RS OGH 2006/6/20 1Ob111/06i, 7Ob52/07h, 5Ob14/08g, 5Ob210/08f, 5Ob218/09h, 2Ob127/13k, 7Ob3/17t

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Veröffentlicht am 20.06.2006
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Norm

ZPO §502 HI1

Rechtssatz

Das bloße Alter einer einschlägigen Vorentscheidung des Obersten Gerichtshofs ist für das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage nicht maßgebend, von Bedeutung ist vielmehr nur deren - auch im Fall einer Änderung des rechtlichen Umfelds andauernde - Überzeugungskraft in der Sache.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0120883

Im RIS seit

20.07.2006

Zuletzt aktualisiert am

19.10.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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