Norm
EO §42 A1Rechtssatz
Wird die Aufschiebung von Exekutionen auf mehrere Verfahrenshandlungen gestützt, so stehen die Aufschiebungsbegehren nicht in einem inneren Zusammenhang. Die Zulässigkeit des Revisionsrekurses der verpflichteten Partei ist daher für die Begehren auf Aufschiebung der Exekutionen jeweils gesondert zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0001499Dokumentnummer
JJR_19910626_OGH0002_0030OB00014_9100000_006