Norm: ZPO §226 IVZPO §502 Abs2 CA1ZPO §503 Abs2 C1a
Rechtssatz: Wird mangelndes Rechtschutzbedürfnis geltend gemacht, so wird eine verfahrensrechtliche Voraussetzung geltend gemacht. (Abgrenzung zum Anspruchsgrund). Entscheidungstexte 6 Ob 219/74 Entscheidungstext OGH 06.03.1975 6 Ob 219/74 5 Ob 643/81 Entscheidungstext OGH 07.0... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E3ZPO §502 Abs2 Z3 Db
Rechtssatz: Abänderung, wenn die zeitliche Begrenzung des Schmerzengeldes im Urteil zweiter Instanz entfällt. Entscheidungstexte 2 Ob 336/74 Entscheidungstext OGH 30.01.1975 2 Ob 336/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0031333 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 E3ZPO §502 Abs2 Z3 Db
Rechtssatz: Abänderung, wenn die zeitliche Begrenzung des Schmerzengeldes im Urteil zweiter Instanz entfällt. Entscheidungstexte 2 Ob 336/74 Entscheidungstext OGH 30.01.1975 2 Ob 336/74 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0031333 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: EheG §80ZPO §502 Abs2 CA2
Rechtssatz: Der durch Vereinbarung festgelegte Unterhalt behält so lange den Charakter eines gesetzlichen Unterhaltsanspruches, als sich die Vereinbarung im Rahmen der gesetzlichen Unterhaltsbestimmungen bewegt. Ungeachtet der vertraglichen Festsetzung kann dann wegen Änderung der gesetzlichen Voraussetzungen eine Änderung oder Entfall des Unterhaltsanspruches begehrt werden. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Bemessungsfragen: Fraglichkeit der Erhöhung der Bedürfnisse des Unterhaltsberechtigten infolge Kaufkraftschwundes. Entscheidungstexte 5 Ob 321/74 Entscheidungstext OGH 21.01.1975 5 Ob 321/74 Veröff: EFSlg 25885 5 Ob 800/81 Entscheidungstext OGH 09.02.1982 5 Ob 800/81 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §33ABGB §37 AABGB §37 B4.DVEheG §7EO §382 Z8 IIIFZPO §502 Abs2 CA1
Rechtssatz: Rechtsmittelzulässigkeit ist als Verfahrensfrage nach österreichischem Recht zu beurteilen, selbst wenn für Grund und Bemessung des Unterhaltes ausländisches Recht anzuwenden ist. Entscheidungstexte 7 Ob 233/74 Entscheidungstext OGH 07.11.1974 7 Ob 233/74 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3ZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Der OGH kann sich auch im Rahmen einer zulässigen Revision nicht mit Bemessungsfragen befassen. Entscheidungstexte 7 Ob 70/74 Entscheidungstext OGH 18.04.1974 7 Ob 70/74 3 Ob 88/74 Entscheidungstext OGH 17.12.1974 3 Ob 88/74 5 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C4AußStrG §14 B3ZPO §502 Abs2 CA1
Rechtssatz: Die Frage eines Unterhaltsverzichts berührt den Grund des Anspruchs unmittelbar und steht der Beurteilung durch den OGH offen. Entscheidungstexte 7 Ob 70/74 Entscheidungstext OGH 18.04.1974 7 Ob 70/74 6 Ob 41/75 Entscheidungstext OGH 03.04.1975 6 Ob 41/75 Auch; B... mehr lesen...
Der Kläger begehrt den restlichen Ersatz von Schaden seines Kraftfahrzeuges, die der Lenker eines PKW mit italienischem Kennzeichen am 23. September 1970 im Inland schuldhaft herbeiführte, nach Erwirkung eines rechtskräftigen Versäumungsurteiles gegen den Schädiger von der Beklagten aus der Schadenbehandlungsversicherung nach § 62 Abs. 3 KFG 1967 auf Grund Pfändung und Überweisung des Deckungsanspruches, sowie hilfsweise nach § 63 Abs. 1 KFG 1967. Die Beklagte bestritt sowohl eine ord... mehr lesen...
Der Kläger begehrt den restlichen Ersatz von Schaden seines Kraftfahrzeuges, die der Lenker eines PKW mit italienischem Kennzeichen am 23. September 1970 im Inland schuldhaft herbeiführte, nach Erwirkung eines rechtskräftigen Versäumungsurteiles gegen den Schädiger von der Beklagten aus der Schadenbehandlungsversicherung nach § 62 Abs. 3 KFG 1967 auf Grund Pfändung und Überweisung des Deckungsanspruches, sowie hilfsweise nach § 63 Abs. 1 KFG 1967. Die Beklagte bestritt sowohl eine ord... mehr lesen...
Der Kläger begehrte den Ersatz eines Schadens von 6050 S. Das Erstgericht gab der Klage hinsichtlich eines Betrages von 4000 S samt 4 Prozent Zinsen seit 9. Jänner 1973 statt, wies das Mehrbegehren hinsichtlich eines Betrages von 50 S samt Anhang zurück und das weitere Mehrbegehren von 2000 S samt 4000 Zinsen seit 9. Jänner 1973 sowie das Zinsenmehrbegehren von 4 Prozent aus 8650 S vom 8. September 1972 bis 8. Jänner 1973 ab. Das Urteil des Erstgerichtes blieb im stattgebenden Tei... mehr lesen...
Der Kläger begehrte den Ersatz eines Schadens von 6050 S. Das Erstgericht gab der Klage hinsichtlich eines Betrages von 4000 S samt 4 Prozent Zinsen seit 9. Jänner 1973 statt, wies das Mehrbegehren hinsichtlich eines Betrages von 50 S samt Anhang zurück und das weitere Mehrbegehren von 2000 S samt 4000 Zinsen seit 9. Jänner 1973 sowie das Zinsenmehrbegehren von 4 Prozent aus 8650 S vom 8. September 1972 bis 8. Jänner 1973 ab. Das Urteil des Erstgerichtes blieb im stattgebenden Tei... mehr lesen...
Der Kläger nahm in der Zeit vom 23. März bis 2. April 1971 auf Grund eines Anbotes der beklagten Partei an einer von dieser als Reisebüro veranstalteten Ägyptenreise teil. Er behauptet, daß die beklagte Partei mehrere vertragliche Leistungen nicht erbracht habe. So habe er den vorgesehenen Ausflug nach Abu Simbel selbst organisieren und bezahlen müssen; für Droschkenfahrten anläßlich der Verhandlungen über den Ausflug habe er 30.30, für den Ausflug 1243 S bezahlen müssen, aber nur 860... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIHZPO §502 Abs2 Z3 DhZPO §502 Abs2 Z3 Db
Rechtssatz: Ein teilweise bestätigendes Urteil liegt auch dann vor, wenn das Berufungsgericht das Urteil des Erstgerichtes hinsichtlich eines über der Bagatellgrenze liegenden Betrages bestätigt, jedoch hinsichtlich eines unter der Begatellgrenze liegenden Teilbetrages abgeändert hat (1 Ob 173/73). Entscheidungstexte 5 Ob 2/74 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIHZPO §502 Abs2 Z3 DhZPO §502 Abs2 Z3 Db
Rechtssatz: Ein teilweise bestätigendes Urteil liegt auch dann vor, wenn das Berufungsgericht das Urteil des Erstgerichtes hinsichtlich eines über der Bagatellgrenze liegenden Betrages bestätigt, jedoch hinsichtlich eines unter der Begatellgrenze liegenden Teilbetrages abgeändert hat (1 Ob 173/73). Entscheidungstexte 5 Ob 2/74 ... mehr lesen...
Der Kläger lieferte dem Beklagten am 13. November 1969 verschiedene waren im Gesamtwert vom 1321.80 S. Am 16. Jänner 1970 wurde über das Vermögen des Beklagten der Konkurs eröffnet. Das Verfahren wurde am 25. August 1970 durch Bestätigung eines Zwangsausgleiches - die Gläubiger dritter Klasse sollten 30% der angemeldeten und festgestellten Forderungen erhalten - beendet. Der Kläger hat sich am Konkursverfahren nicht beteiligt, und begehrt mit der vorliegenden Klage vom Beklagten den v... mehr lesen...
Norm: ZPO idF BGBl 1971/291 §502 Abs2 Z3 Bb
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbeschränkung des § 502 Abs 2 Z3 ZPO gilt für alle Fälle, in denen die gegen die Berufungsentscheidung gerichtete Revision nur mehr einen die Bagatellgrenze nicht übersteigenden Streitwert betrifft. Entscheidungstexte 4 Ob 72/73 Entscheidungstext OGH 25.09.1973 4 Ob 72/73 Veröff: EvBl 1974/41 S 100 = SozM ... mehr lesen...
Der Kläger lieferte dem Beklagten am 13. November 1969 verschiedene waren im Gesamtwert vom 1321.80 S. Am 16. Jänner 1970 wurde über das Vermögen des Beklagten der Konkurs eröffnet. Das Verfahren wurde am 25. August 1970 durch Bestätigung eines Zwangsausgleiches - die Gläubiger dritter Klasse sollten 30% der angemeldeten und festgestellten Forderungen erhalten - beendet. Der Kläger hat sich am Konkursverfahren nicht beteiligt, und begehrt mit der vorliegenden Klage vom Beklagten den v... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs3 Da1ZPO §502 Abs3 DbZPO §502 Abs2 Dc
Rechtssatz: Handelt es sich um zwei selbständige, voneinander verschiedene in keinem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang stehende Klagsforderungen, über die verschiedene Entscheidungen getroffen werden können, ist deren Anfechtbarkeit getrennt zu prüfen. Entscheidungstexte 1 Ob 140/73 Entscheidungstext OGH 19.09.1973 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Hochschulstudium des Vaters als Vorfrage für Leistungsfähigkeit - Bemessungsfrage. Entscheidungstexte 1 Ob 123/73 Entscheidungstext OGH 11.07.1973 1 Ob 123/73 Veröff: EFSlg 21309 4 Ob 558/78 Entscheidungstext OGH 03.08.1978 4 Ob 558/78 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Hochschulstudium des Vaters als Vorfrage für Leistungsfähigkeit - Bemessungsfrage. Entscheidungstexte 1 Ob 123/73 Entscheidungstext OGH 11.07.1973 1 Ob 123/73 Veröff: EFSlg 21309 4 Ob 558/78 Entscheidungstext OGH 03.08.1978 4 Ob 558/78 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 EZPO §448ZPO §501ZPO §502 Abs2 B
Rechtssatz: Die Einschränkung auf Nebengebühren bewirkt im Gerichtshofverfahren nicht, daß die Sache zur Bagatellsache wird und daß daher die Berufung nur in eingeschränkter Form zulässig wäre. Entscheidungstexte 2 Ob 61/73 Entscheidungstext OGH 26.04.1973 2 Ob 61/73 Veröff: RZ 1973/168 S 171 7 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIGZPO §502 Abs2 Z3 DhZPO §502 Abs2 Z3 Bb
Rechtssatz: Ein Ausspruch des Berufungsgerichtes über den Wert des Streitgegenstandes im Sinne des § 500 Abs 2 letzter Halbsatz ZPO (idF d BG vom 30.06.1971, BGBl 1971/291) zur Beurteilung der Frage, ob die Revisionsbeschränkung des § 502 Abs 2 Z 3 ZPO vorliegt, ist nicht erforderlich, wenn schon der in einem Geldbetrag bestehende Entscheidungsgegenstand den Wert von 1000,-- S überst... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIGZPO §502 Abs2 Z3 DhZPO §502 Abs2 Z3 Bb
Rechtssatz: Ein Ausspruch des Berufungsgerichtes über den Wert des Streitgegenstandes im Sinne des § 500 Abs 2 letzter Halbsatz ZPO (idF d BG vom 30.06.1971, BGBl 1971/291) zur Beurteilung der Frage, ob die Revisionsbeschränkung des § 502 Abs 2 Z 3 ZPO vorliegt, ist nicht erforderlich, wenn schon der in einem Geldbetrag bestehende Entscheidungsgegenstand den Wert von 1000,-- S überst... mehr lesen...
Norm: ZPO idF ZPNov 1971 §502 Abs2 DhZPO idF ZPNov 1971 §502 Abs3 DhZPO idF ZPNov 1971 §503 Abs2 BZPO idF ZPNov §503 Abs3 B
Rechtssatz: Die Ansicht, daß Entscheidungen des Gerichtes zweiter Instanz über Nebenforderungen nach § 502 Abs 2 ZPO idF der ZPNov 1971 einem weiteren Rechtszug nicht mehr unterliegen, findet im Gesetz keine Deckung. Die Entscheidungen des Berufungsgerichtes, gegen die eine Revision grundsätzlich unzulässig ist, sind nämli... mehr lesen...
Norm: ZPO idF ZPNov 1971 §502 Abs2 BbZPO idF ZPNov 1971 §502 Abs3 BbZPO idF ZPNov 1971 §502 Abs2 DhZPO idF ZPNov 1971 §502 Abs3 Dh
Rechtssatz: Die Ansicht, daß Entscheidungen des Gerichtes zweiter Instanz über Nebenforderungen nach § 502 Abs 2 ZPO idF der ZPNov 1971 einem weiteren Rechtszug nicht mehr unterliegen, findet im Gesetz keine Deckung. Die Entscheidungen des Berufungsgerichtes, gegen die eine Revision grundsätzlich unzulässig ist, sin... mehr lesen...
Norm: ABGB §91 C5EO §382 Z8 IIIFZPO §502 Abs2 Ca6
Rechtssatz: Ist der OGH im Gegensatz zum Rekursgericht der Ansicht, daß die Klägerin ihren Anspruch auf vorläufigen Unterhalt nicht verwirkt hat, dann kann er die EV des Erstgerichtes nicht gleich wieder herstellen, sondern er muß den Beschluß des Rekursgerichtes zur Überprüfung der Höhe des zuerkannten Unterhaltes aufheben und dem Rekursgericht diesbezüglich eine neue Entscheidung auftragen. ... mehr lesen...
Dem Kläger steht im sogenannten F-Bach von seiner Einmundung in die Drau etwa 2.2 km flußaufwärts das Fischereirecht zu. Er behauptet, der Beklagte habe aus einer ihm gehörigen, oberhalb des Fischwassers gelegenen Lehmgrube ungeklärte Abwässer in den F-Bach eingeleitet, was Ertragsverluste an Krebsen und Forellen zur Folge gehabt habe. Im Jahre 1969 habe der Schaden S 8000.- betragen, worauf der Beklagte bis auf einen Rest von S 1253.18 Zahlung geleistet habe; der Schaden im Jahre 197... mehr lesen...
Norm: ABGB §166aAußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Wird in einem Revisionsrekurs nicht nur geltend gemacht, daß die für die Bemessung des Unterhaltes eines unehelichen Kindes maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften innerhalb des dort gezogenen Rahmens falsch angewendet wurden, sondern gerügt, daß ein gesetzlicher Grundsatz für die Unterhaltsbemessung infolge Verkennung der Rechtslage nicht beachtet und daher aus einem Rechtsirrt... mehr lesen...
Norm: ABGB §166aAußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Wird in einem Revisionsrekurs nicht nur geltend gemacht, daß die für die Bemessung des Unterhaltes eines unehelichen Kindes maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften innerhalb des dort gezogenen Rahmens falsch angewendet wurden, sondern gerügt, daß ein gesetzlicher Grundsatz für die Unterhaltsbemessung infolge Verkennung der Rechtslage nicht beachtet und daher aus einem Rechtsirrt... mehr lesen...