Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hob das Berufungsgericht das angefochtene Urteil erster Instanz und das ihm vorangegangene Verfahren als nichtig auf, wies die Klage zurück und hob die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens und des Berufungsverfahrens gegeneinander auf. Das Berufungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Klägerin bereits im Verfahren 18 Cga 226/94m des Landesgerichtes Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht neben einem Zahlungsbegehren... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch wenn der Rechtsmittelausschluss des § 528 Abs 2 Z 2 ZPO für die Bestätigung einer die Anrufung des Gerichtes zurückweisenden Entscheidung nicht gilt (MietSlg 47.464), bleibt doch gemäß § 37 Abs 16 MRG die Rechtsmittelbeschränkung des § 528 Abs 1 ZPO zu beachten (MietSlg 45.73; MietSlg 46.477 ua). Diese führt zur Unzulässigkeit des gegenständlichen außerordentlichen Revisionsrekurses, weil die angefochtene Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Mit seinem Urteil vom 21. 7. 1999 gab das Erstgericht der Klage über S 4.789,60 an restlichem Werklohn statt und erachtete die von der Beklagten aus einer behaupteten Mangelhaftigkeit abgeleitete Gegenforderung als nicht zu Recht bestehend. Das Berufungsgericht verwarf die gegen diese Entscheidung von der beklagten Partei erhobene Berufung wegen Nichtigkeit und gab der im Übrigen erhobenen Berufung wegen unrichtiger rechtlicher Beurteilung und mangelhafter Festste... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Wortlauts des Entscheidungsbegehrens und der zu seiner
Begründung: vorgebrachten Sachverhaltsbehauptungen verwarf das Erstgericht die von den Antragsgegnern erhobene Einrede der Unzulässigkeit des außerstreitigen Rechtswegs. Einem dagegen von den Antragsgegnern erhobenen Rekurs gab das Gericht zweiter Instanz nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 130.000 nicht übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nach § 528 A... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Verwiesen wird auf die den Parteien bekannte Vorentscheidung 1 Ob 309/99v-93, womit der erkennende Senat die Akten mit dem (auch) an den Obersten Gerichtshof gerichteten, rechtzeitigen, anwaltlich nicht gefertigten "ordentlichen und außerordentlichen" Revisionsrekurs dem Erstgericht zurückstellte, weil die direkte Vorlage des Revisionsrekurses durch das Erstgericht an den Obersten Gerichtshof der seit Inkrafttreten der ... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 16 Abs 4 AußStrG idF WGN 1997 iVm § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 14 Abs 1 AußStrG) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 16, Absatz 4, AußStrG in der Fassung WGN 1997 in Verbindung mit Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheb... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 171 KO ist, soweit die Konkursordnung nichts anderes anordnet, auf das Verfahren ua die Zivilprozessordnung anzuwenden. Mangels eigenständiger Regelung in der den Konkurs betreffenden Bestimmung des § 176 KO gelten im Konkursverfahren die Anfechtungsbeschränkungen des § 528 ZPO (8 Ob 100/97g; 8 Ob 239/97y ua; zuletzt 8 Ob 215/99x). Gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO ist der Revisionsrekurs gegen bestätigende Beschlüsse j... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin des wöchentlich erscheinenden Nachrichtenmagazins "p*****". Die Beklagte ist Eigentümerin und Verlegerin der Wochenzeitschriften N***** und F*****. Am 29. 7. 1999 ließ die Beklagte eine Postwurfsendung verteilen, in der sie ankündigte, der am nächsten Tag erscheinenden Ausgabe von N***** werde als Werbegeschenk gratis eine Sonnenfinsternis-Brille beigelegt sein. Weiters wurde angekündigt, jedem Interessenten 10 Hefte von N***** und ... mehr lesen...
Begründung: Die erste Instanz hat mit Beschluss ON 51 den vom Schuldner vorgelegten Zahlungsplan abgewiesen, weil die Erfüllbarkeit des Zahlungsplanes nicht bescheinigt werden konnte. Das Rekursgericht hat dem Rekurs des Schuldners teilweise Folge gegeben und den Beschluss dahin "abgeändert", dass der vorgelegte Zahlungsplan nicht abgewiesen, sondern zurückgewiesen werde und inhaltlich gleichfalls ausgeführt, dass die mangelnde Erfüllbarkeit des Zahlungsplanes einen Unzulässi... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat seine sachliche Unzuständigkeit für die Entscheidung über den vorliegenden Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens ausgesprochen und den Antrag dem Landesgericht St. Pölten als zuständigem Gericht überwiesen. Der Antragsteller sei persönlich haftender Gesellschafter einer OEG, über deren Vermögen das Landesgericht St. Pölten das Ausgleichsverfahren eröffnet habe. Das Gericht zweiter Instanz gab dem dagegen erhobenen Rekurs des A... mehr lesen...
Begründung: Die Streitparteien sind Eigentümer benachbarter Grundstücke (die Beklagten jeweils zur Hälfte), wobei die Grenze entlang einer Feuermauer verläuft. Die Klägerin begehrte zuerst von den Beklagten die Entfernung eines über das Dach führenden Entlüftungsrohres, soweit es in ihr Grundstück hineinreicht (vgl auch AS 98 und 103 sowie 166), schließlich auch einer auf ihr Grundstück hineinragenden Fernsehantenne samt Kabel und Befestigung (AS 167, 230), schränkte aber let... mehr lesen...
Begründung: In einem näher bezeichneten Vorverfahren bewilligte das Landesgericht Innsbruck mit Beschluss vom 13. Juni 1996 dem Antragsteller die Verfahrenshilfe zur Geltendmachung von Ansprüchen, die er aus zwei gerichtlichen Verfahren ableitet, erklärte jedoch mit weiterem Beschluss vom 5. Mai 1999 die gewährte Verfahrenshilfe gemäß § 68 Abs 1 ZPO als erloschen, weil allfällige Ansprüche aus den betroffenen Entscheidungen verjährt seien. Dem dagegen erhobenen Rekurs des Antra... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte die Zwangsversteigerung zweier Drittelanteile der Verpflichteten an verschiedenen Liegenschaften, und zwar an der EZ 190 einer bestimmten Katastralgemeinde auf Grund eines Anerkenntnisurteils zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von S 1,307.038 sA sowie an der EZ 178 derselben Katastralgemeinde zur Hereinbringung eines Teilbetrags von S 600.000 dieser Forderung und auf Grund eines Zahlungsbefehls zur Hereinbringung einer vollstr... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt zur Sicherung ihres inhaltsgleichen Unterlassungsanspruchs, dem Beklagten zu verbieten, im geschäftlichen Verkehr im Gebiet der Republik Österreich die geschützte Marke "ELISABETH (SISSY)" oder eine verwechselbar ähnliche Bezeichnung im Zusammenhang mit der Ankündigung, dem Verkauf und dem Vertrieb von alkoholischen Getränken bzw. Spirituosen oder gleichartigen Waren kennzeichenmäßig zu verwenden. Das Erstgericht wies den Sicherungsantrag ab, o... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat seine sachliche Unzuständigkeit für die Entscheidung über den Antrag auf Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens ausgesprochen und den Antrag dem zuständigen Landesgericht gemäß § 44 Abs 1 JN überwiesen. Die Antragstellerin sei persönlich haftende Gesellschafterin einer OEG, über deren Vermögen beim Landesgericht das Ausgleichsverfahren eröffnet worden sei. Das Erstgericht hat seine sachliche Unzuständigkeit für die Entscheidung über den Ant... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht verwarf die vom Beklagten erhobene Einrede der örtlichen Unzuständigkeit und der Unzulässigkeit des Rechtswegs. Es stellte fest, dass der Beklagte mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland mit der Klägerin in Österreich über Tischlerarbeiten in einer in Österreich gelegenen Ferienwohnung einen Werkvertrag geschlossen habe. Das Geschäft sei vom Beklagten angebahnt worden. Rechtlich folgerte das Erstg... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Schuldners, über sein Vermögen das Schuldenregulierungsverfahren zu eröffnen, ab, weil der Antrag trotz Durchführung eines Verbesserungsverfahrens nicht den Erfordernissen des § 183 KO entspreche. Das Erstgericht wies den Antrag des Schuldners, über sein Vermögen das Schuldenregulierungsverfahren zu eröffnen, ab, weil der Antrag trotz Durchführung eines Verbesserungsverfahrens nicht den Erfordernissen des Paragraph 183, KO entspre... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 9. 6. 1998, ON 233, hat das Erstgericht die Forderungsanmeldungen der R***** iL vom 11. 2. 1998 (FA-ON 112 und 113) sowie deren Antrag vom 30. 3. 1998 (ON 232) auf Anberaumung einer nachträglichen Prüfungstagsatzung zurückgewiesen, da mit in Rechtskraft erwachsenem Beschluss vom 26. 1. 1998 der Konkurs aufgehoben worden sei. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Rekursgericht dem gegen diesen Beschluss erhobenen Rekurs der Gläubigerin nicht Folg... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 171 KO ist, soweit die Konkursordnung nichts anderes anordnet, auf das Verfahren unter anderem die Zivilprozessordnung anzuwenden. Mangels eigenständiger Regelung in der den Konkurs betreffenden Bestimmung des § 176 KO gelten im Konkursverfahren die Anfechtungsbeschränkungen des § 528 ZPO (8 Ob 100/97g; 8 Ob 239/97y u. a.). Gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO ist der Revisionsrekurs gegen bestätigende Beschlüsse jedenfall... mehr lesen...
Begründung: Vorweg ist zu bemerken, dass die vom Kläger zu 10 Cg 163/97d (hier im folgenden Kläger genannt) und der klagenden Partei im Verfahren 10 Cg 202/97i Landesgericht Innsbruck gegen den Beklagten angestrengten Verfahren wiederholt zur Vernehmung von in beiden Causen geführten Zeugen verbunden und jeweils sofort wieder getrennt wurden (siehe AS 89 und 123, 185 und 201 sowie 226 und 228). Offensichtlich irrtümlich (das Erstgericht ging ganz offensichtlich von einer neuerli... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 8. 9. 1999 erhöhte das Erstgericht über Antrag der Kinder ab 1. 12. 1998 die vom Vater zu erbringende monatliche Unterhaltsleistung von S 3.400,- für die mj. Anita und von S 3.000,- für die mj. Sarah auf S 4.000,- je Kind. Dem dagegen erhobenen Rekurs des Vaters gab das Rekursgericht nicht Folge; es sprach aus, dass der Revisionsrekurs nicht zugelassen werde. Rechtliche Beurteilung Den gegen diesen Beschluss erhobenen "a... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z4 D2
Rechtssatz: Der Rechtsmittelausschluss gilt ebenso für Entscheidungen der zweiten Instanz über die Verfahrenshilfe, auch wenn diese funktionell als Prozessgericht bzw in erster Instanz tätig wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 312/99z Entscheidungstext OGH 31.01.2000 3 Ob 312/99z 3 Ob 314/99v Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit Beschluss vom 8. 9. 1999 wies das Oberlandesgericht Linz den Ablehnungsantrag der nunmehrigen Rekurswerberin gegen sämtliche Richter des Landesgerichtes Linz als unschlüssig zurück, weil kein tauglicher Ablehnungsgrund geltend gemacht worden sei. Dagegen erhob diese ausdrücklich Rekurs und beantragte Verfahrenshilfe nach § 63 ZPO zur Ausführung desselben. Im betreffenden Schriftsatz zitiert die Rekurswerberin zwar... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit Beschluss vom 8. 9. 1999 wies das Oberlandesgericht Linz den Ablehnungsantrag der nunmehrigen Rekurswerberin gegen sämtliche Richter des Landesgerichtes Linz als unschlüssig zurück, weil kein tauglicher Ablehnungsgrund geltend gemacht worden sei. Dagegen erhob diese ausdrücklich Rekurs und beantragte Verfahrenshilfe nach § 63 ZPO zur Ausführung desselben. Im betreffenden Schriftsatz zitiert die Rekurswerberin zwar... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z4 D2
Rechtssatz: Der Rechtsmittelausschluss gilt ebenso für Entscheidungen der zweiten Instanz über die Verfahrenshilfe, auch wenn diese funktionell als Prozessgericht bzw in erster Instanz tätig wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 312/99z Entscheidungstext OGH 31.01.2000 3 Ob 312/99z 3 Ob 314/99v Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat den Beschluss des Erstgerichtes vom 16. 11. 1999, womit der Antrag der beklagten Partei, dem Kläger eine Sicherheitsleistung in Höhe von S 500.000,-- gemäß §§ 57, 58 ZPO aufzuerlegen, mangels Ausländereigenschaft des Klägers abgewiesen worden war, bestätigt. Das Rekursgericht hat den Beschluss des Erstgerichtes vom 16. 11. 1999, womit der Antrag der beklagten Partei, dem Kläger eine Sicherheitsleis... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Ehegatten. Die Klägerin machte an laufendem Unterhalt 4.000 S monatlich ab 1. Mai 1998 und einen Unterhaltsrückstand von 144.000 S (36 mal 4.000 S) für drei Jahre vor der Klageeinbringung am 4. Mai 1998 geltend. Das Erstgericht wies die Klage ab. Die Klägerin focht dieses Urteil seinem ganzen Inhalt nach an. Das Berufungsgericht bestätigte es und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich die "außerordentlich... mehr lesen...
Begründung: Der unehelich geborene Minderjährige beantragte am 25. Februar 1999 (ON 60), den bisherigen Unterhaltsbeitrag seines Vaters von 3.500 S monatlich ab 1. Februar 1998 auf 4.000 S monatlich ab 1. März 1999 zu erhöhen und "den Kindesvater beschlussmäßig zu verpflichten, aus den verspätet geleisteten Unterhaltsteilbeträgen und aus den rückständigen Unterhaltsbeträgen jeweils 4 % Zinsen zu bezahlen", weil er mit der Bezahlung des aufgrund des bisherigen Exekutionstitels zu l... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Gericht zweiter Instanz wurde bei Beurteilung des Vorliegens einer Klagsänderung als Rekursgericht und nicht im Rahmen des Berufungsverfahrens tätig; die Bestätigung des erstinstanzlichen Beschlusses auf Nichtzulassung einer Klagsänderung ist nach ständiger Rechtsprechung - entgegen der vereinzelt gebliebenen Entscheidung 4 Ob 71, 72/93 = ÖBl 1993, 229 und Fasching, Lehrbuch2 Rz 2017/1 - gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO un... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes 52.000 S, nicht aber 260.000 S übersteige und dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Den dagegen erhobenen "außerordentlichen" Revisionsrekurs der Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei legte das Erstgericht direkt dem Obersten Gerichtshof zur Entscheidung vor. Rechtliche Beurteilung Diese Vorgangsweise ist verfehlt. In Streitigkeiten, in de... mehr lesen...