Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Hat das Rekursgericht den Beschluss der ersten Instanz mit einer "Maßgabe" bestätigt, dann kann darin eine Abänderung des angefochtenen Beschlusses liegen; dient aber die Neufassung des Spruches nur der Verdeutlichung der Entscheidung des Erstgerichtes, ohne dessen Rechtskraftwirkung zu berühren, dann liegt eine echte Bestätigung vor. Entscheidungstexte 2 ... mehr lesen...
Begründung: Zur Verhandlung und Entscheidung der beim Landesgericht Klagenfurt zu 29 Cg 96/96b anhängig gewesenen Rechtssache war der Richter dieses Gerichtes Mag. Gerhard P***** zuständig. Er hat sowohl den mit der Klage gestellten Verfahrenshilfeantrag des Klägers als auch das Klagebegehren nach Verhandlung am 15. 12. 1997 mit Urteil vom selben Tag abgewiesen. Rekurs und Berufung waren erfolglos. Gegen die Entscheidung des Berufungsgerichtes erhob der Kläger außerordentliche R... mehr lesen...
Norm: ZPO §528 Abs2 Z2 K
Rechtssatz: Hat das Rekursgericht den Beschluss der ersten Instanz mit einer "Maßgabe" bestätigt, dann kann darin eine Abänderung des angefochtenen Beschlusses liegen; dient aber die Neufassung des Spruches nur der Verdeutlichung der Entscheidung des Erstgerichtes, ohne dessen Rechtskraftwirkung zu berühren, dann liegt eine echte Bestätigung vor. Entscheidungstexte 2 ... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren 13 Cg 1045/92z des Landesgerichtes Innsbruck erwirkte die Beklagte am 29. 9. 1992 ua gegen den Kläger ein Versäumungsurteil gemäß der §§ 396, 398 ZPO, mit dem der Kläger zur Zahlung von S 117.667,46 sA an die Beklagte verurteilt wurde. Die Klage enthielt das Tatsachenvorbringen, daß die Beklagte dem Kläger über dessen Antrag einen Teilzahlungskredit eingeräumt habe, der wegen eingetretenen Terminsverlustes in der eingeklagten Höhe zur Rückzahlung fällig... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rechtsmittel des Klägers ist absolut unzulässig, einerseits zufolge § 528 Abs 2 Z 2 ZPO (Entscheidung des Rekursgerichts, mit welchem der erstrichterliche Beschluß zur Gänze bestätigt wurde), andererseits zufolge § 528 Abs 2 Z 4 ZPO. Danach ist der Rekurs an den Obersten Gerichtshof gegen Entscheidungen "über die Verfahrenshilfe" jedenfalls, also selbst bei Vorliegen erheblicher Rechtsfragen iSd § 528 Abs 1 iVm § 50... mehr lesen...
Norm: ZPO idF WGN 1997 §528 Abs2 Z1 LJN §49 Abs2 Z2c
Rechtssatz: Unter familienrechtlichen Streitigkeiten im Sinne des § 49 Abs 2 Z 2c JN werden solche Streitigkeiten verstanden, die ohne das Eltern-Kind-Verhältnis gar nicht denkbar wären (Hier: Nicht die gegen die Großmutter gerichtete Klage des Vaters auf Unterlassung des Mithörens beziehungsweise Mitschneidens von Telefongesprächen zwischen Vater und Sohn). Entscheidungst... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte S 50.000 an Schmerzengeld und eine mit S 5.000 bewertete Feststellung der Haftung für allfällige weitere Schmerzengeldansprüche und andere Folgen aus einem Unfall vom 29. November 1985. Die beklagten Parteien beantragten die Abweisung des Klagebegehrens. Das Erstgericht stellte mit Zwischenurteil den Anspruch der Klägerin auf Zahlung von Schmerzengeld den beklagten Parteien gegenüber dem Grunde nach als zu Recht bestehend fest und behielt di... mehr lesen...
Begründung: Zur Sicherung seines inhaltsgleichen Unterlassungsanspruches begehrt der Kläger von der Beklagten, der nicht sorgeberechtigten mütterlichen Großmutter seines Sohnes, es bis zur rechtskräftigen Erledigung des Rechtsstreites zu unterlassen, Telefongespräche zwischen dem mj. Armin P***** und der gefährdeten Partei mitzuhören bzw mitzuschneiden. Das Erstgericht wies den Sicherungsantrag ab. Das Rekursgericht erließ die begehrte einstweilige Verfügung und sprach aus,... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 29. 4. 1998, ON 10, hat das Oberlandesgericht Wien dem Rekurs des Klägers gegen den Beschluß des Landesgerichtes Krems a. d. Donau vom 8. 7. 1997, 6 Cg 118/97f-3 nicht Folge gegeben und den Revisionsrekurs für unzulässig erklärt. Mit weiterem Beschluß vom 24. 6. 1998 hat das Rekursgericht den Antrag des Klägers, den Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2a ZPO iVm § 508 ZPO für zulässig zu erklären, als unzulässig zurückgewiesen. Mit weiterem Beschluß v... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte vom Beklagten S 5.000,-- s.A. mit der
Begründung: , er habe diesen Betrag für eine Wohnung bezahlt und fordere ihn nach Rücktritt zurück. Der Beklagte erhob Einspruch und lehnte die zuständige Richterin ab. Der Vorsteher des Bezirksgerichts wies den Ablehnungsantrag ab. Das Rekursgericht wies den Rekurs des Beklagten als unzulässig zurück, weil der Streitgegenstand den in § 517 ZPO genannten Betrag nicht übersteige und keiner der dort in Z 1 ... mehr lesen...
Begründung: In einem Streit zwischen Mutter und Großmutter um die Obsorge für die Mj. Yvonne L***** ist das Rekursgericht mit einem Rechtsmittel der Mutter gegen die Abweisung eines Provisorialantrages befaßt, mit dem im wesentlichen erreicht werden sollte, das Kind sofort aus der Obhut der Großmutter in jene der Mutter zu bringen. Das Rekursgericht erachtete für seine Entscheidung ua die Vernehmung der Mj. als unbedingt erforderlich, die jedoch mehreren Vorladungen keine Folge ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist bei der beklagten Partei aufrecht zu den IU Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung 1995 rechtsschutzversichert. Die hier maßgebenden Bestimmungen lauten auszugsweise. Artikel 8 Welche Pflichten hat der Versicherungsnehmer zur Sicherung seines Deckungsanspruches zu beachten ? (Obliegenheiten) 1. Verlangt der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz, ist er verpflichtet, 1. 1 ... 1. 2. dem Versicherer die Beauftragung des Rechtsv... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß bestätigte das Rekursgericht die Abweisung des Antrages der Kläger durch das Erstgericht, den Beklagten mit einstweiliger Verfügung die Veräußerung bestimmter Liegenschaftsanteile zu verbieten, das Veräußerungsverbot auf den Anteilen der Beklagten anzumerken und dem Erstbeklagten den Auftrag zu erteilen, die einzige Ausfertigung eines Rangordnungsbeschlusses bei Gericht zu hinterlegen. Es sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegens... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte von der beklagten Partei die Zahlung von DM 24.245 sA aus dem Titel des Schadenersatzes. Zugleich wurde die Erlassung einer einstweiligen Verfügung zur Sicherung des Anspruchs der klagenden Partei beantragt, wonach der beklagten Partei verboten werde, über die Klagsforderung, die ihr angeblich aufgrund einer Treuhandvereinbarung gegenüber einem Drittschuldner zustehe, zu verfügen, und dem Drittschuldner verboten werde, das aus dem Treuha... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung bedarf eine Wiederaufnahmsklage keiner neuerlichen Bewertung des Streitgegenstands durch das Rechtsmittelgericht, weil der Entscheidungsgegenstand im früheren Verfahren und im Wiederaufnahmeverfahren identisch ist (SZ 64/172; EvBl 1994/3; 4 Ob 552/94; u.a.). In Anbetracht des S 260.000,- übersteigenden Streitwerts des Hauptprozesses, ist daher der Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO n... mehr lesen...
Norm: ZPO idF WGN 1997 §528 Abs2a LZPO idF WGN 1997 §528 Abs2 Z1a LJN §58 Abs1
Rechtssatz: In Unterhaltssachen bedarf es keiner Bewertung des Entscheidungsgegenstandes durch das Gericht zweiter Instanz. Wenn der nach § 58 JN vorgegebene Wert zweihundertsechzigtausend Schilling übersteigt (§ 528 Abs 2 Z 1a ZPO), kommt eine Abänderung des Zulässigkeitsausspruches durch das Gericht zweiter Instanz nach § 528 Abs 2a ZPO nicht in Frage. Ein dennoch ... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sind österreichische Staatsbürger und miteinander verheiratet. Die jetzt in Österreich aufhältige Frau verband ihre Scheidungsklage mit einem auf einstweiligen Unterhalt gerichteten Sicherungsantrag. Sie begehrt nach dessen Ausdehnung 25.000 S monatlich (ON 19). Der Beklagte hält sich in den Vereinigten Arabischen Emiraten auf und ist dort berufstätig. Im Provisorialverfahren ist vor allem die Höhe seines Einkommens strittig. Die Klägerin behauptete Eink... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im folgenden nur Kläger) war als Mandatar der SPÖ Vizebürgermeister einer oberösterreichischen Gemeinde und Geschäftsführer einer Gesellschaft mbH, über deren Vermögen am 27. Juni 1997 der - zwischenzeitig nach Bestätigung eines Zwangsausgleiches aufgehobene - Konkurs eröffnet wurde; die beklagte und Gegnerin der gefährdeten Partei (im folgenden nur Beklagter) ist als Mandatar der ÖVP Bürgermeister derselben Gemeinde und machte in ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Nichtigerklärung eines Generalversammlungsbeschlusses. Das Erstgericht wies die Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück, weil für derartige Rechtsstreitigkeiten ein Schiedsvertrag geschlossen worden sei. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs gemäß § 528 Abs 1 ZPO nicht zulässig sei. Ein Bewertungsausspruch unterblieb. Die Klägerin begehrte die Nichtigerklärung eines... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Mieter der Wohnung top Nr.26 im Haus T*****straße ***** Wien, das im Eigentum des Antragsgegners steht. Am 22. 12. 1995 brachte er beim magistratischen Bezirksamt für den 2. Bezirk einen auf § 37 Abs 1 Z 8 MRG gestützten Antrag ein (MBA 2-SL 12.507/95). Er begehrte, festzustellen, daß die von ihm gemietete Wohnung in die Kategorie "C" einzuordnen sei, daß durch Vorschreibungen eines monatlichen Hauptmietzinses von S 2.700,- ab 1. 3. 1995 das ge... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren zu 29 Cg 33/94k des Landesgerichtes Klagenfurt lehnte der Beklagte den erkennenden Richter Mag. Gerhard Pöllinger als befangen ab. Der schriftliche Ablehnungsantrag wurde ihm wegen Fehlens der Unterschrift eines Rechtsanwaltes zur Verbesserung rückgestellt. Der Ablehnungswerber entsprach jedoch dem Verbesserungsauftrag nicht, weshalb das Erstgericht den Ablehnungsantrag aus formellen Gründen zurückwies. Dem dagegen erhobenen Rekurs des Beklagten gab das... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 5. 9. 1996 wurde der von der Rechtsanwaltskammer namhaftgemachte Rechtsanwalt Dr. Michael M***** zum einstweiligen Sachwalter für Peter M***** bestellt. Gegen diesen Beschluß erhob der Sachwalter Rekurs mit dem Vorbringen, die Voraussetzungen für eine Sachwalterbestellung seien nicht gegeben. Das Rekursgericht gab diesem Rekurs keine Folge. Nach Vorliegen eines psychiatrischen Gutachtens wurde das Verfahren eingestellt und der einstweilige Sachwalter... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten zuletzt (Klagseinschränkung in der Tagsatzung vom 16.4.1997, AS 87) die Bezahlung von insgesamt S 245.000,-- an rückständigem Unterhalt für die Zeit vom 1.9.1993 bis 24.10.1996. Beide Vorinstanzen gaben dem Zahlungsbegehren teilweise statt. Gegen die Entscheidung des Berufungsgerichtes, das über einen Berufungsstreitgegenstand von S 187.400,-- zu entscheiden hatte und das aussprach, daß die ordentliche Revision nicht zulässig se... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger brachten vor, es seien bei einem Verkehrsunfall, der vom Erstbeklagten mit einem bei der zweitbeklagten Partei haftpflichtversicherten Motorrad verschuldet worden sei, zwei in ihrem gemeinsamen Eigentum stehenden Pferde im Wert von S 260.000 so verletzt worden, daß sie notgeschlachtet werden hätten müssen, weiters sei unfallskausal Reitzubehör im Wert von S 10.000 beschädigt worden. Sie begehren, die beklagten Parteien für schuldig zu erkennen, "den klagen... mehr lesen...
Norm: EO §394ZPO §528 Abs1 D4aZPO §528 Abs2 D4a
Rechtssatz: In Bezug auf § 528 Abs 1 Z 3 ZPO besteht zwischen den Kosten des Provisorialverfahrens und den Kosten eines Exekutionsverfahrens oder auch Impugnationsverfahrens kein Unterschied, der eine Verschiedenbehandlung rechtfertigte: In allen Fällen handelt es sich um Verfahrenskosten, über die an sich im jeweiligen Verfahren zu entscheiden ist. Für sämtliche dieser Kosten treffen die Argument... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte ist Eigentümerin und Verlegerin der Zeitschrift "T*****"; die Zweitbeklagte ist ihre Komplementärin. Hans P***** ist (einziger) Geschäftsführer der Zweitbeklagten. Auf der hinteren Umschlagseite der Ausgabe Nummer 11 der Zeitschrift "T*****" vom 30. November 1995 war eine "unbezahlte Anzeige der SPÖ" abgedruckt, mit der Plakate der SPÖ im - zu diesem Zeitpunkt noch laufenden - Nationalratswahlkampf 1995 nachgeahmt wurden. Wie die Plakate war auch d... mehr lesen...
Begründung: Die Erstbeklagte ist Eigentümerin und Verlegerin der Zeitschrift "T*****"; die Zweitbeklagte ist ihre Komplementärin. Hans P***** ist (einziger) Geschäftsführer der Zweitbeklagten. Auf der hinteren Umschlagseite der Ausgabe Nummer 11 der Zeitschrift "T*****" vom 30. November 1995 war eine "unbezahlte Anzeige der SPÖ" abgedruckt, mit der Plakate der SPÖ im - zu diesem Zeitpunkt noch laufenden - Nationalratswahlkampf 1995 nachgeahmt wurden. Wie die Plakate war auch d... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, an die eine im Eigentum des Klägers stehende Liegenschaft angrenzt. Im Verfahren AZ 3 C 19/94x des Bezirksgerichts Leibnitz wurde der nunmehrige Kläger schuldig erkannt, den hier Beklagten S 109.296,84 zu bezahlen und das Leiten von Abwässern auf das Grundstück der Beklagten zu unterlassen. Gestützt auf § 530 Abs 1 Z 7 ZPO begehrte der Kläger die Wiederaufnahme des Verfahrens AZ 3 C 19/94x des Bezirskge... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Chefredakteur der Zeitschrift "N*****". Gegen den Erstbeklagten ist vor dem Landesgericht Innsbruck ein Finanzstrafverfahren anhängig. Dem liegt zugrunde, daß dem Erstbeklagten anläßlich des Transfers des Fußballers Peter S***** vom damaligen Finanzreferenten des Fußballclubs FC T*****, Klaus M*****, 3,000.000 S übergeben wurden. Das Landesgericht Innsbruck hat am 5.8.1997 hinsichtlich des Erstbeklagten einen Schuldspruch gefällt. Das Urteil ist noch n... mehr lesen...
Begründung: Nach Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Verpflichteten wurde dem Masseverwalter auf seinem Antrag mit Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 20.1.1995, 25 S 91/94-28, gemäß § 119 KO die kridamäßige Versteigerung der Liegenschaft EZ ***** GB O***** bewilligt. Das Konkursgericht sprach in diesem Beschluß aus, daß die Kosten des Masseverwalters für Verwaltung, Versteigerung und Verteilung gemäß § 125 Abs 4 KO vom Exekutionsgericht festzu... mehr lesen...