Norm
ZPO §502 HI1Rechtssatz
Das bloße Alter einer einschlägigen Vorentscheidung des Obersten Gerichtshofs ist für das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage nicht maßgebend, von Bedeutung ist vielmehr nur deren - auch im Fall einer Änderung des rechtlichen Umfelds andauernde - Überzeugungskraft in der Sache.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120883Im RIS seit
20.07.2006Zuletzt aktualisiert am
19.10.2017