Norm: ABGB §171 bASVG §292aZPO §502 Abs2
Rechtssatz: Die Frage, ob eine Ausgleichszahlung von der Pensionsversicherungsanstalt gemäß § 292 a ASVG für den Unterhaltsberechtigten zu erwarten ist, ist eine Frage zur Höhe des gesetzlichen Unterhaltes und daher nicht revisibel. Entscheidungstexte 2 Ob 131/66 Entscheidungstext OGH 26.05.1966 2 Ob 131/66 ... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Kindeseltern Dr. Ekkehard S***** und Dipl. Volkswirtin Gisela S***** wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 10. 5. 1960, 9 Cg 528/59-42, aus beiderseitigem, jedoch überwiegenden Verschulden des Ehemannes geschieden. Der der Ehe entstammenden mj. Rainer S*****, befindet sich in Erziehung und Pflege der Mutter. Mit einem beim Erstgericht am 21. 6. 1965 eingelangten Antrag begehrt der Kindesvaters seine Unterhaltspflicht gegenüber dem... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Die Frage, wann im Hinblick auf die Bestätigung des das Scheidungsbegehren abweisenden Urteiles durch den Obersten Gerichtshof die für die Dauer dieses Rechtsstreites bewilligte einstweilige Verfügung endet, gehört nicht zur Bemessung. Entscheidungstexte 6 Ob 310/65 Entscheidungstext OGH 01.12.1965 6 Ob 310/65 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §219AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2 Cb
Rechtssatz: Die Bestimmung der Unterhaltskosten gemäß § 219 ABGB stellt keine Bemessung des gesetzlichen Unterhaltes bzw Unterhaltsanspruches im Sinne des § 502 Abs 2 ZPO und § 14 Abs 2 AußStrG dar. Bei Bestimmung der Unterhaltskosten gemäß § 219 ABGB kann bei difformen Entscheidungen auch hinsichtlich der Höhe der OGH angerufen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Mit dem Beschluß des Bezirksgerichtes X. vom 11. Juni 1965 wurde Harald K. wegen Geisteskrankheit beschränkt entmundigt. Der Entmündigungsbeschluß ist, noch nicht in Rechtskraft erwachsen. Zum vorläufigen Beistand wurde mit Beschluß v. 10. Juni 1965 der Notarsubstitut Dr. Christian K. bestellt. Das Vermögen des beschränkt Entmundigten besteht nach der Aktenlage im wesentlichen aus einem Bargeldbetrag von rund 1.460.000 S. Das Erstgericht hat mit Beschluß vom 25. August 1965 im Punkt... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2 Cb
Rechtssatz: Der Rechtszug an den OGH ist nicht ausgeschlossen, wenn im Außerstreitverfahren geltend gemacht wird, daß eine Entscheidung oder ein Vergleich über den gesetzlichen Unterhalt für die Vergangenheit unwirksam sei. Entscheidungstexte 5 Ob 122/65 Entscheidungstext OGH 07.10.1965 5 Ob 122/65 Veröff: SZ 38/159 = EvBl 1966/173 S 2... mehr lesen...
Mit rechtskräftigem Urteil des Erstgerichtes vom 21. November 1961 wurde Erich X. als Vater des am 20. Juni 1961 außer der Ehe geborenen Kindes Alfred M. festgestellt und für schuldig erkannt, für das Kind ab 4. September 1961 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 300 S zu bezahlen. Mit den Eingaben vom 17. Jänner 1965, die am 19. Jänner 1965 beim Erstgericht einlangten, beantragte der uneheliche Kindesvater, 1. ihn vorübergehend von einer Alimentationsleistung für den Minderjährige... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AgABGB §141 IIIABGB §143ZPO §502 Abs2 Ca4
Rechtssatz: Die Frage, ob die eheliche Kindesmutter subsidiär zur Unterhaltsleistung - ganz oder teilweise - heranzuziehen ist, gehört zur Bemessung. Entscheidungstexte 5 Ob 214/65 Entscheidungstext OGH 15.09.1965 5 Ob 214/65 6 Ob 250/66 Entscheidungstext OGH 14.09.1966 6 Ob 250/... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Handelt es sich um die Frage, ob eine verfahrensrechtliche Voraussetzung des geltend gemachten Unterhaltsanspruches gegeben ist, nämlich ob aus dem Rechtsgrunde der allgemeinen Steigerung der Lebenshaltungskosten der Klägerin eine Erhöhung ihres Unterhaltes zugesprochen werden kann, obwohl dieser Rechtsgrund gar nicht geltend gemacht wurde, so ist die Revision zulässig. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIaABGB §938 C1ZPO §502 Abs2 CA2
Rechtssatz: Die Vereinbarung über die Höhe des gesetzlichen Unterhaltsanspruches ist kein unentgeltliches Geschäft; sie ist nach § 914 ABGB auszulegen und erforderlichenfalls zu ergänzen. Entscheidungstexte 5 Ob 72/65 Entscheidungstext OGH 24.08.1965 5 Ob 72/65 5 Ob 681/81 Entsch... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Ca4
Rechtssatz: Ob vor der Unterhaltsleistung des ehelichen Vaters die Mittel des Lebensgefährten der Tochter heranzuziehen sind, ist Bemessungsfrage. Entscheidungstexte 6 Ob 199/65 Entscheidungstext OGH 21.07.1965 6 Ob 199/65 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0042728 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Ca7
Rechtssatz: Gegen den Beschluß des Berufungsgerichtes auf Zurückweisung der Revision in einer Unterhaltssache ist der Rekurs an den OGH zulässig, weil der bekämpfte Beschluß nicht unmittelbar die Bemessung des Unterhaltes zum Gegenstand hat. Entscheidungstexte 8 Ob 219/65 Entscheidungstext OGH 21.07.1965 8 Ob 219/65 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3EO §7 AbZPO §502 Abs2
Rechtssatz: Für die Unzulässigkeit des Revisionsrekurses ist es gleichgültig, aus welchen Gründen die zweite Instanz das Ausmaß der gesetzlichen Unterhaltspflicht festgelegt hat (3 Ob 333/53, 3 Ob 218/52), und es darf auch nicht auf Grund dieses Rechtsmittels überprüft werden, ob der Beschluß des Rekursgerichtes über die Unterhaltsbemessung die gem § 7 EO erforderlichen Eigenschaften für einen Exek... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2 Cb
Rechtssatz: Die verfahrensrechtliche Frage, von welchem Zeitpunkt an, auf Grund eines nach Eintritt der Selbsterhaltungsfähigkeit gestellten Antrages, die Befreiung von einer Unterhaltspflicht im Außerstreitverfahren vorgenommen werden kann, ist keine Bemessungsfrage. (Feststellung, daß Unterhaltsansprüche für eine Zeit, die vor der Antragstellung auf Enthebung von der Unterhaltspflicht liegt, erloschen... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Ca5
Rechtssatz: Auch die Festsetzung der Zahlungstermine und Fälligkeitstage für Unterhaltsbeiträge ist eine Frage der Bemessung des Unterhaltes. Entscheidungstexte 4 Ob 548/64 Entscheidungstext OGH 13.07.1964 4 Ob 548/64 4 Ob 557/64 Entscheidungstext OGH 22.09.1964 4 Ob 557/64 ... mehr lesen...
Die Liegenschaft EZ. 142 GB. A. (B.-Straße 107 = A.-Straße 78) auf welcher sich mit der Längsfront zu B.-Straße ein ebenerdiges Wohnhaus und im rechten Winkel dazu ein Werkstättentrakt mit einer längs der Grundstücksgrenze zur Liegenschaft EZ. 143 verlaufenden Feuermauer befand, und die Liegenschaft EZ. 143 GB. A. (B.-Straße 109), mit einem von der Baubehörde für abbruchsreif erklärten Altbau, liegen nebeneinander. Die Räume des Werkstättentraktes und der angrenzende Eckraum des Wohnh... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2ZPO §502 Abs2 Z2 BaZPO §502 Abs2 Z3 Bb
Rechtssatz: 1. Für die Anwendung des § 54 Abs 2 JN (wonach Zinsen für die Streitwerthöhe nicht berücksichtigt werden) ist nur maßgebend, dass die Zinsenforderung als Nebenforderung gleichzeitig mit der Hauptforderung geltend gemacht wird (Kläger begehrt 9 Prozent Zinsen ab einem vor der Klageerhebung liegenden Tag und die Hauptforderung). Auf den Rechtsgrund kommt es nicht an. 2. Die Revis... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2ZPO §502 Abs2 Z2 BaZPO §502 Abs2 Z3 Bb
Rechtssatz: 1. Für die Anwendung des § 54 Abs 2 JN (wonach Zinsen für die Streitwerthöhe nicht berücksichtigt werden) ist nur maßgebend, dass die Zinsenforderung als Nebenforderung gleichzeitig mit der Hauptforderung geltend gemacht wird (Kläger begehrt 9 Prozent Zinsen ab einem vor der Klageerhebung liegenden Tag und die Hauptforderung). Auf den Rechtsgrund kommt es nicht an. 2. Die Revis... mehr lesen...
Norm: JN §54 Abs2ZPO §502 Abs2 Z2 BaZPO §502 Abs2 Z3 Bb
Rechtssatz: 1. Für die Anwendung des § 54 Abs 2 JN (wonach Zinsen für die Streitwerthöhe nicht berücksichtigt werden) ist nur maßgebend, dass die Zinsenforderung als Nebenforderung gleichzeitig mit der Hauptforderung geltend gemacht wird (Kläger begehrt 9 Prozent Zinsen ab einem vor der Klageerhebung liegenden Tag und die Hauptforderung). Auf den Rechtsgrund kommt es nicht an. 2. Die Revis... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Ca
Rechtssatz: Die Frage, nach welchem Recht ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch zu beurteilen ist, gehört nicht zum Bemessungskomplex. Entscheidungstexte 6 Ob 139/63 Entscheidungstext OGH 12.06.1963 6 Ob 139/63 Veröff: EvBl 1963/404 S 547 = ZfRV 1963,106 = JBl 1964,465 (vgl hiezu Scheucher in JBl 1964,450) 6 Ob ... mehr lesen...
Begründung: Der am 21. 7. 1961 außer der Ehe geborene, bei seiner Mutter Hannelore B***** in Essen lebende mj. Andreas B***** belangte im vorliegenden, seit 27. 8. 1962 anhängigen Prozeß den seit einigen Jahren in Innsbruck lebenden Alois K***** auf Unterhaltsleistung. Der Beklagte, der italienischer Staatsbürger ist, hatte bereits am 20. 4. 1962 vor dem Stadtjugendamt Innsbruck die Vaterschaft anerkannt und sich in einem "Unterhaltsvergleich" verpflichtet, angefangen von der Geburt... mehr lesen...
Norm: BGB §1708ZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Zulässigkeit der Revision in einem Unterhaltsprozeß eines unehelichen Kindes, wenn die Frage überprüft werden soll, ob nur der gesetzliche Unterhalt mit dem angefochtenen Urteil bemessen wurde oder ob ein früher zwischen den Parteien geschlossener Vergleich ausgelegt und dahin überprüft werden sollte, wie weit der Inhalt dieses Vergleiches durch den Beitritt Österreichs zum Übereinkommen über das auf... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Ca6ZPO §528 H
Rechtssatz: Gegen die Entscheidung des Rekursgerichtes über den Antrag der Ehefrau, ihren Mann zur Zahlung der Kosten des Scheidungsprozesses zu verpflichten, ist der Revisionsrekurs unzulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 50/63 Entscheidungstext OGH 14.02.1963 5 Ob 50/63 Veröff: RZ 1963,111 European... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §419 CZPO §502 Abs2 Ca7
Rechtssatz: Unzulässigkeit des Rekurses gegen die Ablehnung der Berichtigung einer die Unterhaltsbemessung (Provisorialunterhalt) betreffenden Entscheidung des Rekursgerichtes (ebenso schon 5 OB 151/61) Entscheidungstexte 5 Ob 17/63 Entscheidungstext OGH 24.01.1963 5 Ob 17/63 Veröff: EvBl 1963/170 S 243 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Die Frage, ob den ehelichen Vater die Pflicht zur Bestreitung des Unterhaltes der ehelichen Kinder auch außerhalb des Hauses trifft, ist keine Frage der Bemessung. Entscheidungstexte 8 Ob 245/62 Entscheidungstext OGH 04.09.1962 8 Ob 245/62 6 Ob 307/65 Entscheidungstext OGH 01.1... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Ca6
Rechtssatz: Ob und inwieweit im einzelnen Falle zur Vermeidung unbilliger Ergebnisse eigene Mittel der Ehegattin doch berücksichtigt werden können, ist eine Frage der Unterhaltsbemessung (vgl 5 Ob 366/61), und zwar auch dann, wenn die Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles zur völligen Ablehnung eines Unterhaltsbegehrens führt (Pkt III des Judikates 60 neu) Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: EheG §55EheG §61 Abs2EheG §69EheG §80ZPO §502 Abs2 Ca2
Rechtssatz: Ein im Zuge eines über Scheidungsklage der Ehegattin gemäß § 55 EheG anhängigen Scheidungsprozesses, der zu einer Scheidung ohne Verschuldensausspruch geführt hat, geschlossener Unterhaltsvergleich stellt eine vertragliche Unterhaltsregelung dar, die nicht den gesetzlichen Unterhalt betrifft; auf einen solchen Unterhaltsvergleich sind die Revisionsbeschränkungen des Judika... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Um einen Bemessungsstreit im Sinne des § 14 Abs 2 AußStrG handelt es sich auch, wenn die Frage zu entscheiden ist, ob der Unterhaltspflichtige außer dem laufenden monatlichen Unterhalt zur Deckung außerordentlicher Bedürfnisse des Berechtigten noch eine weitere einmalige Leistung zu erbringen hat. Entscheidungstexte 3 Ob 222/61 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Ca1ZPO §502 Abs3
Rechtssatz: Bei Streitigkeiten über den gesetzlichen Unterhaltsanspruch läßt die Rechtsmittelbeschränkung des § 502 Abs 2 ZPO diejenige des Abs 3 dieser Gesetzesstelle (zB in Fällen nach Judikat 60
Rechtssatz: IV) unberührt. Entscheidungstexte 3 Ob 105/61 Entscheidungstext OGH 19.05.1961 3 Ob 105/61 1 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Frage der ausreichenden Naturalverpflegung = Unterhaltsbemessung (Judikat 60 neu). Entscheidungstexte 6 Ob 160/61 Entscheidungstext OGH 12.04.1961 6 Ob 160/61 6 Ob 334/65 Entscheidungstext OGH 22.12.1965 6 Ob 334/65 Veröff: EFSlg 5578 = EFSlg 3889 ... mehr lesen...