RS OGH 1998/10/20 4Ob256/98w

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Veröffentlicht am 20.10.1998
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Norm

ZPO §528 A
ZPO 535

Rechtssatz

Wurde demnach die Nichtigkeitsklage wie im vorliegenden Fall richtigerweise beim Rekursgericht des Vorprozesses eingebracht, unterliegt die Anfechtung der Beschlüsse dieses Gerichtes den Rekursbeschränkungen des § 528 ZPO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1998:RS0110809

Dokumentnummer

JJR_19981020_OGH0002_0040OB00256_98W0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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