Norm
ZPO §502 Abs2 Ca6Rechtssatz
Ob und inwieweit im einzelnen Falle zur Vermeidung unbilliger Ergebnisse eigene Mittel der Ehegattin doch berücksichtigt werden können, ist eine Frage der Unterhaltsbemessung (vgl 5 Ob 366/61), und zwar auch dann, wenn die Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles zur völligen Ablehnung eines Unterhaltsbegehrens führt (Pkt III des Judikates 60 neu)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0042630Dokumentnummer
JJR_19620530_OGH0002_0060OB00154_6200000_001