Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu I: Da die Streitwerte der zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Verfahren, in denen die Kaufpreise für verschiedene, nacheinander bestellte und gelieferte Installationswaren begehrt (und zuerkannt) wurden, für die Beurteilung der Rechtmittelzulässigkeit nicht zusammenzurechnen sind, was der Beklagte in seiner Zulassungsbeschwerde für möglich hielt und in eventu zum Anlass für eine getrennte Vorgangs... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht im gegen die verpflichtete Partei geführten Zwangsversteigerungsverfahren den Beschluss des Erstgerichtes, mit dem die Versteigerungsbedingungen genehmigt und der Schätzwert der beiden betroffenen Liegenschaften festgesetzt worden war. Rechtliche Beurteilung Der gegen diesen Beschluss gerichtete, irrig als "außerordentlicher" bezeichnete Revisionsrekurs der verpflichteten Partei i... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht änderte den Beschluss des Erstgerichtes, mit dem dem Sicherungsantrag des Klägers teilweise entsprochen wurde, dahin ab, dass es diesen zur Gänze abwies. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes 52.000 S, nicht aber 260.000 S übersteige und dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Den dagegen erhobenen "außerordentlichen" Revisionsrekurs des Klägers legte das Erstgericht direkt dem Obersten Gerichtshof zur Entsche... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf die Feststellungen, die Klägerin sei als Eigentümerin eines, nach EZ und KG bezeichneten, mit einer Servitut belasteten Grundstückes berechtigt, einen Zaun zu errichten; die Errichtung des Zaunes stelle keine rechtswidrige Behinderung oder Erschwerung der Ausübung der zugunsten des betreffenden Grundstücks der Beklagten bestehenden Dienstbarkeit dar; gerichtete Klagebegehren mit Urteil vom 17. 11. 1999 (ON 27) ab. Das Landesgericht für Z... mehr lesen...
Begründung: Mit der angefochtenen Entscheidung bestätigte das Rekursgericht den Beschluss des Vorstehers des Erstgerichtes, mit dem der Ablehnungsantrag der Betroffenen gegen die zur Führung des Sachwalterschaftsverfahrens zuständige Richterin Dr. Lotte S***** als unberechtigt zurückgewiesen wurde. Rechtliche Beurteilung Da nach ständiger, von der Lehre gebilligter Rechtsprechung auch im Außerstreitverfahren die Bestimmungen der JN über die Ablehnung v... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des erkennenden Senats vom 29. 9. 1998 (1 Ob 219/98g) wurde der beklagten Partei und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge kurz Beklagter) als erbserklärtem Erben unter Berufung auf § 75 der III. Teilnovelle zum ABGB zur Sicherung einer Forderung der klagenden und gefährdeten Partei (in der Folge kurz klagende Partei) die Veräußerung und Belastung von vier Liegenschaften verboten. Die Wirksamkeit dieser Provisorialmaßnahme wurde mit dem Ablauf von ... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger ist Eigentümer einer Liegenschaft mit einem darauf errichteten Haus, die Zweitklägerin ist an dieser fruchtgenussberechtigt. Die Kläger begehrten von der beklagten Partei, gestützt auf § 1118 zweiter Fall ABGB und auf titellose Benützung, die Räumung der von dieser in dem Haus gemieteten Räumlichkeiten laut Beschreibung in der "einen integrierenden Bestandteil des Urteils bildenden Flächenberechnung des DI Harald L***** und im Untergeschoßplan" der näher... mehr lesen...
Begründung: Während das Verfahren gegen die zweit- und drittbeklagte Partei ruht, gab das Erstgericht der Exszindierungsklage gegen den Erstbeklagten, der gegenüber der klagenden Partei eine Forderung von S 150.000,-- sA betreibt, statt. Das Berufungsgericht gab der von ihm dagegen erhobenen Berufung nicht Folge. Es sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 52.000,--, nicht jedoch S 260.000,-- übersteige und dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. D... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu I.: Zu römisch eins.: Wie schon das Rekursgericht zutreffend aussprach, ist im vorliegenden Exekutionsverfahren ein Revisionsrekurs gegen vollbestätigende Entscheidung des Rekursgerichts - abgesehen von dem hier nicht vorliegenden Ausnahmefall der Verweigerung des Zugangs zu Gericht (siehe die im vorliegenden Akt ergangene Entscheidung des erkennenden Senats vom 25. 10. 2000, 3 Ob 261/00d) - absolut unzulässig und... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht bestätigte den Beschluss des Erstgerichtes auf Einstellung der Räumungsexekution und auf Zurückweisung des Antrags der betreibenden Partei, das Räumungsverfahren durch Anberaumung eines neuerlichen Räumungstermines fortzusetzen. Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs der betreibenden Partei ist gemäß § 78 EO, § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig. Dies gilt auch bezüglich der "Zurückweisung" des Antrags auf Fortset... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht wies mit dem angefochtenen Beschluss den Rekurs, den die Klägerin gegen die im Verhältnis zwischen ihr und der fünftbeklagten Partei ergangene erstinstanzliche Kostenentscheidung erhob, als verspätet zurück und sprach aus, dass der Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig sei. Rechtliche Beurteilung Das gegen diese zweitinstanzliche Entscheidung gerichtete, als "Vollrekurs-Kostenrekurs" bezeichnete Rechtsmittel der Klägerin i... mehr lesen...
Begründung: Die in Malta ansässige Klägerin, die über eine Zweigniederlassung in G***** verfügt, bietet Telefondienstleistungen unter Verwendung sogenannter "Mehrwertnummern" an, also von Telefonnummern, bei denen höhere Gebühren verrechnet werden. Zu diesem Zweck schließt sie Verträge mit Unternehmen, die solche Mehrwertnummern vermitteln, zur Verfügung stellen oder betreiben. Um mögliche Kunden auf ihre Telefondienstleistungen aufmerksam zu machen, inseriert die Klägerin in Ze... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber war zuletzt zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 3.800 S vom 1. 1. 1994 bis 17. 3. 1997 und 4.300 S ab 18. 3. 1997 verpflichtet. Das Erstgericht erhöhte die Unterhaltsleistung auf monatlich 4.750 S (vom 1. 10. 1994 bis 30. 6. 1995), auf 4.850 S (vom 1. 7. 1995 bis 30. 6. 1996), auf 4.950 S (vom 1. 7. 1996 bis 31. 3. 1997), auf 7.850 S (vom 1. 4. bis 30. 6. 1997), auf 8.050 S (vom 1. 7. 1997 bis 30. 6. 1998), auf 8.100 S (vom 1. 7. 1998 bi... mehr lesen...
Begründung: Die vom Erstgericht am 19. 6. 2000 erlassene einstweilige Verfügung (ON 9) wurde infolge Antrags des Klägers mit Beschluss vom 21. 8. 2000 (ON 15) aufgehoben. Das Rekursgericht wies mit dem angefochtenen Beschluss die gegen die einstweilige Verfügung erhobenen Rekurse des Zweitbeklagten vom 11. 7. 2000 (ON 10) und des Erstbeklagten vom 12. 7. 2000 (ON 11) infolge Wegfalls der Beschwer zurück und verpflichtete unter Bedachtnahme auf § 50 Abs 2 ZPO den Kläger, den B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss mit der beklagten Partei am 16. Februar 1998 einen auf fünf Jahre befristeten Angestelltendienstvertrag und sollte als Geschäftsführer der beklagten Partei tätig sein. Eine Kündigungsmöglichkeit war nur für den Fall dauernder Berufsunfähigkeit bzw verminderter Erwerbsfähigkeit vorgesehen. Unbeschadet dieser Bestimmungen sollte eine vorzeitige Auflösung aus wichtigen Gründen im Sinne des § 27 AngG möglich sein. Der Kläger wurde mit Wirkung... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug dem Antragsgegner mit einstweiliger Verfügung nach § 382a EO auf, der Minderjährigen ab 1. 3. 2001 bis zur rechtskräftigen Erledigung ihres Unterhaltsfestsetzungsantrags einen vorläufigen Unterhalt von monatlich S 2.150 zu bezahlen. Das Erstgericht trug dem Antragsgegner mit einstweiliger Verfügung nach Paragraph 382 a, EO auf, der Minderjährigen ab 1. 3. 2001 bis zur rechtskräftigen Erledigung ihres Unterhaltsfestsetzungsantrags einen vorläufig... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte drei polnische Exekutionstitel für vollstreckbar und bewilligte der betreibenden Partei auf Grund dieser Titel zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes von 31.215 Zloty (neu) sA und eines laufenden Unterhalts von monatlich 700 Zloty (neu) ab 10. 1. 2001 die Fahrnisexekution. Im Antrag wird der Schillinggegenwert des Rückstandes mit S 113.520 und der des 36-fachen des monatlichen Betrages mit S 91.944,70 angegeben. Mit dem nunmehr ange... mehr lesen...
Begründung: Die betreibende Partei beantragte am 8. 9. 1997 beim Erstgericht aufgrund eines vollstreckbaren Scheidungsvergleichs gegen den Verpflichteten zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes von 14.000 S (August und September 1997) Fahrnisexekution sowie Exekution durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf Liegenschaftsanteilen (einer Eigentumswohnung) des Verpflichteten. Im Antrag(-sformular) beschrieb sie ihre Forderung (missverständlich) als "Kapitalforderung öS 6.... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 20. 6. 2000 wurde der Betreibenden aufgrund des gerichtlichen Vergleichs vom 29. 6. 1993 zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstands von 8.844,42 S und des laufenden Unterhalts von 6.163 S ab 1. 6. 2000 die - später eingeschränkte - Exekution durch Pfändung der dem Verpflichteten gegen einen bestimmten Drittschuldner "zustehenden Forderungen auf Überbrückungszahlung und Kostenersatz für Sozialversicherung" und deren Überweisung zur Einziehung bis ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO jedenfalls unzulässig, soweit er sich gegen Punkt 1 des angefochtenen Beschlusses richtet (zur Gänze bestätigende Entscheidung). Entscheidungen über die Verfahrenshilfe können an den Obersten Gerichtshof nicht herangetragen werden, und zwar auch dann, wenn ein Rekurs aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde (1 Ob 575/97 = RZ 1994/66 uva in RIS-Justiz RS0012383). Der R... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 17. November 2000 (ON 516) wies das Erstgericht den Antrag auf Abschluss eines Zwangsausgleichs als unzulässig zurück. Es lägen insbesondere die formellen Voraussetzungen des § 141 Z 3 KO nicht vor; überdies erscheine die Erfüllung eines Zwangsausgleiches innerhalb einer zweijährigen Frist nicht möglich. Mit Beschluss vom 17. November 2000 (ON 516) wies das Erstgericht den Antrag auf Abschluss eines Zwangsausgleichs als unzulässig zurück. Es lägen ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die Nebenintervention der Revisionsrekurswerber mit der
Begründung: zurück, sie machten lediglich ein wirtschaftliches Interesse geltend. Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht diese Entscheidung und sprach aus, der Revisionsrekurs sei jedenfalls unzulässig. Dagegen richtet sich der "(außerordentliche) Revisionsrekurs" der Nebeninterventionswerber, der aber absolut unzulässig ist. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurswerber zeigte Interesse am Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Zwangsverwalter einer Liegenschaft mit einem Gastgewerbebetrieb. Der von ihm noch nicht unterschriebene Vertragsentwurf wurde bisher nicht nach § 111 Abs 1 letzter Satz EO vom Erstgericht genehmigt. Der Revisionsrekurswerber zeigte Interesse am Abschluss eines Pachtvertrages mit dem Zwangsverwalter einer Liegenschaft mit einem Gastgewerbebetrieb. Der von ihm noch nicht unterschriebe... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die Unterhaltsverpflichtung des Vaters gegen den mj. Paul von S 3.500,-- auf S 7.700,-- monatlich. Das Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung mit Beschluss vom 21. 3. 2001 und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zugelassen werde. Der nach einer (innerhalb der 14-tägigen Rechtsmittelfrist zur Post gegebenen) schriftlichen Eingabe an das Rekursgericht, die an das Erstgericht weitergeleitet wurde, vor dieses geladene Va... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der Beklagten die Bezahlung von S 16.683,87 samt Anhang. Das Erstgericht wies die Klage im Wesentlichen mit der
Begründung: zurück, dass durch die Pfändung einer Forderung die Natur des Anspruchs nicht verändert werde. Bei dem Anspruch auf Auszahlung von Zuwendungen aus den Wohlfahrtseinrichtungen der Beklagten an den Drittschuldner handle es sich um einen öffentlich-rechtlichen Leistungsanspruch, für den der Rechtsweg unzulässig sei. Das Re... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ antragsgemäß einen Wechselzahlungsauftrag, welcher der Beklagten am 22. 2. 2000 durch Hinterlegung zugestellt wurde. Sie erhob dagegen mit Postaufgabedatum 25. 2. 2000 Einwendungen, wobei sie an erster Stelle die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts wegen Vorliegens der Eigenzuständigkeit des Handelsgerichts erhob. Auf diesem Schriftsatz findet sich der handschriftliche Zusatz "Einwendungen am 2. 3. 2000 zurückgezogen... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 17. 7. 1985 wurde über das Vermögen der Klägerinnen der Konkurs eröffnet und der Gatte der Erstbeklagten und Vater der Zweit- bis Fünftbeklagten zum Masseverwalter bestellt. Nach dem Ableben dieses Masseverwalters am 30. 9. 1988 wurden weitere Masseverwalter bestellt und schließlich mit Beschluss vom 19. 10. 1998 der nunmehr auf Seiten der klagenden Parteien dem Verfahren beigetretene Nebenintervenient. Die Zweit- bis Fünftbeklagten sind nicht Erb... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte der klagenden Partei im zweiten Rechtsgang 250.000 S sA zu und wies das Mehrbegehren von 250.000 S sA ab. Das Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Es verwies zu der vom Beklagten behaupteten Nichtigkeit auf den im ersten Rechtsgang ergangenen Aufhebungsbeschluss, in dem die Zulässigkeit des streitigen Rechtswegs - wie schon im aufgehobenen Ersturteil - bejaht wurde. Im Übrig... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei mit Beschluss vom 17. 8. 2000 gegen den Verpflichteten die Räumungsexekution. Der Beschluss wurde dessen Vertreter am 3. 10. 2000 zugestellt. Nachdem die Exekution auf Antrag des Verpflichteten aufgeschoben worden war, beantragte die betreibende Partei deren Fortsetzung mit Antrag vom 18. 12. 2000. Nach Urgenz vom 3. 2. 2001 bewilligte das Erstgericht am 6. 2. 2001 auf einem Formblatt mit der ON 18 mit der Verfügung ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht dem Rekurs der verpflichteten Partei gegen die Bewilligung der Räumungsexekution Folge und wies den Exekutionsantrag ab. Die Rekursentscheidung enthält keinen Ausspruch über den Wert des Entscheidungsgegenstands, jedoch den Ausspruch, dass der ordentliche Revisionsrekurs nach § 528 Abs 1 ZPO, § 78 EO zulässig sei. Mit dem angefochtenen Beschluss gab das Rekursgericht... mehr lesen...