Begründung: Der Wiederaufnahmskläger (in der Folge nur: Kläger) begehrte im Verfahren 24 Cg 119/03m des Landesgerichtes Klagenfurt von der Wiederaufnahmsbeklagten (in der Folge nur: beklagte Partei) die Rückzahlung des an deren Rechtsvorgänger für die Errichtung eines Wintergartens geleisteten Werklohnes. Er vertrat in diesem Prozess den Standpunkt, das Werk weise wesentliche und unbehebbare Mängel auf, weshalb er aus dem Titel der Gewährleistung zur Wandlung berechtigt sei. Das Lan... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien waren Hälfteeigentümer einer Liegenschaft im Gesamtausmaß von 3.322 m². Diese teilten sie im Jahr 2000 in eine Betriebsliegenschaft im Ausmaß von 2.702 m² und in die Restliegenschaft im Ausmaß von 620 m²; auf letzterer befindet sich das Wohnhaus der Parteien samt Garage. Die Betriebsliegenschaft übergaben sie ihrem Sohn. Der Übergabsvertrag vom 20. 12. 2000 enthält unter anderem folgende Bestimmungen: 8.3. Die Übergeber verpflichten sich dem Übernehmer gegen... mehr lesen...
Begründung: Zu 1.: Rechtliche Beurteilung Nach der am 30. 5. 2006 von der Hauptversammlung der drittbeklagten Partei beschlossenen und am 8. 6. 2006 zu FN ***** im Firmenbuch eingetragenen Satzungsänderung wurde der Firmenwortlaut der drittbeklagten Partei von „W***** AG" geändert in „W***** AG *****". Die Parteienbezeichnung war daher gemäß § 235 Abs 5 ZPO von Amts wegen zu berichtigen. Nach der am 30. 5. 2006 von der Hauptversammlung der drittbeklagten Par... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin betreibt ein Senioren- und Pflegeheim in *****. Die Beklagte ist im Bereich Gerüstbau, Bautechnik, Fassadenbefahranlagen, Facility-Management und Industriereinigung tätig. Die Klägerin begehrt EUR 140.599,87 für Aufwendungen, die ihr dadurch entstanden seien, dass die Beklagte nicht - wie in einem Generalunternehmervertrag vom 16. 10. 1989 mit der D***** GmbH, einer Rechtsvorgängerin der Klägerin, vereinbart - die Fundamente des Seniorenheimes auf gewachsene... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei T*****GmbH, *****, vertreten durch Ing. Mag. Dr. Roland Hansely, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Patricia K***... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei führte im Herbst 2001 ein offenes Vergabeverfahren für diverse Bodenmarkierungsarbeiten in mehreren Wiener Gemeindebezirken durch. Der Auftragswert lag (insgesamt) unter EUR 200.000,--. Das den fünf Ausschreibungen zugrunde gelegte Leistungsverzeichnis sah unter anderem vor, dass Preisaufschläge über 30 % und Preisnachlässe über 12 % bei der Angebotslegung plausibel zu begründen und durch Vorlage von Kalkulationsformblättern laut Ö-
Norm: B2061... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erweiterte mit Beschluss vom 9. 11. 2005 (ON 362) unter anderem den Wirkungskreis des für die Betroffene als Sachwalter bestellten Rechtsanwaltes, sodass dieser nunmehr „die Personenobsorge; die finanziellen Angelegenheiten sowie die Einkommens- und Vermögensverwaltung; die Vertretung der Betroffenen vor Ämtern, Behörden, Gerichten und Sozialversicherungsträgern sowie die Vertretung gegenüber privaten Vertragspartnern bei Rechtsgeschäften, die über die G... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist (§ 502 Abs 1 ZPO). Eine ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht ließ mit seinem drei Punkte umfassenden Beschluss die vom Kläger angestrebte Klageänderung nicht zu (1.), unterbrach das Verfahren bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens beim Behindertenausschuss beim Bundessozialamt Wien nach § 8 BEinstG einschließlich eines allenfalls anhängig werdenden Verwaltungsgerichtshofverfahrens (2.) und sprach aus, dass eine Fortsetzung nur über Parteienantrag stattfindet (3.). Der Kläger erhob dagegen Rekurs, wobei ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte belieferte seit 2000 die P***** GmbH (in der Folge: GmbH). Zu Beginn der Geschäftsbeziehung erklärte der Geschäftsführer der Beklagten, dass deren Rechnungen prompt zu zahlen seien, was der Geschäftsführer der GmbH mit dem Hinweis auf einen mit der Klägerin vereinbarten Wechselrahmen, aus dem er die Rechnungen bedienen könne, zusicherte. Die GmbH, deren Hausbank ein anderes Geldinstitut war, hatte mit der klagenden Bank einen Wechselrahmen von rund EUR 60.... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge immer: Klägerin) und der Beklagte und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge immer: Beklagter) sind türkische Staatsbürger und in aufrechter Ehe verheiratet. Beide haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Sprengel des Erstgerichtes. Die Klägerin übersiedelte am 20. 6. 2005 aus der Ehewohnung in ein Frauenhaus. Seither leben die Streitteile getrennt. Die Klägerin begehrt mit ihrem in Verbindung mit einer Scheidungsklage ... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränkten (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO): Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränkten (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO): Der Sohn der Kläger wurde am 13. 8. 2003 als Lenker eines Motorrades bei einem von... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Christoph Kainz und Dr. Josef Sinzinger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Republik Österreich Justizverwaltung, vertreten durch die Finanzprokuratur, 1010 Wien,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei H***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Georg Zanger, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Otto H***** KG, *****, vertreten durch Dr. Harald Schmidt,... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Dr. Klaus Mayr als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Harald S*****, Angestellter, *****, vertreten durch Dr. Friedrich Schubert, Rechtsanwalt in Wien, g... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Dr. Klaus Mayr als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Manfred M*****, Hausbesorger, *****, vertreten durch Hohenberg Strauss Buchbauer Rechtsanwälte GmbH... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Dr. Frank Anton W*****, und 2.) Ing. Peter W*****, beide vertreten durch Heinke + Partner, Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Mag. Peter M*****, vertrete... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Anika K*****, vertreten durch Goldsteiner & Strebinger Rechtsanwaltspartnerschaft GmbH in Wiener Neustadt, gegen die beklagte Partei Alexander S*****, vertreten durch Dr. Ernst Schillhammer, Rech... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Parteien 1.) Dr. Christian M*****, und 2.) Dr. Johannes M*****, die zweitklagende Partei vertreten durch die erstklagende Partei, gegen die be... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war aufgrund des rechtskräftigen Beschlusses vom 27. 11. 2002 (ON 29) zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 700 EUR je Kind ab 1. 1. 2001 verpflichtet. Er beantragte mit Schriftsätzen vom 31. 12. 2002 und 2. 1. 2003 die Herabsetzung seiner Unterhaltsleistung auf 320 EUR je Kind ab dem 1. 1. 2002. Das Erstgericht wies den Herabsetzungsantrag ab. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters nicht Folge und sprach aus, dass der Revisionsrekurs nicht zulässig ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A***** GmbH, U***** Zweigniederlassung der A***** GmbH, *****, vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Amhof & Dr. Damian GmbH in Wien, u... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Olga Z*****, vertreten durch Mag. Bernd Moser, Rechtsanwalt in Saalfelden, gegen die beklagten Parteien 1. Dr. Ronald G*****, und 2. Ma... mehr lesen...
Begründung: Am 6. 11. 2001 verstarb Bebina L*****, Mutter des Klägers und Gattin des Beklagten, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Auf Grund des Gesetzes sind nach Bebina L***** der beklagte Witwer, der am 1. 9. 1980 geborene Sohn Andreas G*****, die am 17. 2. 1985 geborene Evelyne L***** und der am 25. 5. 1987 geborene Kläger als Erben berufen. Die Verstorbene und der Beklagte waren Eigentümer je eines halben Mindestanteils der Liegenschaft EZ ***** mit Ehegatten-Woh... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger stürzte am 7. März 2003 bei der Abfahrt auf einer Schipiste im Schigebiet Fieberbrunn gegen eine Liftstütze des Sessellifts und wurde dabei schwer verletzt. Er begehrte Schmerzengeld und den Ersatz verschiedener Unkosten sowie die Feststellung der Haftung der beklagten Partei für künftige Unfallsschäden. Das Berufungsgericht änderte das klageabweisende erstinstanzliche Urteil dahin ab, dass mit Teilurteil die beklagte Partei zur Zahlung von 18.291,21 EUR sA ve... mehr lesen...
Begründung: Das Urteil zweiter Instanz wurde dem Rechtsvertreter der zweitbeklagten Partei, eines Vereins, am 13. April 2006 zugestellt, wie sich aus dem Rückschein ergibt und auch in deren Revisionsschrift dargestellt wird. Somit endete die ihr offenstehende vierwöchige Revisionsfrist (§ 505 Abs 2 ZPO) mit Ablauf des 11. Mai 2006. Das Urteil zweiter Instanz wurde dem Rechtsvertreter der zweitbeklagten Partei, eines Vereins, am 13. April 2006 zugestellt, wie sich aus dem Rückschein... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Maria A*****, vertreten durch Dr. Hans Otto Schmidt, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Dr. Martin S*****, vertreten durch Dr. Walter Strigl und Dr. Gerhard Horak, Re... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der Antragstellerin Beate Z*****, vertreten durch Dr. Steiner & Mag. Isbetcherian, Rechtsanwälte in Wien, gegen den Antragsgegner Walter Z*****, vertreten durch Dr. Erwin Wlaka, Rechtsanwalt in Wien, wegen Auft... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 HI1
Rechtssatz: Das bloße Alter einer einschlägigen Vorentscheidung des Obersten Gerichtshofs ist für das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage nicht maßgebend, von Bedeutung ist vielmehr nur deren - auch im Fall einer Änderung des rechtlichen Umfelds andauernde - Überzeugungskraft in der Sache. Entscheidungstexte 1 Ob 111/06i Entscheidungstext OGH 20.06.2006 1 Ob 11... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R***** AG, ***** vertreten durch Dr. Alexander Matt, Rechtsanwalt in Bregenz, wider die beklagten Parteien 1. Lino S*****, 2. Irmgar... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr sowie Dr. Schramm als weitere Richter in den verbundenen Rechtssachen der klagenden Partei Norbert H*****, vertreten durch Engin-Deniz Reimitz Schönherr Hafner Rechtsanwälte KEG in Wien, gegen die beklagte Partei Ing. Thomas M*****, vertreten durc... mehr lesen...