweiliger Verfügung, es im geschäftlichen Verkehr bei der Versteigerung von Orientteppichen zu Zwecken des Wettbewerbes zu unterlassen, a) entgegen den Vorschriften der Gewerbeordnung 1973 das Gewerbe der Versteigerung beweglicher Sachen im Flughafenrestaurant 6062 Innsbruck, Fürstenweg 180 - sei es auch nur kurzfristig oder vorübergeh... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile leben in Scheidung. Die gefährdete Klägerin (in der Folge Antragstellerin genannt) erhält 14mal jährlich eine Berufsunfähigkeitspension in Höhe von S 8.120 und einen Hilflosenzuschuß in Höhe von S 2.840 monatlich. Ihr Ehemann, der beklagte Gegner (in der Folge Antragsgegner genannt), erzielt ein monatliches Durchschnittseinkommen von S 19.378. Die Eheleute wohnten bis Ende März 1990 in Eggenburg und beabsichtigten, anschließend in ein von ihnen gemeinsam ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Alleineigentümer einer Liegenschaft, zu welcher ua die Wiesenparzellen 1707/3, 1707/4 und 1726 gehören. Die beiden Beklagten waren bei Klagseinbringung je zur Hälfte Eigentümer der benachbarten Liegenschaft, zu deren Gutsbestand ua die Ackerparzellen 1728 und 1729 gehören. Die Beklagten übergaben ihr gesamtes Anwesen einschließlich dieser Parzellen mit Übergabsvertrag vom 16.April 1986 ihrem Sohn. Der Kläger begehrte gegenüber den Beklagten I.) die Fes... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 BZPO §519 GZPO §528 J
Rechtssatz: Nach Ansicht der bisherigen Rechtsprechung vor der WGN 1989 war § 519 ZPO nur auf Beschlüsse des Berufungsgerichtes anzuwenden, auf zweitinstanzliche Beschlüsse im Rekursverfahren aber unanwendbar. Daran ist auch weiterhin festzuhalten, soweit der Rekurs die Funktion einer reinen Verfahrensbeschwerde hat, die auf die Überprüfung verfahrensrechtlicher Zwischenentscheidungen gerichtet ist. Richtet ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt für ihre Tätigkeit als Krankenpflegerin von der Beklagten, die im Sommer 1989 einen Schlaganfall erlitten hat, ein Entgelt von S 75.086,56 brutto und S 5.444,79 netto je sA. Da sich bei der Beklagten Anzeichen für das Vorliegen der Voraussetzungen des § 273 ABGB (und damit auch des Fehlens der Prozeßfähigkeit) ergaben, verständigte das Erstgericht gemäß § 6 a ZPO das Pflegschaftsgericht, das mit Beschluß vom 10.4.1990 den Sohn der Beklagten zum einst... mehr lesen...
Begründung: Der Schriftsatz des Beklagten ON 19, mit dem er Widerspruch gegen das Protokoll der Tagsatzung vom 4.4.1990 erhob, enthielt den Vorwurf, daß die Aussage einer Zeugin und seine Parteiaussage "wahrheitswidrig entstellt" worden seien, weshalb die entsprechende Richtigstellung des "gefälschten" Verhandlungsprotokolles beantragt werde. Der durch das "Zusammenwirken zynischer Dreistheit, erbärmlicher Gewissenlosigkeit und Übermut eingeschleuste unwahre Wortlaut" dürfe im Verha... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil des Erstgerichtes vom 11.10.1988 wurde die verpflichtete Partei zur Zahlung von 135.100,68 S sA an die betreibende Partei verpflichtet, das Mehrbegehren von 99.111,49 S sA und ein Feststellungsbegehren wurden abgewiesen. Im Umfang der Abweisung des Teilbegehrens von 52.243,82 sA erwuchs das Urteil in Rechtskraft. Das Berufungsgericht bestätigte den klagsstattgebenden Teil sowie die Abweisung des Feststellungsbegehrens, hob jedoch das Urteil des Erstgerichtes ü... mehr lesen...
Begründung: Das Kreisgericht Wels hat am 26. Juni 1985 über das Vermögen der Gemeinschuldnerin L***** Grundstücksverwertungsgesellschaft mbH in Liquidation, vertreten durch den Liquidator Ernst S*****, den Konkurs eröffnet. Zum Masseverwalter wurde Dr. Ernst C***** bestellt. Forderungsanmeldungen durch Konkursgläubiger erfolgten unter anderem durch Ernst S***** in der Höhe von S 567.848,28 und durch die O***** (nunmehr R***** reg.Gen.m.b.H.) vertreten durch Dr. Josef B*****, Rechtsa... mehr lesen...
Norm: ZPO §519 Abs1 Z1 GZPO §528 K
Rechtssatz: Der Rekurs nach § 519 Abs 1 Z 1 ZPO ist auch dann zulässig, wenn der Entscheidungsgegenstand fünfzigtausend Schilling nicht übersteigt und eine erhebliche Rechtsfrage nicht vorliegt. Der gegenteiligen Meinung Faschings (LB 2.Auflage RdZ 1980, RdZ 1981), wonach auch im Fall des § 519 Abs 1 Z 1 ZPO der Rekurs nur zulässig wäre, wenn der Entscheidungsgegenstand fünfzigtausend Schilling übersteigt, kan... mehr lesen...
Begründung: Die Hinterlegerin wandte sich im Mai 1990 mit dem Antrag auf gerichtliche Verwahrung nach § 1425 ABGB an das Erstgericht und behauptete, sie habe das von der als zweite Gegnerin benannten Person eingebrachte Ölgemälde bei der Kunstversteigerung am 15. März 1990 dem ersten Gegner zugeschlagen, sei aber am nächsten Tag verständigt worden, daß der als dritter Gegner benannte fremde Staat Eigentumsrechte an dem Bild geltend mache, weil es während des zweiten Weltkriegs illeg... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Vogel als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schobel, Dr. Redl, Dr. Kellner und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Sicherungssache der gefährdeten Partei ***** PI*****, vertreten durch Dr. *****, Rechtsanwalt in Graz, wider den Gegner der gefährdeten Partei ***** PI*****, vertreten durch Dr. *****, Rechtsanwalt in Graz, wegen einstweiliger Verfügung ge... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 A2ZPO §502 Abs2 DcZPO §528 A
Rechtssatz: Zufolge der abweichenden ausdrücklichen Regelung der §§ 527, 528 ZPO bzw des § 16 AußStrG und der dort generell bzw weitgehend verfügten Unanfechtbarkeit bestätigender Entscheidungen des Rekursgerichtes ist eine analoge Anwendung des § 502 Abs 3 ZPO im Rekursverfahren der ZPO (siehe Fasching IV 293 und ErgBd 111) und auch das AußStrG (8 Ob 600/88) ausgeschlossen. Ent... mehr lesen...
Begründung: Nach Bewilligung der Exekution gemäß § 355 EO durch das Titelgericht verhängte das Erstgericht als Exekutionsgericht über zwei verpflichteten Parteien wegen eines im Exekutionsantrag behaupteten Verstoßes gegen den Exekutionstitel eine Beugestrafe von je S 80.000,--. Auf Grund mehrerer Strafanträge verhängte das Erstgericht in der Folge für behauptete weitere gleichgelagerte Verstöße weitere Beugestrafen in der jeweils gleichen Höhe. Die verpflichteten Parteien erhoben g... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 493 KG Viehofen, und zwar Helmut F***** zur Hälfte und die Antragstellerin sowie Walter P*****, die Geschwister sind, je zu einem Viertel. Auf der Liegenschaft befindet sich ein Doppelwohnhaus mit der Bezeichnung *****B*****-Straße Nr.7 und *****B*****-Straße Nr.9. Die Räume des Hauses *****B*****-Straße Nr.7 werden infolge einer Benützungsvereinbarung ausschließlich von Helmut F***** und seiner Familie benützt. Die A... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ die vom Kläger beantragte einstweilige Verfügung. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Beklagten nicht Folge und sprach aus, daß der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich das von der Beklagten als "außerordentlicher Revisionsrekurs" bezeichnete Rechtsmittel, welches vom Erstgericht sofort und unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vorgelegt wurde. Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist unzulässig... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 idF WGN 1989GBG §126, ZPO §528 K
Rechtssatz: An den Zulässigkeitsausspruch des Rekursgerichtes ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden. § 126 Abs 2 GBG verweist zwar nicht ausdrücklich auf § 16 Abs 3 AußStrG, der die mangelnde Bindung des Obersten Gerichtshofes an die Zulassung des Revisionsrekurses durch die zweite Instanz klarstellt, für die Reform des Rechtsmittelverfahrens in Grundbuchsachen waren jedoch "dieselben Grün... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Aktiengesellschaft ist Kommanditistin der W*****-Gesellschaft mbH & Co KG *****. Sie begehrt die Verurteilung der beklagten Komplementäre dieser Gesellschaft zur Zahlung von S 10 Mill. sowie die Feststellung ihrer persönlichen und solidarischen Haftung für die Erfüllung der Hausanteilscheinverträge, insbesondere für die Auszahlung des Abfindungs- bzw. des Auseinandersetzungsguthabens und der Rückzahlungsleistungen gemäß § 8 der AGB über die Ausgabe von H... mehr lesen...
Begründung: Die am 22.8.1988 verstorbene Verpflichtete war die Großmutter der Rekurswerberin und Eigentümerin der EZ 178 und EZ 179 der KG Graz Stadt-Weinitzen. Im Lastenblatt dieser beiden Liegenschaften ist und war auch am 3. und 10.5.1990 nach mehreren Grunddienstbarkeiten unter COZ 10 bzw 7 eine Höchstbetragshypothek zugunsten der betreibenden Partei über S 5,040.000 mit Simultanhaftung der jeweiligen anderen Liegenschaft eingetragen. Darauf folgen jeweils die Anmerkung der Hypo... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der betreibenden Partei ab, ihr auf Grund eines Wechselzahlungsauftrages zur Hereinbringung von restlichen S 137.302 sA die Zwangsversteigerung der der verpflichteten Partei gehörenden Liegenschaften EZ 177 und EZ 592 beide Grundbuch ***** H***** zu bewilligen. Im Grundbuch sei bei beiden Liegenschaften seit 28.4. 1986 die Eröffnung des Vorverfahrens nach § 78 AO, darüber hinaus bei der EZ 177 vorrangig ein Veräußerungsverbot zugunsten von... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller beantragte die Annahme des gerichtlichen Erlages eines Betrages von S 225.000,-- zu Gunsten der Antragsgegnerin. Die Ausfolgung des Betrages solle auf Antrag der Erlagsgegnerin oder auf Grund einer rechtskräftigen und vollstreckbaren gerichtlichen Entscheidung erfolgen. Das Erstgericht nahm den Erlag an. Der Sachwalter der Antragsgegnerin stellte am 10. Oktober 1989 den Antrag, den erlegten Betrag als Teilzahlung auf ein neu zu eröffnendes Sparguthabe... mehr lesen...