Begründung: Die im Zeitpunkt des erstgerichtlichen Beschlusses noch minderjährige Beatrix K***** ist die außereheliche Tochter des Wolfgang B***** und der Helga K*****. Mit Beschluss vom 4. 3. 1999 wurde die Unterhaltsleistung des Vaters für den Zeitraum ab 1. 2. 1999 mit 3.000 S festgelegt. Am 21. 12. 1999 beantragte der Vater, ihn beginnend mit 1. 12. 1999 von seiner Unterhaltspflicht zu entheben. Seine Tochter müsse sich als selbsterhaltungsfähig behandeln lassen, weil sie ih... mehr lesen...
Begründung: Die im Zeitpunkt des erstgerichtlichen Beschlusses noch minderjährige Marion, der minderjährige Florian und die minderjährige Karoline entstammen der am 22. 6. 1998 geschiedenen Ehe des Leopold Rainer N***** und der Mag. Eva N*****. Die Obsorge für die Kinder wurde vorläufig dem Vater zugewiesen. Er betreut die Kinder in seinem Haushalt. Der Vater begehrt, die Mutter beginnend mit 16. 2. 1996 zu monatlichen Unterhaltsleistungen von 4.200 S für Marion und von jeweil... mehr lesen...
Begründung: Die Streitparteien sind Eigentümer benachbarter Grundstücke (die Beklagten jeweils zur Hälfte), wobei die Grenze entlang einer Feuermauer verläuft. Die Klägerin begehrte zuerst von den Beklagten die Entfernung eines über das Dach führenden Entlüftungsrohres, soweit es in ihr Grundstück hineinreicht (vgl auch AS 98 und 103 sowie 166), schließlich auch einer auf ihr Grundstück hineinragenden Fernsehantenne samt Kabel und Befestigung (AS 167, 230), schränkte aber let... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Beschluss des Rekursgerichtes, mit dem auf den verspäteten Rekurs des Geschäftsführers Ing. Roland K***** gegen die Verhängung einer Zwangsstrafe von 5.000 S nicht Rücksicht genommen wurde, entspricht der ständigen Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes, dass die Zeit der Übersendung eines Rechtsmittels vom unzuständigen Gericht, an das es adressiert wurde, an das zuständige Gericht in die Rechtsmittelfrist einzur... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 22. 3. 1999, ON 50, hob das Erstgericht das Schuldenregulierungsverfahren nach rechtskräftiger Einleitung des Abschöpfungsverfahrens gemäß § 200 Abs 4 KO auf. Dieser Beschluß wurde am 22. 3. 1999 an der Gerichtstafel angeschlagen, dem Schuldner am 25. 3. 1999 und seinem Vertreter am 24. 3. 1999 zugestellt. Mit Punkt 1) des angefochtenen Beschlusses wies das Rekursgericht den am 26. 4. 1999 erhobenen Rekurs des Schuldners wegen Verspätung zurück; wei... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat über gemäß § 508 Abs 1 ZPO gestellten Antrag der klagenden Partei die ordentliche Revision mit der
Begründung: für doch zulässig erklärt, daß eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zur Frage fehle, ob die Kündigung eines Darlehensvertrages ohne Auszahlung des aushaftenden Restsaldos zur Folge habe, daß der Gläubiger sein Recht aus dem Vertrag verliert, für diesen Saldo, mit dem sich der S... mehr lesen...
Begründung: Der unterhaltspflichtige Vater erzielt Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit. Er ist derzeit zu monatlichen Unterhaltsbeiträgen für seinen Sohn Alexander von 5.500 S verpflichtet. Am 10. 9. 1998 stellte das durch seine Mutter vertretene Kind den Antrag, den Unterhaltsbeitrag auf 8.000 S monatlich zu erhöhen (ON 174). Der Vater sprach sich dagegen aus und beantragte die Herabsetzung seiner Verpflichtung auf 5.000 S monatlich (ON 175). Das Erstgericht bestellte einen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Erstgericht verpflichtete den Beklagten, in Erfüllung der ihm obliegenden Unterhaltspflicht der Klägerin 4.400 S s. A. zu bezahlen und wies ein Mehrbegehren von 24.990 S s. A. ab. Das Berufungsgericht gab in seiner nach dem 31. Dezember 1997 gefaßten Entscheidung (Art XXXII Z 14 iVm Art VII Z 34 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997, BGBl I 1997/140 - WGN 1997) der Berufung der Klägerin teilweise Folge, indem es ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Kindesvater, einen Beitrag von 51.599 S als Ersatz der Kosten der vollen Erziehung des Minderjährigen im Rahmen von dessen Fremdunterbringung in einer Wohngemeinschaft zu leisten. Dem Rekurs des Vaters gab das Rekursgericht mit seinem nach dem 31. 12. 1997 gefaßten Beschluß (Art XXXII Z 14 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997 BGBl I 1997/140 - WGN 1997) nicht Folge und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulä... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte aufgrund des notariellen Schenkungsvertrags auf den Todesfall vom 7. 7. 1992 sowie des notariellen Nachtrags zum Schenkungsvertrag auf den Todesfall vom 12. 3. 1998 über Antrag der Anna D***** und des Werner O***** die Ersichtlichmachung des Vorkaufsrechts im Eigentumsblatt sowie die Einverleibung des Vorkaufsrechtes für alle Veräußerungsfälle im Lastenblatt für Werner O*****, ob der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch Meidling. Den dagegen ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß änderte das Rekursgericht unter anderem infolge Rekursen des Verlassenschaftskurators und der Kinder des Verstorbenen den bewilligenden Beschluß des Erstgerichts dahin ab, daß es den Antrag der Witwe auf Erteilung der Verfügungsermächtigung über den PKW Marke Mercedes 230 E, schwarz, Baujahr 1986, abwies. Es sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Dagegen richtet sich der vom Erstgericht als "außerordentlic... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Aus den Berufungsausführungen der Beklagten ergibt sich, daß diese auch die Abänderung des Ersturteils begehrten. Das Berufungsgericht war daher zur Abänderung der Entscheidung berechtigt, auch wenn die Beklagten seinerzeit - offenbar irrtümlich - statt einem erkennbar beabsichtigten Abänderungs- und Aufhebungsantrag zwei Aufhebungsanträge stellten. Die falsche Bezeichnung schadet jedoch nicht, wenn das Begehren der Par... mehr lesen...
Begründung: Die Unterhaltsverpflichtung des Vaters der mj. E***** und J***** R***** betrug zuletzt aufgrund eines Vergleichs vom 25. 1. 1994 monatlich jeweils S 3.500 pro Kind. Über Antrag der Mutter erhöhte das Erstgericht diese Unterhaltsverpflichtung ab 1. 7. 1996 auf monatlich jeweils S 5.000 pro Kind. Das Erhöhungsmehrbegehren von S 1.000 pro Kind wurde abgewiesen. Infolge Rekurses der Minderjährigen und des unterhaltspflichtigen Vaters setzte das Rekursgericht mit Bes... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern der beiden minderjährigen Kinder wurde mit dem am 31. 12. 1997 in Rechtskraft erwachsenen Beschluß des Erstgerichtes vom 5. 12. 1997 gemäß § 55a EheG geschieden. In einer im Zug des Scheidungsverfahrens getroffenen Vereinbarung verpflichtete sich der Vater zur Leistung eines Unterhaltes von je 4.000 S für die beiden ehelichen Kinder ab Jänner 1998. Die Ehe der Eltern der beiden minderjährigen Kinder wurde mit dem am 31. 12. 1997 in Rechtskraft erw... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Beschluß ON 135 genehmigte das Erstgericht die Klage des Kollisionskurators Mag. Werner S***** gegen den Sachwalter Dr. Gerhard S***** wegen S 44.425,-- sA; mit dem Beschluß ON 140 wies das Erstgericht den Antrag des Sachwalters ab, den Kollisionskurator zu entheben. Dem Rekurs gegen den Beschluß ON 135 gab das Rekursgericht teilweise Folge; der Rekurs gegen den Beschluß ON 140 blieb erfolglos. Das Rekursgericht sprach in seinem nach dem 31. 12. 1997 gefaßte... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Christoph S***** ist das eheliche Kind des Heinz Peter S***** und der Andrea S*****. Mit Beschluß vom 23. 3. 1998 verpflichtete das Erstgericht die Mutter, zum Unterhalt des Minderjährigen beginnend mit 1. 1. 1994 bis 31. 8. 1997 monatlich S 6.500,-- und beginnend mit 1. 9. 1997 bis auf weiteres, längstens bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit, monatlich S 6.800,-- beizutragen. Der Rekurs der Mutter gegen diesen Beschluß blieb erfolglos. Das Rekursgericht sprach... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat in seinem nach dem 31.Dezember 1997 gefaßten Beschluß (Art XXXII Z 14 der WGN 1997) den erstgerichtlichen Beschluß, mit dem der Minderjährigen Unterhaltsvorschüsse nach §§ 3, 4 Z 1 UVG von monatlich 800 S vom 1.April 1998 bis 31.März 2001 bewilligt wurden, bestätigt und ausgesprochen, daß der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei. Das Rekursgericht hat in seinem nach dem 31.Dezember 1997 gefaßten Beschluß (Art röm... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte auf Antrag des Amtes für Jugend und Familie 11. Bezirk als besonderer Sachwalter den Unterhalt des mj. Jürgen von zuletzt S 2.700.- von 1. 12. 1997 bis 28. 2. 1998 auf S 2.800.- und ab 1. 3. 1998 auf S 3.100.- und den Unterhalt der mj. Pamela von zuletzt S 2.200.- ab 1. 12. 1997 auf S 2.800.-. Dem Rekurs des Vaters gab das Rekursgericht mit seinem nach dem 31.12.1997 gefaßten Beschluß (Art XXXII Z 14 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete - nach vorausgehendem Verfahren vor der Schlichtungsstelle - die Antragsgegnerin, das Betreten der von ihr gemieteten Wohnung durch den Antragsteller oder durch eine von ihm beauftragte Person nach entsprechender Voranmeldung zu üblichen, ihr zumutbaren Tageszeiten zu dulden (§ 8 Abs 2 MRG). Das Erstgericht verpflichtete - nach vorausgehendem Verfahren vor der Schlichtungsstelle - die Antragsgegnerin, das Betreten der von ihr gemieteten... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag des unterhaltsverpflichteten Vaters, ab 1. 12. 1997 seinen Unterhaltbeitrag für den mj. Patrick von zuletzt S 3.150.- auf S 2.180.- und denjenigen für die mj. Nicole von zuletzt S 2.700.- auf S 1.920.- herabzusetzen, ab. Das Rekursgericht gab mit seinem nach dem 31.12.1997 gefaßten Beschluß (Art XXXII Z 14 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997 BGBl I 1997/140 - WGN 1997) dem Rekurs des Vaters Folge, setzte die Unterhaltsverpflich... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater der aus dem
Kopf: dieser Entscheidung ersichtlichen beiden minderjährigen Kinder aus seiner inzwischen rechtskräftig geschiedenen Ehe mit der Mutter der Genannten zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von je S 1.000 ab 1.3.1997. Das Rekursgericht gab dem hiegegen vom Vater erhobenen Rekurs nicht Folge und sprach weiters aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig ist. Dagegen erhob der Vater einen zu Protokoll ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrt die Regelung der Benützung eines zweigeschoßigen Wohnhauses dahin, daß der erste Stock ihr und das Erdgeschoß der Antragsgegnerin zur Alleinbenützung zugewiesen werde; darüber hinaus sei die Antragsgegnerin zu einer monatlichen Ausgleichszahlung von S 1.000 ab 1.11.1996 zu verpflichten. Die Antragsgegnerin beantragte die Abweisung dieses Begehrens. Das Erstgericht wies den Antrag auf Festsetzung der Benützungsregelung und damit auch das Bege... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die Unterhaltsverpflichtung des Vaters für die Zeit vom 1.3.1994 bis 31.12.1994 von S 1.000,-- auf S 2.900,-- monatlich, für die Zeit vom 1.1.1995 bis 31.12.1995 von S 1.000,-- auf S 3.100,-- monatlich, für die Zeit vom 1.1.1996 bis 31.8.1996 von S 1.000,-- auf S 3.000,-- monatlich und ab 1.9.1996 von S 1.000,-- auf S 1.900,-- monatlich. Das Rekursgericht bestätigte in seinem nach dem 31.12.1997 gefaßten Beschluß (Art XXXII Z 14 der Erweitert... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater, für seinen außerehelichen Sohn ab 15.7.1997 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von S 4.000,-- zu zahlen. Der Vater erhob gegen diesen Beschluß Rekurs; das Rekursgericht wies den Rekurs in seinem nach dem 31.12.1997 gefaßten Beschluß (Art XXXIII Z 14 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997 BGBl I 1997/140 - WGN 1997) als verspätet zurück und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Das Erstgericht ... mehr lesen...
Begründung: Antragsgemäß verpflichtete das Erstgericht den Vater der mj. Melanie mit Beschluß vom 22.Oktober 1997, ab 1.Jänner 1996 einen auf 2.400 S monatlich erhöhten Unterhalt zu bezahlen. Das Gericht zweiter Instanz setzte den Unterhalt dagegen nur mit 1.900 S monatlich ab 1.Jänner 1996 fest, wies das Mehrbegehren ab und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Dagegen wendet sich der "außerordentliche ... mehr lesen...
Begründung: Auf Antrag des unterhaltsverpflichteten Vaters setzte das Erstgericht dessen monatlichen Unterhaltsbeitrag für seine minderjährige Tochter ab 1.Oktober 1997 von 3.700 S auf 2.000 S herab. Das Rekursgericht wies in seinem nach dem 31.Dezember 1997 gefaßten Beschluß (Art XXXII Z 14 der WGN 1997) den Unterhaltsherabsetzungsantrag des Vaters ab und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei. Auf Antrag des unterhaltsverpflic... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte die vom Vater für sein Kind Sabine zu leistenden monatlichen Unterhaltsbeiträge von S 3.400 für die Zeit vom 1.10.1994 bis zum 31.12.1996 auf - zeitlich gestaffelt - geringere Beträge herab. Der für sein Kind Petra zu leistende monatliche Unterhalt von S 3.050 wurde für denselben Zeitraum teils herabgesetzt, teils erhöht, und der Vater ab 1.1.1997 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 3.400 verpflichtet. Weitergehende Herabsetzungs- bzw E... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit Beschluß vom 12.Dezember 1997 den Antrag der Mutter, sie von Unterhaltsleistungen für ihren mj. ehelichen Sohn René zu entbinden, ab. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte diese Entscheidung mit Beschluß vom 2.Februar 1998 und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nach § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig sei. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte diese Entscheidung mit Beschluß vom 2.Februar 1998 und sprach aus, daß der ordentliche R... mehr lesen...
Begründung: Der Antrag des unterhaltsverpflichteten Vaters und Revisionsrekurswerbers auf Herabsetzung der Unterhaltsverpflichtung für seinen Sohn von monatlich S 4.500,-- auf monatlich S 3.800,-- wurde vom Erstgericht abgewiesen. Das Rekursgericht bestätigte diese erstgerichtliche Entscheidung und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig ist. Rechtliche Beurteilung Dem gegen diesen Beschluß erhobenen "Revisionsrekurs" des unterhal... mehr lesen...
Begründung: Der Antrag des unterhaltsverpflichteten Vaters, den Unterhaltsbeitrag für seine Tochter Nicole von zuletzt S 6.000.- monatlich auf S 5.000.- monatlich herabzusetzen, wurde vom Erstgericht abgewiesen. Das Rekursgericht bestätigte in seinem nach dem 31.12.1997 gefaßten Beschluß (Art XXXII Z 14 der Erweiterten Wertgrenzen-Novelle 1997 BGBl I 1997/140 - WGN 1997) diese Entscheidung und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei (§ 13 Abs 1 Z 2 ... mehr lesen...