Begründung: Der Kläger begehrte zunächst den Zuspruch von S 208.000, bestehend aus 6 Monatsgehältern a S 16.000 für die Monate Oktober 1995 bis März 1996, einer anteiligen Sonderzahlung für das Jahr 1995 in Höhe von S 16.000, offenen Restgehaltsforderungen für die Monate April 1996 bis Jänner 1997 von monatlich S 8.000 sowie anteiligen Sonderzahlungen für das Jahr 1996 in Höhe von S 16.000. In der Folge dehnte der Kläger sein Begehren um weitere S 90.000 an Kündigungsentschädigu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war Kanzleiregiepartner des Beklagten. Er wurde gemäß § 1210 ABGB aus dieser Regiegemeinschaft ausgeschlossen. Mit 19. 9. 1983 ist das in der seinerzeitigen Rechtsanwaltskanzleigesellschaft gebundene Vermögen dem Beklagten zugewachsen, insbesondere die Mitberechtigung des Klägers aus dem Mietverhältnis über das Rechtsanwaltskanzleiobjekt, die Telefonnebenstellenanlage, soweit diese in seinem Miteigentum stand, und alles sonstige bisher gemeinsame Inventar... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin genießt Verfahrenshilfe und wird durch einen Verfahrenshelfer im Prozeß vertreten. Die von ihr persönlich eingebrachten Schriftsätze, mit denen sie eine Klageausdehnung anstrebt (ON 4 und ON 24), wurden der Klägerin vom Erstgericht zur Verbesserung durch anwaltliche Fertigung zurückgestellt (ON 50). Mit der am 15. 5. 1998 beim Erstgericht eingelangten Eingabe erstattete die Klägerin ein umfangreiches Vorbringen zur beabsichtigten "neuerlichen Klagsausdeh... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z1 B
Rechtssatz: Wird die Abweisung eines Antrags auf Zurückweisung des Nebenintervenienten der erst nach Erlöschen des Rechts, sich der Nebenintervention zu widersetzen, gestellt wurde, vom Rekursgericht zur Gänze bestätigt, ist der Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 66/99h Entscheidungstext OGH 23.03.1999 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z1 B
Rechtssatz: Wird die Abweisung eines Antrags auf Zurückweisung des Nebenintervenienten der erst nach Erlöschen des Rechts, sich der Nebenintervention zu widersetzen, gestellt wurde, vom Rekursgericht zur Gänze bestätigt, ist der Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 66/99h Entscheidungstext OGH 23.03.1999 ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Rekursgericht dem Rekurs des Beklagten gegen den Beschluß des Erstgerichtes, mit dem der Antrag des Beklagten, einen Sachverständigen wegen Befangenheit abzulehnen, abgewiesen wurde, keine Folge. Gegen diesen Beschluß richtet sich der Revisionsrekurs des Beklagten mit dem Antrag, die angefochtene Entscheidung im Sinne des Ablehnungsantrages abzuändern. Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist ni... mehr lesen...
Begründung: Die gegen den Wiederaufnahmskläger gerichtete Zins- und Räumungsklage wurde im Vorprozeß mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgericht vom 17. 4. 1996, 45 C 141/93p-33 (idF des Berichtigungsbeschlusses vom 7. 8. 1996, 45 C 141/93g-36) dahin erledigt, daß der Wiederaufnahmskläger zur Zahlung von 4 % Zinsen aus S 31.774,90 vom 2. 3. 1993 bis 1. 1. 1994 und aus S 53.278,13 vom 2. 1. 1994 bis 13. 11. 1995 verurteilt, das Mehrbegehren des... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin beantragte am 5. 5. 1998 die Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Antragsgegnerin. Diese schulde der Antragstellerin laut beiliegendem Rückstandsausweis Sozialversicherungsbeiträge für den Zeitraum August 1997 bis Februar 1998 in der Höhe von rund S 133.000,--. Trotz Fahrnisexekution seien fällige Sozialversicherungsbeitrage seit August 1997 nicht bezahlt worden, sodaß das Unterbleiben der Zahlung nicht bloß auf Nachlässigkeit oder Zahlun... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte mit Beschluß vom 3. 2. 1998 aufgrund des Urteils des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsgerichtes vom 2. 5. 1997, 6 R 63/97w, gegen das der Verpflichtete außerordentliche Revision erhoben hatte, Fahrnis- und Forderungsexekution zur Hereinbringung von restlichen Kosten von S 289.573,88 samt 4 % Zinsen seit 2. 5. 1997. Die Fahrnisexekution wurde am 13. 3. 1998 nicht vollzogen, weil laut Vollzugsbericht (ON 6) Zahlung von S 307.315 am 13.... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist die Komplementärin einer Hoch- und Tiefbau Gesellschaft m. b. H. & Co KG. Mit Beschluß des Landesgerichts Wels vom 17. Juli 1985 wurde sowohl über das Vermögen der Kommanditgesellschaft als auch über jenes ihrer Komplementärin der Konkurs eröffnet. Dieser Beschluß erwuchs unangefochten in Rechtskraft. Anträge auf Eröffnung des Vorverfahrens gemäß § 79 AO (in der damals geltenden Fassung vor dem IRÄG 1997 BGBl I 114), die die Gemein... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter des Geschäftslokals im Haus H*****-F*****-Straße **********I*****. Die Antragsgegnerin ist Hälfteeigentümerin dieser Liegenschaft. Aufgrund eines vollstreckbaren Auftrags des Stadtmagistrats I***** hatte die Antragsgegnerin im Jahr 1992 die Erdbebensicherheit des genannten Objekts durch umfangreiche Bauarbeiten herbeizuführen, was bewirkte, daß der Antragsteller in der Zeit vom 29. 2. 1992 bis 31. 5. 1992 den Geschäftsbetrieb im Bestandob... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende und gefährdete Partei (im folgenden Antragsteller) ist ua Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** mit den Gebäuden A*****straße 23 und 25 sowie E*****gasse 2 und 4. Die Antragsgegnerin und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden Antragsgegnerin) ist Mieterin zweier Geschäftslokale im Haus A*****straße 23. Der Antragsteller will auf einem teilweise zur genannten Liegenschaft gehörigen Areal, an dem möglicherweise Mietrechte der Antragsgegn... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat vier organschaftliche Vertreter des Vereins, gegen den die Antragstellerin einen Antrag auf Konkurseröffnung gestellt hat, binnen 14 Tagen zur ungeteilten Hand zum Erlag eines Kostenvorschusses von S 50.000,-- und zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses verpflichtet. Infolge Rekurses des vierten Vorstandsmitgliedes (des Schriftführers laut Mitteilung der Bezirkshauptmannschaft) hat das Rekursgericht den von ihm angefochtenen Beschluß hinsichtl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist die Tochter und einzige Erbin nach dem am 29. 5. 1992 verstorbenen Alfred P*****. Sein Nachlaß wurde ihr am 17. 2. 1994 eingeantwortet. Der Verstorbene war bis 26. 5. 1992 Eigentümer zweier Konten der Schweizerischen Volksbank, und zwar eines mit der Depot Nr 330110/OFD lautend auf Alfred P*****, mit einem Guhabensstand von 317.390 sfr zum 20. 5. 1992 und einem Konto Depot Nr 254700/1FD lautend auf Konrad K***** mit einem Guthaben von 205.72... mehr lesen...
Begründung: Der betreibenden Partei wurde gegen den Verpflichteten im vereinfachten Verfahren die Forderungsexekution nach § 294a EO und die Fahrnisexekution bewilligt. Der betreibenden Partei wurde gegen den Verpflichteten im vereinfachten Verfahren die Forderungsexekution nach Paragraph 294 a, EO und die Fahrnisexekution bewilligt. Mit dem angefochtenen Beschluß gab das Rekursgericht dem dagegen erhobenen Rekurs des Verpflichteten teilweise dahin Folge, daß es den Antrag a... mehr lesen...
Begründung: Am 22. 7. 1997 überreichte die Antragsgegnerin beim Erstgericht einen Schriftsatz, mit dem sie in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 14, § 27 Abs 1 Z 1 und Abs 3 MRG gegen die am 13. 6. 1997 ergangene Entscheidung der Schlichtungsstelle der Stadt Wien das Gericht anrief. Für den Fall, daß sie die Frist des § 40 Abs 1 Satz 4 MRG versäumt haben sollte, beantragte sie die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Am 22. 7. 1997 überreichte die Antragsgegnerin beim Erstgeri... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der an das Rekursgericht gerichtete Antrag, dieses möge seinen Ausspruch, der ordentliche Revisionsrekurs sei nicht zulässig, dahin abändern, daß der ordentliche Revisionsrekurs für zulässig erklärt werde, ist verfehlt. In vollstreckbaren Angelegenheiten nach § 502 Abs 5 ZPO einschließlich (unter anderem) einstweiliger Verfügungen nach § 382b EO kann, wenn das Rekursgericht ausgesprochen hat, daß der ordentliche Revisio... mehr lesen...
Norm: ABGB §343ZPO §528 Abs2 Z6 G
Rechtssatz: Der Sicherstellungsanspruch gemäß § 343 ABGB ist im beschleunigten Verfahren nach den §§ 454 ff ZPO abzuwickeln. Ein Revisionsrekurs ist in einem solchen Verfahren gemäß § 528 Abs 2 Z 6 ZPO jedenfalls unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 366/98z Entscheidungstext OGH 19.01.1999 1 Ob 366/98z ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger brachten vor, sechs auf der ihrem Grundstück benachbarten Liegenschaft der Beklagten befindliche Bäume seien von Fäulnis befallen und stellten eine latente Gefahr für das Haus der Kläger dar, weil zu befürchten sei, daß zumindest Teile dieser Bäume abbrechen und auf die Nachbarliegenschaft der Kläger geworfen würden. Die Kläger begehrten daher zwecks „Sicherstellung gemäß § 343 ABGB“, daß ihnen die Beklagten ein Sicherungspfandrecht auf der diesen gehörigen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen am 2. August 1991 der Konkurs eröffnet wurde und für die der Masseverwalter auf der Klagsseite einschreitet, war Mehrheitseigentümerin einer Liegenschaft mit einem Haus in Wien. An sämtlichen Anteilen der Liegenschaft ist Wohnungseigentum begründet; die Gemeinschuldnerin war Eigentümerin der Wohnungen top 3, 6, 9 und 24. Bis zur Unterfertigung von Mietverträgen benützten die Beklagten - alle bis Dezember 1991 Dienstne... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der Antragstellerin wurde vom Landesgericht Wels am 26. Juni 1985 zu AZ S 40/85 der Konkurs eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Ernst Chalupsky zum Masseverwalter bestellt; das Verfahren ist noch anhängig. Über das Vermögen des auch im nunmehrigen Rechtsmittel als Gesellschafter und Liquidator bezeichneten Ernst S***** wurde vom Landesgericht Wels am 1. Dezember 1997 zu AZ 20 S 831/97z der Anschlußkonkurs eröffnet und Rechtsanwalt Dr. Heinrich Oppitz zum Ma... mehr lesen...
Norm: ABGB §343ZPO §528 Abs2 Z6 G
Rechtssatz: Der Sicherstellungsanspruch gemäß § 343 ABGB ist im beschleunigten Verfahren nach den §§ 454 ff ZPO abzuwickeln. Ein Revisionsrekurs ist in einem solchen Verfahren gemäß § 528 Abs 2 Z 6 ZPO jedenfalls unzulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 366/98z Entscheidungstext OGH 19.01.1999 1 Ob 366/98z ... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z3 D1AußStrG 2005 §62 Abs2 Z1 B2a
Rechtssatz: Unter Kostenpunkt ist nicht nur die Bemessung der Kosten, sondern auch, ob überhaupt ein Anspruch auf Kostenersatz besteht, wem dieser zusteht, sowie die Ablehnung der Kostenentscheidung zu verstehen (so schon 3 Ob 102/92, SZ 66/15). Entscheidungstexte 3 Ob 137/98p Entscheidungstext OGH 16.12.1998 3 Ob 137/98p ... mehr lesen...
Begründung: Nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der verpflichteten Partei wurde dem Masseverwalter - und nunmehrigen Revisionsrekurswerber - auf seinen Antrag mit Beschluß des Landesgerichtes Innsbruck vom 23. 2. 1993, S 22/93-7, gemäß § 119 KO die kridamäßige Versteigerung der Liegenschaft EZ ***** GB ***** I*****, durch Beitritt zu dem bereits behängenden Zwangsversteigerungsverfahren E 24/92 des Erstgerichtes bewilligt. Das Konkursgericht sprach in diesem Beschluß... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte hatte den Prozeßgegner des Klägers in einem Zivilprozeß als im Rahmen der Verfahrenshilfe erst nach Klagseinbringung beigegebener Rechtsanwalt vertreten. Der Kläger obsiegte in allen drei Instanzen. Bereits in der Klagebeantwortung hatte der nunmehrige Kläger den Antrag gestellt, dem Prozeßgegner die Verfahrenshilfe zu entziehen. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrt er vom Beklagten die Zahlung von S 107.387,62 sA, das seien seine eigenen Prozeßkosten... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Teil seiner Entscheidung vom 22. Oktober 1998 wies das Rekursgericht einen Rekurs des Verpflichteten zurück. Es sprach aus, daß der Entscheidungsgegenstand S 52.000, nicht aber S 260.000 übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der Verpflichtete stellt in seinem an den Oberste Gerichtshof gerichteten, beim Erstgericht eingebrachten "außerordentlichen" Revisionsrekurs ausdrücklich den Antrag, diesen zuzulassen. Das Ers... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z3 D1AußStrG 2005 §62 Abs2 Z1 B2a
Rechtssatz: Unter Kostenpunkt ist nicht nur die Bemessung der Kosten, sondern auch, ob überhaupt ein Anspruch auf Kostenersatz besteht, wem dieser zusteht, sowie die Ablehnung der Kostenentscheidung zu verstehen (so schon 3 Ob 102/92, SZ 66/15). Entscheidungstexte 3 Ob 137/98p Entscheidungstext OGH 16.12.1998 3 Ob 137/98p ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte zunächst die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung von 2 Mio S zuzüglich 4 % Zinsen seit 1. 1. 1994 und zum Ersatz der Prozeßkosten. Noch vor Schluß der Verhandlung erster Instanz schränkte die klagende Partei das Klagebegehren infolge Hinterlegung des eingeklagten Kapitals von 2 Mio S bei Gericht auf Zinsen und Kosten ein: Der Beklagte möge schuldig erkannt werden, 4 % Zinsen aus 2 Mio S ab 1. 11. 1994 zu zahlen und die Prozeßkosten zu er... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner KR A***** ist Eigentümer des gegen Ende des vorigen Jahrhunderts errichteten Hauses *****. Er schloß am 29. 8. 1988 mit DI Ernst S***** einen schriftlichen, ab 1. 9. 1988 in Kraft tretenden Mietvertrag über eine Wohnung im Erdgeschoß dieses Hauses. Der Antragsteller DI S***** räumte die Wohnung Ende Februar 1992. Am 19. 6. 1992 beantragte er bei der Schlichtungsstelle des Stadtamtes Leoben die Feststellung, daß die von ihm am Mietobjekt getätigten ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Gemeinde begehrte vom beklagten Sprengelarzt die Räumung des näher bezeichneten Arzthauses zufolge fristgerechter Aufkündigung und Beendigung des Vertragsverhältnisses. Das Erstgericht verwarf die Einrede der Unzulässigkeit des ordentlichen Rechtswegs (Punkt I.) und wies das Klagebegehren ab (Punkt II.), das Berufungsgericht hob Punkt II. des Ersturteils mit Beschluß vom 12. Dezember 1997 auf und verwies die Rechtssache zur ergänzenden Verhandlung und neu... mehr lesen...