Begründung: Die Klägerin betreibt seit 2004 unter den Domain-Namen „laendleimmo.at" und „ländleimmo.at" ein Internetportal für die Vermittlung von Liegenschaften in Vorarlberg; sie verfügt seit April 2005 auch über eine Wortbildmarke mit dem Wortbestandteil „laendleimmo.at". Die Beklagte ließ sich im Februar 2006 die Domain „ländleimmo.com" registrieren und betreibt darunter seit Anfang 2007 ein Internetportal für Liegenschaften in ganz Österreich. Das Rekursgericht hat die Untersch... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand der angefochtenen Entscheidung ist - nach rechtskräftigem Teilzuspruch in einem Vorverfahren - der restliche Ausgleichsanspruch analog § 24 HVertrG, der der Gemeinschuldnerin als Vertragshändlerin für KFZ einer bestimmten Marke nach Aufkündigung des Händlervertrags durch die österreichische Import- und Vertriebsgesellschaft der Herstellerin. Zu Vorbringen und Sachverhalt wird auf die im ersten Rechtsgang ergangene Entscheidung 4 Ob 54/02y verwiesen. Das Erstg... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte die für die Erstantragstellerin monatlich zu leistenden Unterhaltsbeträge wie folgt fest: Von 1. 4. bis 31. 12. 2002 660 EUR, von 1. 1. bis 31. 7. 2003 600 EUR, von 1. 8. bis 31. 12. 2003 580 EUR, von 1. 1. bis 31. 12. 2004 661 EUR, von 1. 1. bis 28. 2. 2005 675 EUR, von 1. 3. bis 30. 6. 2005 575 EUR und ab 1. 7. 2005 bis auf Weiteres, längstens jedoch bis zur Selbsterhaltungsfähigkeit 533 EUR. Für die Zweitantragstellerin sollte der Antragsgegne... mehr lesen...
Begründung: Die fünf Kläger und die Beklagte sind Geschwister, deren Mutter Johanna F***** am 13. 8. 2001 verstorben ist. Die Beklagte ist testamentarische Alleinerbin, die Kläger Pflichtteilsberechtigte. Die Kläger begehrten im Verfahren erster Instanz zuletzt von der Beklagten die Bezahlung von insgesamt 20.000 EUR (s ON 45) mit der
Begründung: , die Erblasserin habe der Beklagten eine Liegenschaft und Bargeld geschenkt; diese Schenkungen seien in die Berechnung der Pflichtteile der... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen wiesen die auf Feststellung und Einverleibung einer Wege-, Schitour- und Schiabfahrtsdienstbarkeit gerichtete und auf Ersitzung gestützte Klage eines alpinen Vereins (und einer Einzelperson, die sich nicht mehr am Rechtsmittelverfahren beteiligte) mit der
Begründung: ab, sie hätten den für die Ersitzung erforderlichen Besitzwillen nicht in einer für die beklagte Liegenschaftseigentümerin erkennbaren Weise bekundet. Wenn schon die bei einem Wanderweg für n... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Urteils des Obersten Gerichtshofs vom 15. September 2005, AZ 4 Ob 145/05k (= ÖBl 2006, 82 [Gamerith] = ecolex 2006, 588 [Schachter] = wbl 2006, 65 = RdW 2006, 19) muss die verpflichtete Partei den betreibenden Parteien binnen 14 Tagen über die von ihr durch den Verkauf von zu Kopiergeräten einer bestimmten Marke gehörenden Geräten, Zubehör und Ersatzteilen, insbesondere Kopierer-Trommeln, -Toner und Cartridges, die nicht von den betreibenden Parteien selbst... mehr lesen...
Begründung: Nach Einholung des Gutachtens eines Facharztes für Psychiatrie wies das Erstgericht den Antrag des Betroffenen, die Sachwalterschaft zu beenden, ab. Mit dem nunmehr angefochtenen Beschluss bestätigte das Gericht zweiter Instanz diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung Der außerordentliche Revisionsrekurs des Betroffenen ist nicht zulässig. Er macht als erhebliche Rech... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Manfred Engelmann und Mag. Michael Zawodsky als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Ing. Peter F*****, Pensionist, *****, vertreten durch die Dr. Heinrich Oppitz Rechtsanwa... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Hedwig A*****, vertreten durch MMag. Johannes Pfeifer, Rechtsanwalt in Liezen, gegen die beklagten Parteien 1. G***** AG, *****, und 2. Evelyn S*****, beide vertreten durch Dr. Kl... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Wolfgang H*****, vertreten durch Korn Frauenberger Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die beklagte Partei B*****, vertreten durch Dr. Gustav Teicht, Dr. Gerhard Jöchl Ko... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Wolfgang K*****, vertreten durch Aigner Fischer Unter Rechtsanwaltspartnerschaft in Ried im Innkreis, gegen die beklagte Partei W***** Rechtsanwälte GmbH, *****, vertreten durch D... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter ADir. Brigitte Augustin und Wolfgang Birbamer als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Karoline R*****, vertreten durch Mag. Gregor R... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war zuletzt zu monatlichen Unterhaltszahlungen in Höhe von je EUR 350 für seine Kinder Franz und Nikolaus W***** und in Höhe von EUR 300 für den mj Martin W***** verpflichtet. Dieser Unterhaltsfestsetzung lag ein anrechenbares monatliches Durchschnittseinkommen des Vaters in Höhe von EUR 1.900 sowie der Umstand zu Grunde, dass diesen keine weiteren Sorgepflichten trafen. Der Vater ist selbständiger Zimmerermeister. Über sein Vermögen wurde mit Beschluss des La... mehr lesen...
Begründung: Die 34-jährige Klägerin erlitt am 26. 3. 2003 bei einem Sturz aus 2 m Höhe einen Bruch der 6. linken Rippe und des Ellenhakens. Im Krankenhaus der Beklagten, das sie unverzüglich aufsuchte, wurde eine relativ gute Beugung im Ellbogen diagnostiziert, aber ein etwas taubes Gefühl im Bereich der gesamten Hand ohne motorische Defizite. Der Ellbogen war stark geschwollen und wies kleine Abschürfungen auf. Der bei der Beklagten beschäftigte Unfallchirurg erklärte der Klägerin,... mehr lesen...
Begründung: Die Impugnationsklage (§ 36 EO), mit der die klagende Partei geltend macht, nicht gegen den Exekutionstitel verstoßen zu haben, richtet sich gegen eine Exekutionsbewilligung nach § 355 EO, die auf zwei Verstöße der nunmehr klagenden Partei gegen den Exekutionstitel gegründet war, und zwar an einem bestimmten Tag auf deren Website und in einem von ihr an einem anderen Tag versandten „Folder". Das Berufungsgericht bestätigte das klageabweisende Urteil erster Instanz und s... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin behauptet, in einem nicht offenen Vergabeverfahren (beschränkte Ausschreibung) der Beklagten als Bestbieter übergangen worden zu sein. Über ihren Antrag hatte das Bundesvergabeamt mit Bescheid vom 30. 11. 2000 rechtskräftig und für die Zivilgerichte bindend gemäß § 113 Abs 3 BVergG 1997 festgestellt, dass wegen eines Verstoßes gegen diese Bundesgesetz oder die hiezu ergangenen Verordnungen der Zuschlag nicht dem Bestbieter erteilt worden sei. Das Berufungsg... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei ist eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Italien, deren Geschäftsgegenstand unter anderem die Produktion von geschweißten Stahlrohren ist. Zu ihren Gunsten stellte die beklagte österreichische Bank am 23. Februar 2004 und am 15. März 2004 Anzahlungsgarantien auf Grund zweier Lieferverträge aus. Die beklagte Partei wurde dabei jeweils nicht direkt im Auftrag der Vertragspartnerin der klagenden Partei tätig, sondern als Zweitbank im Auftrag ihrer (erst... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Harald W*****, 2. Margit W*****, beide vertreten durch Mag. Anton Karte, Rechtsanwalt in Linz, und die Nebenintervenientin auf Seiten der klagenden Parteien Stadtge... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 18. 7. 2006 wurde Rechtsanwalt Dr. Christian Lang zum Abwesenheitskurator des Beklagten mit dem Auftrag bestellt, diesen auf seine Gefahr und Kosten zu vertreten, bis er selbst auftritt oder eine bevollmächtigte Person namhaft macht. Das Erstgericht stellte dem Beklagten die Gleichschrift der am 31. 1. 2007 eingebrachten Klage samt dem Auftrag zur Erstattung der Klagebeantwortung an der ihm durch Erhebungen bekannt... mehr lesen...
Begründung: Die 1939 geborene Klägerin und der 1926 geborene Beklagte sind seit 1985 verheiratet. Bis 2004 bewohnten sie gemeinsam eine Mietwohnung, wobei der Beklagte die Miete von zuletzt 441,13 EUR und Nebenkosten (Strom, Gas, Telefon, Rundfunk, Versicherung) von zuletzt 165 EUR zahlte. Die Klägerin führte den Haushalt. Nachdem der Beklagte einen Urlaub mit einer anderen Frau verbracht hatte, verweigerte ihm die Klägerin im Oktober 2004 die Übernachtung im gemeinsamen Schlafzimme... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dietmar R*****, *****, vertreten durch Dr. Kurt Lechner, Rechtsanwalt in 2620 Neunkirchen, gegen die beklagte Partei Olivia R*****, *****, vertreten durch Hofer & Hrastnik Rechtsanwaltspartnersc... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei A*****gmbH, ***** vertreten durch Dr. Ulrich O. Daghofer, Rechtsanwalt in Graz, gegen die beklagte Partei T***** AG, ***** wegen Aufhebung eines Schiedsspruchs (Streitwert EUR 170.595,38), über den au... mehr lesen...
Begründung: In sinngemäßer Anwendung des § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich auch die Zurückweisung eines nach § 519 Abs 1 Z 2 ZPO zugelassenen Rekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 528a ZPO; Kodek in Rechberger³ § 528a ZPO Rz 1; RIS-Justiz RS0043691). Rechtliche Beurteilung Entgegen der Zulassungsbegründung des Gerichts zweiter Instanz ist die (auch im Rekurs all... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj David M*****, geb 31. Oktober 1997, und der mj Vanessa M*****, geb 1. Mai 2001, beide wohnhaft bei und vertreten durch die Mutter Claudia M*****, diese vertreten durch Dr. Charlotte Lindenberger, Rechtsanwältin in Stey... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Manfred L*****, Rechtsanwalt,*****, gegen die beklagte Partei Dr. Werner L*****, emerit. Rechtsanwalt, *****, vertreten durch Mag. Andreas Bleier, Rechtsanwalt in Linz, wegen EUR 93.390 sA un... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon.-Prof. Dr. Sailer sowie Dr. Jensik und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei R***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Joachim W. Leipold und Mag. Eleonore Neulinger, Rechtsanwälte in Irdning, wider die beklagte... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erhöhte die bisher mit EUR 254,34 je Kind vereinbarte monatliche Unterhaltsverpflichtung des Vaters für seinen Sohn Patrick und seine Tochter Yasmine ab 1. 1. 2006 um je EUR 95,65 auf EUR 350 und wies den Antrag des Vaters, seine Unterhaltsverpflichtung ab 1. 1. 2006 auf EUR 200 je Kind herabzusetzen, ab. Das vom Vater angerufene Rekursgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Dagegen er... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HI2ZPO §502 HIII3UWG allg
Rechtssatz: Die Wahrung der Einzelfallgerechtigkeit im Rahmen höchstgerichtlicher Leitlinien innerhalb eines gewissen Beurteilungsspielraums ist auch im Wettbewerbsrecht primär Aufgabe der zweiten Instanzen. Somit gelten auch hier die allgemeinen Kriterien für die Zulässigkeit der Revision. Entscheidungstexte 4 Ob 121/07h Entscheidungstext ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Thomas K*****, vertreten durch Spitzauer & Backhausen, Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagten Parteien 1. I***** Gesellschaft mbH & Co... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Präsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Wilhelm H***** KG, *****, vertreten durch Schwarz Schönherr Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die beklagte Partei H*****-GmbH, *****, vertreten durch Mag. Egon Stöge... mehr lesen...