Norm: ZPO §502 Abs2 Ca6
Rechtssatz: Zur Auslegung des Judikates 60 neu: Die Revision ist zulässig, wenn es sich um die Wirksamkeit und Auslegung einer zwischen den Ehegatten angeblich zustande gekommenen Vereinbarung handelt, wonach bei aufrechter Ehe die Frau zu ihrem Unterhalte beizutragen habe. Entscheidungstexte 7 Ob 515/55 Entscheidungstext OGH 23.11.1955 7 Ob 515/55 Veröf... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Ca5
Rechtssatz: Zum Judikat Nr 60: Auch die Festsetzung des Fälligkeitstages für die Unterhaltserhöhung ist eine Frage der Unterhaltsbemessung. Entscheidungstexte 7 Ob 486/55 Entscheidungstext OGH 02.11.1955 7 Ob 486/55 3 Ob 605/55 Entscheidungstext OGH 28.12.1955 3 Ob 605/55 Vgl auch ... mehr lesen...
Norm: EheG §66EheG §67ZPO §502 Abs2 CA2
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Revision hinsichtlich Begehrens auf Aufhebung (Erlöschen) einer vergleichsweise - ohne Ausschluß der clausula rebus sic stantibus - übernommenen Unterhaltspflicht. Entscheidungstexte 3 Ob 392/55 Entscheidungstext OGH 27.07.1955 3 Ob 392/55 6 Ob 77/58 Entscheid... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Ca5
Rechtssatz: Bemessungsfrage: Unterhaltszuspruch für die Vergangenheit, für eine Zeit, in der das Kind den Unterhalt bereits empfangen hat. Entscheidungstexte 3 Ob 285/55 Entscheidungstext OGH 08.06.1955 3 Ob 285/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0042873 Dokum... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 CA2
Rechtssatz: Zur Auslegung des Rechtssatzes IV des Judikates 60. Entscheidungstexte 7 Ob 234/55 Entscheidungstext OGH 11.05.1955 7 Ob 234/55 2 Ob 286/61 Entscheidungstext OGH 28.09.1961 2 Ob 286/61 Beisatz: Vergleich über Unterhalt für eheliches Kind. (T1) 5 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Ca3
Rechtssatz: Im Sinne des Judikates 60 ist auch ein Revisionsrekurs über die Frage der eingetretenen Selbsterhaltungsfähigkeit des Unterhaltsberechtigten unzulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 275/55 Entscheidungstext OGH 04.05.1955 2 Ob 275/55 7 Ob 255/55 Entscheidungstext OGH 25.05.1955 7 Ob 255/55 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 CA2
Rechtssatz: Revisibilität der Entscheidungen der zweiten Instanz, soweit sie sich mit der Frage der Auswirkung eines Vertrages (Vergleiches) auf die Unterhaltsbemessung befassen. Entscheidungstexte 3 Ob 222/55 Entscheidungstext OGH 28.04.1955 3 Ob 222/55 7 Ob 276/56 Entscheidungstext OGH 06.06.1956 7 Ob... mehr lesen...
Norm: EheG §68ZPO §502 Abs2 Ca6
Rechtssatz: Unterhalt nach § 68 EheG: Bemessung. Entscheidungstexte 3 Ob 185/55 Entscheidungstext OGH 20.04.1955 3 Ob 185/55 1 Ob 550/55 Entscheidungstext OGH 28.09.1955 1 Ob 550/55 3 Ob 701/53 Entscheidungstext OGH 11.11.1953 3 Ob 701/53 ... mehr lesen...
Die Antragstellerin hat am 30. November 1954 gemäß § 168 ABGB. beantragt, den Antragsgegner als Vater des zu erwartenden Kindes zu verhalten, daß er den Betrag des dem Kind zu gewährenden Unterhaltes für die ersten drei Monate nach der Geburt sowie den Betrag der ihr nach § 167 ABGB. zu ersetzenden Kosten in der Höhe von zusammen 3860 S bei Gericht erlege. Das Erstgericht hat im Sinne des Antrages entschieden. Infolge Rekurses des Antragsgegners hat das Rekursgericht der Antragstell... mehr lesen...
Norm: ABGB §167 cABGB §168 AZPO §502 Abs2 CA1
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbeschränkung nach § 502 Abs 2 ZPO und § 14 Abs 2 AußStrG findet auf Ansprüche nach §§ 167, 168 ABGB keine Anwendung. (Nach Judikat 60). Entscheidungstexte 1 Ob 130/55 Entscheidungstext OGH 06.04.1955 1 Ob 130/55 Veröff: EvBl 1955/268 S 450 = JBl 1955 H24,622 7 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §1042 C1FürsorgepflichtV §21aZPO §502 Abs2 CA1
Rechtssatz: Der Unterhaltsanspruch verliert durch seinen Übergang auf den Fürsorgeverband den Unterhaltscharakter. Revision daher trotz Judikat 60 zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 132/53 Entscheidungstext OGH 11.03.1933 3 Ob 132/53 nur: Der Unterhaltsanspruch verliert durch seinen Übergang auf den Fürsorgeverband den Un... mehr lesen...
Die Eltern der Beklagten beziehen seit 1. Februar 1954 von der Klägerin (Stadt W.) als Fürsorgeverband einen Erhaltungsbeitrag von derzeit 597 S monatlich. Die Beklagte bekommt gemeinsam mit ihrer Tochter von ihrem geschiedenen Ehegatten einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 1300 S. Die Klägerin beantragt unter Berufung auf § 21a der Fürsorgepflichtverordnung (Legalzession) die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines Betrages von 320 S als teilweisen Ersatz für die von der Kl... mehr lesen...
Der Kläger begehrt die Verurteilung des Beklagten zur Bezahlung eines Betrages von 5000 S s. A. und weiterer Beträge von 3340 S und 3000 S an vereinbarten Darlehenszinsen mit der Begründung: , er habe gemeinsam mit seiner Gattin Anna Sch. im Sporttoto einen Treffer in der Höhe von 260.000 S gemacht, welcher Betrag auf ein auf seinen und seiner Gattin Anna Sch. Namen lautendes Postsparkassenkonto erlegt wurde. Von seinem Anteil habe er dem Beklagten, seinem Schwiegersohn, Darlehen im Ges... mehr lesen...
Das Erstgericht hat das am 21. Juli 1952 erhobene, auf § 68 EheG. gestützte Klagebegehren, mit dem für die Zeit von der Klagsanbringung (27. Juli 1952) bis 21. Juni 1953 wöchentlich ein Unterhaltsbeitrag von 30 S und ab 22. Juni 1953 ein solcher von 10 S begehrt werde, abgewiesen. Das Berufungsgericht bestätigte das Urteil rücksichtlich der Unterhaltsbeiträge ab 22. Juni 1953, hob jedoch im übrigen das Urteil auf und verwies die Rechtssache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidu... mehr lesen...
Norm: EheG §66ZPO §502 Abs2 Ca6
Rechtssatz: Wenn die Unterinstanzen das Unterhaltsbegehren der Frau wegen ihres Krankengeldbezuges auf Grund früherer Beschäftigung abgewiesen haben, haben sie den Unterhalt mit "Null" bemessen. Die Revision ist daher unzulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 510/54 Entscheidungstext OGH 07.07.1954 2 Ob 510/54 ... mehr lesen...
Rechtssatz: I) Durch § 14 Abs 2 AußStrG und § 502 Abs 2 ZPO wird eine Anfechtung der Entscheidung zweiter Instanz ausgeschlossen, soweit Verfahren und Entscheidung die Bemessung gesetzlicher Unterhaltsansprüche zum Gegenstand haben. Das Rechtsmittel an die dritte Instanz ist also insbesondere zulässig, wenn die Anfechtung die Entscheidung über den Grund des Anspruches oder über verfahrensrechtliche Voraussetzungen betrifft. II) Zur Bemessung gehört die Beurteilung 1.) der Bedürfnisse des U... mehr lesen...
Norm: JN §55VersVG §8ZPO §227 IIZPO §448 CZPO §502 Abs2 LZPO §502 Abs3 De1
Rechtssatz: Zusammenrechnung; tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang; Bagatellgrenze. Entscheidungstexte 1 Ob 357/54 Entscheidungstext OGH 19.05.1954 1 Ob 357/54 6 Ob 244/70 Entscheidungstext OGH 21.10.1970 6 Ob 244/70 nur: Zusammenrechnung; tatsächliche... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Ca7
Rechtssatz: Weist das Erstgericht eine Revision als unzulässig zurück (Bemessungsfrage!) und trägt über Rekurs des Revisionswerbers das Rekursgericht die Vorlage der Revision auf, so hat der OGH - trotz Nichtanfechtung des rekursgerichtlichen Beschlusses - die Frage der Revisibilität selbständig zu prüfen. Entscheidungstexte 3 Ob 311/54 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Ca6
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Revision gegen eine Entscheidung des Berufungsgerichtes, ob das vom Ehemann bezahlte Wirtschaftsgeld auch für die Alimentation der Ehefrau ausreiche (Bemessungsfrage). Entscheidungstexte 3 Ob 36/54 Entscheidungstext OGH 20.01.1954 3 Ob 36/54 1 Ob 536/57 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §1418ZPO §502 Abs2 Ca5
Rechtssatz: Auch die Festsetzung des Fälligkeitstages für den Unterhaltsbeitrag ist eine Frage der Unterhaltsbemessung. Entscheidungstexte 3 Ob 677/53 Entscheidungstext OGH 04.11.1953 3 Ob 677/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0033448 Dokumentnummer... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 DhZPO §502 Abs3 Dh
Rechtssatz: Bei Unterhaltsurteilen findet auch die Revisionsbeschränkung des § 502 Abs 3 ZPO statt. Entscheidungstexte 1 Ob 549/53 Entscheidungstext OGH 02.07.1953 1 Ob 549/53 2 Ob 658/54 Entscheidungstext OGH 01.09.1954 2 Ob 658/54 2 Ob 74/... mehr lesen...
Norm: LohnpfändungsV §6ZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Festsetzung des Freibetrages ist keine Bemessung des Unterhaltes (wird in der Entscheidung nicht ausgesprochen, ergibt sich aber aus der meritorischen Erledigung). Entscheidungstexte 3 Ob 449/53 Entscheidungstext OGH 01.07.1953 3 Ob 449/53 3 Ob 58/70 Entscheidungstext OGH 0... mehr lesen...
Norm: ZPO §448 aZPO §453ZPO §501ZPO §502 Abs2 Ba
Rechtssatz: Nur eine Herabsetzung des Wertes des Streitgegenstandes vor Schluß der Verhandlung erster Instanz hat die Folge, daß die Sache von da ab als Bagatellsache zu behandeln ist. Hingegen bleibt der Umstand, daß die Anträge in den Rechtsmittelschriften nur einen die Bagatellgrenze nicht übersteigenden Teil des Wertes des Streitgegenstandes betreffen, ohne Bedeutung. Ents... mehr lesen...
Norm: EheG §69 Abs2ZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Die Billigkeitserwägungen des § 69 Abs 2 EheG betreffen nicht den Grund des Anspruches, sondern nur dessen Höhe, die allerdings auch gleich Null sein kann. Entscheidungstexte 3 Ob 196/53 Entscheidungstext OGH 22.04.1953 3 Ob 196/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C3bEO §382 Z8 IIIEZPO §502 Abs2 Ca6
Rechtssatz: I. Prozeßkostenvorschüsse, die dem Ehegatten für die Ehegattin im Wege einer einstweiligen Verfügung auferlegt werden, betreffen den Umfang der Unterhaltspflicht. Entscheidungstexte 1 Ob 850/52 Entscheidungstext OGH 03.12.1952 1 Ob 850/52 2 Ob 223/56 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Ba
Rechtssatz: Dadurch, daß das Erstgericht dem Kläger einen über der Bagatellgrenze liegenden Betrag zugesprochen hat, der Beklagte das Urteil aber nur hinsichtlich eines unter Bagatellgrenze liegenden Betrages angefochten und das Berufungsgericht daher über einen Forderungsteilbetrages unter der Bagattelgrenze entschieden hat, ist die Sache nich nicht zur Bagatellsache geworden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat dem Begehren des am 10. Juni 1940 geborenen Klägers, den Nachlaß nach seinem außerehelichen Vater zu verurteilen, ihm vom 1. Mai 1951 an einen Unterhaltsbetrag von 221 S, vom 16. Juli 1951 an einen Betrag von 261 S und vom 25. Mai 1951 an einen Betrag von 311 S monatlich zu bezahlen, zum Teil Folge gegeben und hat dem Kläger für die Zeit vom 1. Mai 1951 an einen Unterhaltsbetrag von monatlich 105.50 S, vom 16. Juli 1951 an einen solchen von 59 S und vom 25. Septemb... mehr lesen...
Norm: EheG §71 Satz2ZPO §502 Abs2 Ca6
Rechtssatz: Die Frage, ob der geschiedene Gatte durch die Unterhaltsleistung für seine geschiedene Frau seinen angemessenen eigenen Unterhalt gefährdet, ist eine Frage nach dem Grund der Unterhaltspflicht. Die Revision ist daher zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 284/52 Entscheidungstext OGH 07.05.1952 3 Ob 284/52 ... mehr lesen...
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Zulässigkeit der Revision sind mehrere in einer Klage geltend gemachte Ansprüche, die in rechtlichem oder tatsächlichem Zusammenhang stehen, gemäß § 55 JN insoweit zusammenzurechnen, als das Berufungsgericht darüber entschieden hat. Entscheidungstexte Prä 198/51 Entscheidungstext OGH 08.12.1951 Prä 198/51 Veröff: SZ 24/335 = vorher SZ 7/340 = SZ 12/279 = SZ 18/57 = SZ 18/106 = SZ 19/285 = EvBl 1952/49 S 69 = Judikat 56 3 Ob ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat der auf den Betrag von 373 S lautenden Klage hinsichtlich des Betrages von 186.50 S stattgegeben, im übrigen aber das Klagebegehren abgewiesen. Der Kläger hat den abweisenden Teil des Urteiles in Rechtskraft erwachsen lassen. Das Berufungsgericht hat die Berufung der beklagten Partei in der mündlichen Berufungsverhandlung durch Beschluß als unzulässig zurückgewiesen. Der Oberste Gerichtshof gab der Revision Folge, hob den Beschluß des Berufungsgerichtes auf und... mehr lesen...