Norm
ZPO §528 Abs2 Z4 D2Rechtssatz
Der Rechtsmittelausschluss gilt ebenso für Entscheidungen der zweiten Instanz über die Verfahrenshilfe, auch wenn diese funktionell als Prozessgericht bzw in erster Instanz tätig wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113116Im RIS seit
01.03.2000Zuletzt aktualisiert am
08.06.2021