Begründung: Einem Unterhaltsfestsetzungsantrag der Mutter als Vertreterin des mj Stefan B***** trat dessen geldunterhaltspflichtiger Vater Herbert B***** mit dem Argument entgegen, er bezahle ohnedies EUR 450,-- monatlich an Kindesunterhalt, ein höherer Unterhalt sei weder durch den Bedarf des Minderjährigen noch durch seine Einkommensverhältnisse gerechtfertigt. Das Erstgericht setzte nach Einholung einer Gehaltsauskunft des Unterhaltspflichtigen den für den Minderjährigen zu bezah... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß § 502 Abs 1 ZPO kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage gemäß Paragraph 502, Absatz eins, ZPO kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Die Klägerin wurde bei e... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hat die ord... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsgegner war im „Familienunternehmen", einer GmbH & Co KG tätig und an dieser Gesellschaft als Kommanditist mit 15 % beteiligt. Die restlichen Anteile von 85 % hielt die Komplementärgesellschaft mbH. An dieser waren der Bruder des Antragsgegners zu 50 % sowie die Streitteile und ihre beiden Töchter zu je 12,5 % beteiligt. 1997 erwarb der Antragsgegner den 50 %igen Geschäftsanteil seines Bruders um ATS 11,000.000. Der Abtretungspreis wurde ua durch folgende V... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schinko als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Hon. Prof. Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ing. Francesco S*****, Italien, vertreten durch Binder Grösswang Rechtsanwälte OEG in Wien, gegen die beklagte Partei T***** Bank Aktiengesellschaft, *****, vertreten durc... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Die gegen dieses Urteil gerichtete außerordentliche Revision der klagenden Partei ist zulässig und berechtigt. Regelmäßig werden relevante Aktenwidrigkeiten als reversibel angesehen, weil durch einen Rechtsmittelausschluss die Rechtssicherheit gefährdet wäre (vgl etwa RIS-Justiz RS0007111 mwN etwa 9 Ob 68/01t). Die gegen dieses Urteil gerichtete außerordentliche Revision der klagenden Partei ist zulässig und be... mehr lesen...
Begründung: Ad 1. Kläger und Beklagter sind jeweils Grund(mit)eigentümer von aneinander angrenzenden Grundstücken. In einem von ihnen bzw ihren Rechtsvorgängern geschlossenen Tauschvertrag aus 1964 ist vereinbart, dass an der gemeinsamen Grenze eine kleine Mauer so errichtet wird, dass die Grundstücksgrenze in der Mauermitte oder entsprechend der südlichen Außenkante verläuft. Der Vater des Klägers hat noch bis zu seinem Tod 1996 die auf dem Grundstück dann an der kleinen Mauer gepf... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Hildegard L*****, vertreten durch Mag. Helmut Gruber, Rechtsanwalt in Fieberbrunn, gegen die beklagte Partei A***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Andreas Wimmer, Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Architekturfotograf und erhielt im Jahr 2000 von einer Architektengruppe den Auftrag, deren Installation auf einer Kunstausstellung zu fotografieren. Der Kläger erfüllte diesen Auftrag im August 2000 und erteilte der Architektengruppe das Recht, die Lichtbildwerke für eigene Zwecke im beschränkten Umfang zu verwenden. Die Beklagte ist eine Großbilddruckerei. Ihr seit 2001 erscheinendes Firmenmagazin wird parallel zum Printmedium inhaltsgleich ins... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei in der Rechtssache klagenden Partei Elke Maria K*****, vertreten durch Brunner & Kohlbacher Advokatur GmbH in Graz, gegen die beklagte Parte... mehr lesen...
Begründung: Der Nebenintervenient war früher bei der Beklagten als Angestellter beschäftigt. Der Kläger und der Nebenintervenient kennen sich seit 15 bis 20 Jahren. Besprechungen zwischen dem Kläger und dem Nebenintervenienten betreffend die Veranlagungen des Klägers fanden beispielsweise anlässlich von Treffen am Golfplatz, manchmal aber auch in der Zentrale der Beklagten statt. Der Kläger hat über Jahre überwiegend in festverzinslichen Wertpapieren veranlagt, bei denen die Rückzah... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter DI Rudolf Pinter und Franz Gansch als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Claudia D*****, vertreten durch Mayrhofer & Führer Rechtsanwälte KEG in Waidhofen/Thaya, gegen die beklagte... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf sowie Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Erich W*****, Realitätenkaufmann iR, *****, vertreten durch Dr. Hans Georg Mayer, Rechtsanwalt in Klagenfurt, gegen die beklagten Parteien 1.) Herta H*****, 2.) Dkfm. Mag. Sonja L***** und 3.) Dr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob eine Identifikation des Verbreiters mit der veröffentlichten Meinung des Zitierten stattfand, richtet sich danach, wie die Aussagen von einem zumindest nicht unerheblichen Teil der angesprochenen Leser bei ungezwungener Auslegung verstanden werden. Dieses Verständnis des unbefangenen Durchschnittslesers ist aber stets eine Frage des Einzelfalles, der keine darüber hinausreichende Bedeutung zukommt (6 Ob 12/00h; RIS-Justiz... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Parteien 1.) Dr. Christian M*****, sowie 2.) Dr. Johannes M*****, die zweitklagende Partei vertreten durch die erstklagende ... mehr lesen...
Begründung: 1. Die Beklagten werfen dem Rekursgericht vor, es habe zu Unrecht das Vorliegen von Rechtfertigungsgründen verneint. Tatsächlich habe im Sinne der „Zitatenjudikatur" ein öffentliches Informationsinteresse an den (wiedergegebenen) Äußerungen Andreas G***** bestanden, mit denen sie sich nicht identifiziert hätten (§ 6 Abs 2 Z 4 MedG), jedenfalls seien sie aber guten Glaubens gewesen (§ 6 Abs 2 Z 2 lit b MedG). Diese Rechtfertigungsgründe seien auch in einem Verfahren nach... mehr lesen...
Begründung: Am 27. 8. 2004 gegen 13.28 Uhr ereignete sich in Feldkirch-Altenstadt auf der Kreuzung Königshofstraße L190 - Churwaldenstraße - Küchlerstraße ein Verkehrsunfall zwischen einem vom Kläger gelenkten Motorrad und dem vom Erstbeklagten gelenkten, von der Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten LKW Mercedes Sprinter, bei dem der Kläger schwer verletzt wurde. Der Kläger begehrte von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Bezahlung von Schm... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Thomas K*****, vertreten durch Rechtsanwälte Kreuzberger - Stranimaier - Köstner OEG in Bischofshofen, gegen die beklagten Parteien 1. Markus R*****, vertreten durch Mag. Siegfrie... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ilse S*****, vertreten durch JURA Rechtsanwälte Denkmayr & Partner OEG in Ried, gegen die beklagte Partei 'T*****gesellschaft m.b.H., *****,... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, eine uneheliche Tochter des am 27. 9. 1983 verstorbenen Franz H*****, hat im Juli 1998 die Beklagte, eine Rechtsanwältin, zu ihrer rechtsfreundlichen Vertretung im Verlassenschaftsverfahren nach der am 16. 11. 1997 verstorbenen Großmutter väterlicherseits, Frau Maria H*****, beauftragt. Insbesondere sollte die Beklagte die Pflichtteilsansprüche gegen den zum Alleinerben eingesetzten Adoptivsohn der Verstorbenen, Herrn Stojan K*****, geltend machen. Das von... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat zur Ermittlung des aufzuteilenden Vermögens bereits dargelegt, dass auch der Antragsteller Vermögen in die Ehe einbrachte, nämlich die Liegenschaft, auf der das Wohnhaus errichtet wurde, und dass der Wert des von den Ehegatten Eingebrachten jeweils annäherd gleich hoch ist. Nach den Feststellungen des Erstgerichtes haben beide Ehegatten zum Bau des Hauses in gleicher Weise beigetragen. Der Rekurseinwand, die von der Antragstellerin eingebrachten Sac... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Aufhebung eines Schiedsspruches des ständigen Schiedsgerichtes der Wirtschaftskammer Wien. Hinsichtlich der Zuständigkeit des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz stützt sie sich darauf, dass nach § 582 ZPO zur Entscheidung über die Aufhebung des Schiedsspruches jenes Gericht zuständig sei, bei welchem die im Schiedsverfahren beklagte Partei, hier also die Klägerin ihren allgemeinen Gerichtsstand habe. Die Klägerin begehrt die Aufhebung ei... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines Rekurses gemäß § 519 Abs 1 Z 2 ZPO wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 510 Abs 3 letzter Satz iVm § 528a ZPO). Die Zurückweisung eines Rekurses gemäß Paragraph 519, Absatz eins, Ziffer 2, ZPO wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 510, Abs... mehr lesen...
Begründung: Mit der vollstreckbaren einstweiligen Verfügung vom 7. November 2005, GZ 17 Cg 31/05y-13, trug das Handelsgericht Wien dem Verpflichteten (und zwei weiteren beklagten Parteien, deren Geschäftsführer der Verpflichtete war) zur Sicherung des Anspruchs der betreibenden Parteien auf Unterlassung von Wettbewerbsverstößen und Kennzeichenverletzungen es ab sofort im geschäftlichen Verkehr zu unterlassen auf, 1) gegenüber der erstbetreibenden Partei das Zeichen M*****, in welche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, ein deutsches Unternehmen, erzeugt Eierteigwaren und vertreibt diese unter anderem in Österreich und in Deutschland unter den für sie in Österreich und Deutschland für die Warenklasse 30 jeweils geschützten Wortbildmarken: Die österreichische Marke IR 605 451 ist seit 29. 7. 1993 registriert, die deutsche Basismarke DE 2035658 wurde am 5. 5. 1993 eingetragen. Die Beklagte, ein Unternehmen mit Sitz in Vorarlberg, ist Lebensmittelgroßhändler und vert... mehr lesen...
Begründung: Der erstbeklagte Verein, dessen Obmann der Zweitbeklagte ist, veranstaltete am 1. 2. 2004 auf dem Eisplatz der Marktgemeinde R***** ein Eishockey-Match. Es handelte sich um ein Meisterschaftsspiel der Vorarlberger Meisterschaft in der Klasse „Miniknaben" (bis zum vollendeten 12. Lebensjahr). Weder nach den nationalen Durchführungsbestimmungen für die österreichischen Nachwuchsmeisterschaften im Eishockey im Spieljahr 2004/2005 noch nach internationalen Bestimmungen besta... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Heinz M*****, vertreten durch Dr. Roman Moser, Rechtsanwalt in Salzburg, gegen die beklagte Partei P***** GmbH & Co KG ****... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen Kinder Magdalena I*****, Ahmed I*****, und Naema I*****, wegen Unterhalt, infolge des „außerordentlichen" Revisionsrekurses des Vaters Ahmed S*****, vertreten durch Dr. Johann Krahl, Rechtsanwalt ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat bei der Beklagten für ihr Sportartikelhandelsgeschäft eine Betriebs (Bündel-)Versicherung abgeschlossen, die auch das Risiko des Einbruchsdiebstahls umfasst. Unbekämpft steht fest, dass in der Nacht auf den 29. 10. 2003 in das Geschäft der Klägerin eingebrochen und Ware entwendet wurde. Zum Zeitpunkt des Einbruchsdiebstahls hatte die Klägerin die mit 1. 8. 2003 fällige Jahresversicherungsprämie nicht bezahlt. Die Beklagte hatte der Klägerin aufgrund ihr... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung haftet ein gerichtlich bestellter Sachverständiger, der in einem Zivilprozess schuldhaft ein unrichtiges Gutachten abgibt, den Prozessparteien gegenüber für die Folgen dieses Versehens. Ob einer Prozesspartei durch ein solches schuldhaftes Fehlverhalten des Sachverständigen ein Schaden entstanden ist, ist danach zu beurteilen, ob die Entscheidung im Vorprozess für sie günstiger ausgefalle... mehr lesen...