Begründung: Das Erstgericht stellte im Zuge der wegen Bezahlung des Mietzinses und Räumung des Mietgegenstandes geführten verbundenen Rechtsstreite gemäß § 33 Abs 2 und 3 MRG den Betrag des geschuldeten Mietzinses mit S 39.173,-- fest. Das Erstgericht stellte im Zuge der wegen Bezahlung des Mietzinses und Räumung des Mietgegenstandes geführten verbundenen Rechtsstreite gemäß Paragraph 33, Absatz 2 und 3 MRG den Betrag des geschuldeten Mietzinses mit S 39.173,-- fest. Das Re... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Verlassenschaft begehrte vom Beklagten die Herausgabe eines Treuhanderlags. Der Beklagte bestritt den Anspruch im Wesentlichen mit dem Hinweis darauf, dass er selbst eine Erbserklärung abgegeben, sowie dass der Verstorbene ihm Sondervollmacht erteilt habe, die die Geltendmachung des Kaufschillings durch einen Dritten ausschließe. Das Erstgericht fasste den Beschluss auf Unterbrechung des Verfahrens bis zum Eintritt der Rechtskraft dreier im Verlassensc... mehr lesen...
Begründung: Mit am 4. 7. 1997 eingelangter Klage begehrte die klagende und gefährdete Partei (in der Folge: klagende Partei), dass es die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (in der Folge: beklagte Partei) zu unterlassen habe, die öffentlich ausgeschriebene Altlastsanierung und Räumung der Klosterneuburger (Kritzendorfer) Au an die Firma J***** GmbH zu vergeben und dieser den Zuschlag zu erteilen. Zur Sicherung dieses Begehrens beantragte sie die Erlassung einer ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des Beklagten auf "ordnungsgemäße Zustellung der Klagsschrift" zurück und den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der ersten Tagsatzung vom 19. 2. 1999 ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung. Dagegen richtet sich der "außerordentliche" Revisionsrekurs des Beklagten. Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist absolut unzulässig. Gegen Konformatentscheidu... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer Stufenklage begehrten die Kläger von der Beklagten Vermögensangabe und Eidesleistung im Sinne des Art XLII EGZPO sowie die Herausgabe eines Viertels des von ihr ererbten Vermögens. Über Antrag der Kläger erließ das Erstgericht gegen die Beklagte, welche keine Klagebeantwortung erstattet hatte, ein Versäumungsurteil im Sinne des Klagebegehrens. Das Urteil erwuchs unangefochten in Rechtskraft. In der Folge beantragten die Kläger zum Aktenzeichen des Verfahr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 29. 4. 1998 wurde ein Versäumungsurteil des Landgerichtes München für vollstreckbar erklärt und auf Grund dieses Exekutionstitels die Fahrnisexekution bewilligt. Ferner wurde mit Beschluss dieses Gerichtes vom 16. 6. 1998 die Exekutionssache gemäß § 44 JN dem Erstgericht überwiesen. Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 29. 4. 1998 wurde ein Versäumungsurteil... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht berichtigte die ursprüngliche Bezeichnung der Zweit- und Drittbeklagten in die aus dem
Spruch: dieser Entscheidung ersichtliche in Konkurs verfallene Gesellschaft, erklärte das Verfahren gegenüber dem ursprünglich als Zweitbeklagte in Anspruch genommenen Gebilde für nichtig und hob die Kosten des für nichtig erklärten Verfahrens gegenseitig auf. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs der nunmehrigen Revisionsrekurswerberin, die behauptet... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht berichtigte die ursprüngliche Bezeichnung der Zweit- und Drittbeklagten in die aus dem
Spruch: dieser Entscheidung ersichtliche in Konkurs verfallene Gesellschaft, erklärte das Verfahren gegenüber dem ursprünglich als Zweitbeklagte in Anspruch genommenen Gebilde für nichtig und hob die Kosten des für nichtig erklärten Verfahrens gegenseitig auf. Das Rekursgericht gab dem dagegen erhobenen Rekurs der nunmehrigen Revisionsrekurswerberin, die behauptet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 6. 10. 1995 lehnte die beklagte Partei den Antrag der Klägerin vom 9. 5. 1995 auf Überweisung eines Teiles der Pension ihres Ehegatten gemäß § 71 Abs 4 BSVG mit der
Begründung: ab, es bestehe kein Anspruch auf diese Pensionsteilung, weil die Klägerin nicht mindestens 120 Monate mit ihrem Ehegatten den land(forst-)wirtschaftlichen Betrieb auf gemeinsame Rechnung geführt oder darin mitgearbeitet habe. Mit Bescheid vom 6. 10. 1995 lehnte die be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: A.: Der erkennende Senat trug dem Berufungsgericht mit Beschluß vom 29. Juni 1999 auf, das angefochtene Urteil über das Räumungsbegehren durch einen Bewertungsausspruch gemäß § 500 Abs 2 Z 1 ZPO zu ergänzen und den Ausspruch über die Zulässigkeit der ordentlichen Revision allenfalls - je nach dem Geldwert des Bewertungsausspruchs - zu berichtigen. A.: Der erkennende Senat trug dem Berufungsgericht mit Beschluß vom 29. Juni 1999 auf, das angefochtene Urteil ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind Schwestern. Sie sind zu je einem Drittel Miteigentümerinnen der Liegenschaften EZ 81, EZ 229, EZ 235 und EZ 243, jeweils Grundbuch ***** Ü*****, die einen Einheitswert von S 144.000,-- haben und früher eine kleine Landwirtschaft bildeten, die jetzt nur noch als Nebenerwerbsbetrieb geführt werden könnte. Die Klägerin, die zunächst die Realteilung der Liegenschaften, in eventu Zivilteilung anstrebte, ließ nach Einholung eines schriftlichen Gutach... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte den vom Vater für die beiden Minderjährigen zu leistenden Unterhaltsbetrag von bisher je 6.000 S auf je 9.700 S monatlich. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, daß "der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG vorbehaltlich des § 14a AußStrG nicht zulässig ist. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, daß "der ordentliche Revisionsrekurs nach Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG vorbeha... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind geschiedene Ehegatten. Sie betrieben - auch noch nach der Ehescheidung - gemeinsam eine Privatzimmervermietung als bürgerlich-rechtliche Erwerbsgesellschaft, die schließlich von der Beklagten aus wichtigem Grund aufgekündigt wurde. Eine Aufteilung des Gesellschaftsvermögens steht noch aus. Der Kläger begehrte, die Beklagte schuldig zu erkennen, ihm den Zutritt und die ungestörte Benützung der Wiener Geschäftsräume zu gewähren sowie die erforderlichen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Hat das Rekursgericht den angefochtenen erstrichterlichen Beschluss zur Gänze bestätigt, ist jeglicher Revisionsrekurs bereits nach § 528 Abs 2 Z 2 ZPO (iVm § 171 KO) jedenfalls unzulässig, wenn der Ausnahmefall dieser Gesetzesstelle, nämlich Zurückweisung einer Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen nicht vorliegt (7 Ob 205/99v). Wohl bezeichnet der Justizausschussbericht (991 BlgNR 17 GP zu § 528 ZPO) die i... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien und Antragstellerinnen (im folgenden nur mehr klagende Parteien oder Erst- und Zweitklägerinnen genannt) und die beklagte Partei und Antragsgegnerin (in der Folge nur mehr beklagte Partei) sind zu je einem Drittel als Kommanditisten an der am 5. 7. 1989 gegründeten B*****gesellschaft mbH & Co KG (im folgenden nur mehr KG oder B***** KG) beteiligt. Sie haben ihre Vermögenseinlagen von je S 2,5 Mio jeweils voll einbezahlt. Nicht an deren Verm... mehr lesen...
Begründung: Nach dem bisherigen Verfahrensstand führte der Kläger 1993/94 als Mieter im Haus *****, mit Zustimmung des Hauseigentümers (4 Msch 29/95v, Bezirksgericht Josefstadt) einen Dachbodenausbau durch, wofür er sich der beiden Revisionsrekurswerber als Installationsunternehmen bzw Baumeister bediente. Im Zuge des Bauvorhabens schloß er bei der beklagten Partei auch eine Bauherren-Haftpflicht-Bündelversicherung mit einem Mindestselbstbehalt im Schadensfall von S 10.000,-- ab... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht einen Beschluss des Erstgerichtes, mit dem ein Antrag des Verpflichteten auf Nichtigerklärung des Exekutionsverfahrens, Aufhebung aller Exekutionsakte, Benachrichtigung aller Beteiligten und Aberkennung aller Exekutionskosten der betreibenden Partei in der Hauptsache abgewiesen worden war. Lediglich im Kostenpunkt, was die Äußerungskosten der betreibenden Parte... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hat 1. (ON 113) den Bericht des damaligen Sachwalters Dr. Johannes Ruckenbauer zur Kenntnis genommen, ihn berechtigt, ohne Rücksicht auf Sperre und Klausel über im einzelnen angeführte Guthaben und Forderungen des Betroffenen zu verfügen, insbesondere diese einzuziehen und ihm aufgetragen, alle Eingänge in die Pflegschaftsrechnung aufzunehmen; 2. (ON 134) den Sachwalter Dr. Ruckenbauer ermächtigt, die bei der Wiener Städtischen Versicherung zur Polizz... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der die Minderjährigen vertretenden Mutter, den Unterhalt für den mj. Philipp vom 6. 12. 1993 bis 31. 10. 1996 auf S 5.372 und vom 1. 11. 1996 bis 30. 6. 1997 auf S 6.000 zu erhöhen, ab. Hingegen verpflichtete es den Vater zur Abdeckung des rückständigen Unterhaltes betreffend den mj. Christoph für den Zeitraum 6. 12. 1993 bis 30. 6. 1997 einen Gesamtbetrag von S 50.000 binnen vier Wochen zu leisten und wies das Mehrbegehren von S 31.... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat in seiner dem Sicherungsantrag der klagenden Partei zur Gänze stattgebenden Entscheidung ausgesprochen, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes zwar 52.000 S, nicht aber 260.000 S übersteige und dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich der beim Erstgericht eingebrachte "außerordentliche Revisionsrekurs" der Beklagten. Rechtliche Beurteilung Dieses Rechtsmittel ist nach den §§ ... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hob den erstinstanzlichen Beschluß insoweit, als mit diesem die Anmerkung der Einleitung des Zwangsversteigerungsverfahrens und der Zwangsverwaltung zur Hereinbringung von S 1,000.000 bzw S 1,087.163 ob den Liegenschaften EZ 86 und 943 jeweils des Grundbuchs 87005 Jenbach angeordnet wurde. Die Aufhebung gründete auf die Nichtigkeit des erstinstanzlichen Beschlusses gemäß § 477 Abs 1 Z 2 ZPO. Das Rekursgericht hob den erstinstanzlichen Beschluß inso... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht wies mit dem angefochtenen Beschluß den gegen den erstgerichtlichen Beschluß ON 13 gerichteten Rekurs des Verpflichteten als verspätet zurück und sprach aus, daß der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Gegenstand der rekursgerichtlichen Entscheidung ist der betriebene Unterhaltsrückstand von 192.600 S (richtig: 193.500 S) und der betriebene laufende Unterhalt von monatlich 900 S, insgesamt daher ein 26... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte einen ausländischen Exekutionstitel für vollstreckbar und bewilligte die Exekution. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der verpflichteten Partei nicht Folge und sprach aus, der ordentliche Revisionsrekurs nach § 528 Abs 1 ZPO (§ 78 EO) sei nicht zulässig. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der verpflichteten Partei nicht Folge und sprach aus, der ordentliche Revisionsrekurs nach Paragraph 528, Absatz eins, ZPO (Paragraph 78, EO) sei nicht zulä... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist eine Tochter der Verlagsgruppe N***** und wurde Anfang 1998 für den Verlag, die Herausgabe und den Vertrieb von Wochen-, Monats- und sonstigen Zeitschriften, insbesondere eines Monatsmagazins gegründet. Seit diesem Zeitpunkt ist bekannt, daß die "N*****-Gruppe" beabsichtigt, ab Herbst 1998 ein neues wöchentlich erscheinendes Nachrichtenmagazin auf den Markt zu bringen. Nach Festlegung des Titels "Format" wurde am 4. 8. 1998 die Null-Nummer dieses... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob im Hinblick auf den Inhalt der Prozeßbehauptungen eine bestimmte Tatsache als vorgebracht anzusehen ist, ist in der Regel eine Frage des Einzelfalls, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit und Rechtsentwicklung keine erhebliche Bedeutung zukommt. Auch ob das bisher erstattete Vorbringen soweit spezifiziert ist, daß es zur Annahme einer konkreten Anspruchsgefährdung im Sinne des § 381 Z 2 EO reicht bzw wi... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 19. Mai 1998, AZ 3 Ob 108/98y, hatte sich der Oberste Gerichtshof für eine bei ihm eingebrachte, (auch) gegen Beschlüsse des Rekursgerichtes im Exekutionsverfahren gerichtete Nichtigkeitsklage für nicht zuständig erklärt und diese an das seinerzeitige Rekursgericht überwiesen. Diese Nichtigkeitsklage wurde von diesem wegen Streitanhängigkeit zurückgewiesen. Den bei ihm als für die Behandlung der Nichtigkeitsklage zuständigen Gerichtshof erster Inst... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Minderjährigen war zuletzt zur Zahlung eines monatlichen Unterhaltsbeitrags von S 7.500 verpflichtet. Die Minderjährige begehrte die Erhöhung des Unterhalts ab 1. 1. 1996 auf S 10.000 monatlich. Das Erstgericht wies den Erhöhungsantrag ab. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, daß der Revisionsrekurs nicht zugelassen werde. Den gegen diesen Beschluß erhobenen "außerordentlichen Revisionsrekurs" der Mutter (richtig: der Mind... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 8. 6. 1982 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte der Kläger die Scheidung seiner mit der Beklagten geschlossenen Ehe aus deren Verschulden. Das Erstgericht verfügte die Zustellung der Klage, einer Ladung zur ersten Verhandlungstagsatzung sowie des Auftrags, einen Zustellbevollmächtigten im Inland namhaft zu machen, an die Beklagte durch internationalen Rückschein. Dieser langte mit einem offenkundig vom Empfängerpostamt stammenden Poststempel und e... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2ZPO §528 Abs2 Z2JN §49 Abs2 Z2aJN §49 Abs2 Z2bJN §49 Abs2 Z2c
Rechtssatz: Hat das Rekursgericht den angefochtenen erstrichterlichen Beschluss zur Gänze bestätigt, ist jeglicher Revisionsrekurs bereits nach § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig, wenn der Ausnahmefall dieser Gesetzesstelle (nämlich Zurückweisung einer Klage ohne Sachentscheidung aus formellen Gründen) hier nicht vorliegt. Für familienrechtliche Streitigk... mehr lesen...
Begründung: In der gegenständlichen Ehescheidungssache wurde die Ehe der Streitteile mit Urteil des Erstgerichtes vom 22. 8. 1996 (ON 53) aus dem Alleinverschulden der beklagten und widerklagenden Partei (im folgenden kurz: Beklagte) geschieden. In der vom damaligen (gewählten) Vertreter der Beklagten erhobenen Berufung wurde lediglich der Verschuldensausspruch bekämpft. Das Berufungsgericht bestätigte die bekämpfte Entscheidung mit Urteil vom 21. 5. 1997, wobei ausgesprochen wu... mehr lesen...