Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile wurde aus gleichteiligem Verschulden geschieden. Am Tag der Eheschließung vereinbarten die Parteien mit Notariatsakt vom 4. 7. 1980 unter anderem für den Fall der Scheidung aus welchen Gründen immer einen wechselseitigen Unterhaltsverzicht auch für den Fall der Not oder geänderter Verhältnisse. Die am 20. 2. 1958 geborene Klägerin absolvierte nach Volks- und Hauptschule eine dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Frauenberufe, bevor... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei auf Grund eines vollstreckbaren Versäumungsurteils die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft der Verpflichteten, die mit Pfandrechten zu Gunsten der betreibenden Partei belastet ist (AZ 5 E 16/05d). Unter Punkt IV.) dieses Beschlusses wurde angeordnet, dass "die Verfahren 5 E 10/05x und 5 E 16/05d ... in analoger Anwendung des § 22 EO verbunden" werden. Führendes Verfahren sei jenes zur AZ 5 E 10/05x. Dort wurde dem Ma... mehr lesen...
Begründung: Entsprechend dem übereinstimmenden Aufteilungsvorschlag der aus gleichteiligem Verschulden geschiedenen Parteien sprachen die Vorinstanzen - umbekämpft - aus, die Antragsgegnerin setze das bisher gemeinsame Rechtsverhältnis an der vor und während der Ehe ausgebauten, im Haus der Eltern der Antragsgegnerin gelegenen Ehewohnung (einer Dachgeschoßwohnung) allein fort. Darüber hinaus verpflichtete das Erstgericht - dem Aufteilungsvorschlag des Antragstellers folgend - die An... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichtes wurde der Antrag des Vaters, ihn rückwirkend ab 1. 5. 2003 von seiner Unterhaltsverpflichtung zu befreien, abgewiesen. Das Rekursgericht gab dem Rekurs des Vaters nicht Folge und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig ist. Gegen diesen Beschluss richtet sich der „außerordentliche Revisionsrekurs" des Vaters mit dem Antrag, den angefochtenen Beschluss iSd Stattgebung seines Antrages abzuändern. Hilfsweise wird ein A... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Zeitler und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Sandra S*****, Tankwartin, *****, vertreten durch Held Berdnik Astner & Partner Rechtsanwält... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Univ. Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. Rudolf S*****, Pensionist, *****, vertreten durch Dr. Peter Schmautzer, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Max K*****, Gastwirt, *****, vertreten durch Dobretsb... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war zuletzt (ON 77) zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von jeweils EUR 305 für die beiden Kinder verpflichtet. Das Erstgericht setzte in teilweiser Stattgebung eines Unterhaltserhöhungsantrages der Kinder und eines Unterhaltsherabsetzungsantrages des Vaters den Unterhalt ab 1. 7. 2005 mit monatlich EUR 335 für Kathrin und EUR 290 für Nicole fest und wies das Unterhaltserhöhungsmehrbegehren der mj Kathrin von monatlich EUR 45 und das gesamte Unterhaltserhöh... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin rutschte am 9. 10. 2003 um ca 18.15 Uhr in einem Geschäftslokal der Beklagten in I***** ca 12 m vom Eingang entfernt aus und zog sich eine Schulterverletzung zu. Sie begehrte von der Beklagten die Hälfte ihres - der Höhe nach nicht mehr strittigen - Unfallschadens mit der wesentlichen Behauptung ersetzt, die Beklagte habe gegen vertragliche Schutz- und Sorgfaltspflichten verstoßen, weil sie trotz Kenntnis, dass der Bodenbelag ihres Geschäftes bei Nässe äußer... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei mietete von der beklagten Partei eine Telefonanlage, wobei im Mietvertrag die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ebenso wie der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden ausgeschlossen ist. Die klagende Partei begehrte die Zahlung von 375.328 EUR sA, weil der beklagten Partei spätestens seit 26. Oktober 2000 Fälle der missbräuchlichen Verwendung („phreaking") von ihr gelieferter Telefonanlagen bekannt gewesen seien, weiters spätestens ab 7. Novembe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Oberste Gerichtshof ist an den Zulässigkeitsausspruch des Rekursgerichtes nicht gebunden (§ 526 Abs 2 ZPO iVm § 402 Abs 4, § 78 EO). Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz (§ 528a) ZPO kann er sich er bei Zurückweisung eines Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 528 Abs 1 ZPO) auf die Zurückweisungsgründe beschränken. Der Oberste Gerichtshof ist an den Zulässigkeitsausspruch des Rekursgerichtes nicht ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Bei der von der Klägerin in ihrer Zulassungsbeschwerde relevierten Frage, ob die Berufung des Erstbeklagten gesetzmäßig ausgeführt war, handelt es sich ebenso wie bei der weiters relevierten Frage, ob von der Klägerin zur
Begründung: ihres Anspruches gegenüber dem Erstbeklagten ein hinreichend spezifiziertes Tatsachenvorbringen erstattet wurde, um eine Frage des Einzelfalls (RIS-Justiz RS0042828, RS0044273). Die Revisio... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte den Beklagten in einem Zivilprozess vor dem Landesgericht Korneuburg vertreten. Der Prozess endete mit einem Vergleich, in dem sich der Beklagte zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags und der dortige Kläger zur Herausgabe verschiedener Dokumente verpflichtete. Im vorliegenden Verfahren begehrte der Kläger mit einer Mahnklage die Zahlung von 23.130,65 EUR samt Zinsen nach § 1333 Abs 2 ABGB. Feldgruppe 10 des Mahnklagsformulars („Beschreibung und Höhe d... mehr lesen...
Begründung: Der Vater der Kinder war aufgrund des Scheidungsfolgenvergleichs vom 12. 4. 2001 ab 1. 6. 2001 zu einem monatlichen Unterhaltsbeitrag von 6.880 S (499,99 EUR) für Teresa und von je 5.590 S (406,24 EUR) für Magdalena und Moritz verpflichtet. Die durch ihre Mutter vertretenen Kinder beantragten am 6. 8. 2003, diese Unterhaltsbeiträge für jedes Kind auf 860 EUR ab 1. 6. 2001 zu erhöhen. Das Erstgericht erhöhte im zweiten Rechtsgang den monatlichen Unterhaltsbeitrag für Tere... mehr lesen...
Begründung: Am 6. 1. 2003 stürzte der Kläger auf einem Weg der Wohnungsanlage der erstbeklagten Partei. Er wollte seine dort wohnenden Freunde besuchen. Unmittelbar vor dem Haus hatte sich eine Eisplatte gebildet. Die Zweitbeklagte ist Hausbesorgerin und Angestellte der erstbeklagten Partei. Der Kläger begehrt Schadenersatz und die Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für Schäden aus dem Unfall. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Die erstbeklagte Partei sei zwar ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden, durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. KR Henrik W*****, 2. Christa-Johanna W*****, beide vertreten durch Dr. Hans Böck, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. Bolfen... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Beschluss des Erstgerichtes wurden über Antrag der beiden Minderjährigen deren Unterhalt von im Scheidungsvergleich vorgesehenen monatlichen EUR 290,-- bzw EUR 276,-- auf einen monatlichen Unterhalt von EUR 420,-- bzw EUR 360,-- angehoben. Das Rekursgericht hat dem Rekurs des Vaters gegen diese Anhebung des von ihm zu leistenden Unterhaltes nicht Folge gegeben. Es hat ferner ausgesprochen, dass im Hinblick auf die bereits vorliegende Rechtsprechung der ordentlich... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zwischen den Streitteilen wurde kein konkretes Datum des Dienstbeginns vereinbart. Sie kamen lediglich am 21. 12. 2004 überein, dass der Kläger mit Beginn des nächsten Monats zu arbeiten beginnen sollte. Die Auffassung des Berufungsgerichtes, diese Feststellungen seien rechtlich dahin zu beurteilen, dass zwischen den Streitteilen der Monatserste als Beginn des Dienstverhältnisses vereinbart wurde, stellt weder eine Aktenwid... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz bewilligte der betreibenden Partei in Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung Exekution zur Sicherstellung nach § 371 Z 1 EO auf Grund eines Versäumungsurteils, gegen das die verpflichtete Partei I. Berufung, II. (Antrag auf) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, III. Widerspruch eingebracht hatte. Das Gericht zweiter Instanz bewilligte der betreibenden Partei in Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung Exekution zur Sicherstellun... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen 1992 und 1994 anlässlich der Veräußerung von (teilweise im Allein-, teilweise im Miteigentum stehenden) Liegenschaften der Beklagten und Widerkläger, über die Erstellung von Bebauungsplänen, Ansuchen um erforderliche baubehördliche Widmungen sowie die Bauabwicklung einschließlich Wiedererrichtung diverser bei einem Brand zerstörter Gebäude zwei Architektenwerkverträge, über deren Abrechnung (einschließlich hiegegen erhobener Gegenforderungen) da... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte auf Grund eines mit einstweiliger Verfügung erlassenen Verbots der betreibenden Partei zu dessen Erwirkung gegen die verpflichtete Partei die Exekution nach § 355 EO bewilligt und über sie eine Geldstrafe verhängt. In der Folge hatte sie acht weitere Strafbeschlüsse erwirkt. Die verhängten Geldstrafen bewegen sich - fortlaufend erhöht - zwischen 100 und 500 EUR. Ihre Summe ergab 3.850 EUR. Das Erstgericht hatte auf Grund eines mit einstweiliger Ver... mehr lesen...
Begründung: Der (Oppositions)Beklagte hatte den Oppositionskläger (im Folgenden nur Kläger) anwaltlich vertreten. Zur Sicherung seiner Honorarforderungen wurde auf den 2/4-Anteilen einer Liegenschaft des Klägers ein Pfandrecht über 1 Mio S einverleibt. Der Kläger brachte zu AZ 13 Cg 50/00f des Handelsgerichts Wien eine auf die Löschung des Pfandrechts gerichtete Klage ein. Der Beklagte führt zur Hereinbringung von Kostenforderungen aus dem Verfahren AZ 50 Cg 15/01i des Landesgerich... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr sowie Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B***** AG, *****, vertreten durch Dr. Andreas König, Dr. Andreas Ermacora und Dr. Barbara Lässer, Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen die beklagten Parteien 1. Fritz R****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr. Veith sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei mj Fabian S*****, geboren am 25. Juni 2000, vertreten durch den Vater Karim S*****, dieser vertreten durch Mag. Hans Teuchtmann, Rechts... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 ZPO). Die Klägerin begehrte, den Beklagten zur Einwilligung in die bücherliche Abschreibung einer Teilfläche seiner Liegenschaft und in deren Zuschreibung zur Liegenschaft der Klägerin zu verpflichten. Sie habe ihre Liegenschaft mit Kaufvertrag vom 23. 1. 2004 gekauft. Sie und die Voreigentümer ihrer Liegenschaft hätten das Eigentum an der stritti... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler, Univ. Doz. Dr. Kodek und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei J*****gesellschaft mbH, *****, vertreten durch Dr. Gerhard Renner und Dr. Gerd Höllerl, Rechtsanwälte in Wien, gegen die beklagte Partei P***** OEG, *****, vertreten durch Dr... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dkfm. Hans L*****, vertreten durch Dr. Oswin Lukesch und andere Rechtsanwälte in St. Pölten, gegen die beklagte Parteien 1. Ing. Karl F*****, 2. Maria Susanne F*****, beide: *****... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. An den gegenteiligen Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO). Der Klägerin verletzte sich am 25. 7. 2003 durch einen Absturz im Klettergarten in ***** W***** Bezi... mehr lesen...
Begründung: Die am 22. 8. 1933 geborene Klägerin und der am 22. 9. 1930 geborene Beklagte sind seit 5. 2. 1955 miteinander verheiratet; ihre Ehe, der drei Kinder entstammen, ist aufrecht. Bis zum Auszug der Klägerin Mitte Jänner 2005 bewohnten die Klägerin und der Beklagte gemeinsam ein Haus in Wels, wenn auch seit geraumer Zeit weitgehend getrennt in der Form, dass die Klägerin die Räume in der Mansarde und der Beklagte die Räume im Erdgeschoss nutzte. Die Klägerin führte den gemei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt von der Beklagten und Widerklägerin die Bezahlung von 10.481,99 EUR an zuviel ausbezahlter Provision. Die Widerklägerin begehrt demgegenüber von der Klägerin die Bezahlung weiterer Provisionen von 19.600 EUR und stellte ein mit unter 4.000 EUR bewertetes Rechnungslegungsbegehren. Die Verfahren über die Klage und die Widerklage wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden. Das Erstgericht gab der Klage im Umfang von 10.010,30 EUR stat... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin erhielt den Auftrag, Kunststoffbehälter gegen Zahlung über ein Akkreditiv zu liefern. Ihre Vertragspartnerin erteilte der Beklagten den unwiderruflichen Auftrag, den auf dem Akkreditiv einlangenden Erlös bis zum Höchstbetrag von EUR 56.750 auf ein Bankkonto der Klägerin zu überweisen. Die an die Klägerin gerichteten Schreiben der Beklagten enthalten folgende Passagen: „Wir haben ... den Auftrag erhalten, eine Zahlung in Höhe von EUR 56.750 nach Erhalt von ... mehr lesen...