Norm: KO §5 Abs1KO §176 Abs2 CZPO §502 Abs2 Z1 Ca1ZPO §528 H
Rechtssatz: Für die Bestimmung des Ausmaßes der dem Gemeinschuldner nach § 5 Abs 1 KO zu überlassenden Beträge gelten die Revisionsbeschränkungen des § 502 Abs 2 Z 1 ZPO (Bemessungsfrage). Entscheidungstexte 5 Ob 306/77 Entscheidungstext OGH 07.06.1977 5 Ob 306/77 4 Ob 590/78... mehr lesen...
Norm: KO §5 Abs1KO §176 Abs2 CZPO §502 Abs2 Z1 Ca1ZPO §528 H
Rechtssatz: Für die Bestimmung des Ausmaßes der dem Gemeinschuldner nach § 5 Abs 1 KO zu überlassenden Beträge gelten die Revisionsbeschränkungen des § 502 Abs 2 Z 1 ZPO (Bemessungsfrage). Entscheidungstexte 5 Ob 306/77 Entscheidungstext OGH 07.06.1977 5 Ob 306/77 4 Ob 590/78... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z3 Db
Rechtssatz: Wird ein Berufungsurteil, mit dem über mehrere Ansprüche entschieden wurde, mit einer Revision bekämpft, dann findet eine Zusammenrechnung von Anfechtungsgegenständen unter der Bagatellgrenze soweit statt, als die Entscheidungsgegenstände des Berufungsgerichtes in einem tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang stehen. Entscheidungstexte 1 Ob 540/77 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z3 Db
Rechtssatz: Wird ein Berufungsurteil, mit dem über mehrere Ansprüche entschieden wurde, mit einer Revision bekämpft, dann findet eine Zusammenrechnung von Anfechtungsgegenständen unter der Bagatellgrenze soweit statt, als die Entscheidungsgegenstände des Berufungsgerichtes in einem tatsächlichen und rechtlichen Zusammenhang stehen. Entscheidungstexte 1 Ob 540/77 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94 Abs2ZPO §502 Abs2 CA1
Rechtssatz: Die Beurteilung der Frage, ob das Bundesgesetz über die Neuordnung der persönlichen Rechtswirkungen der Ehe, BGBl 412/1975, eine solche Änderung der Rechtslage hinsichtlich des Unterhaltsanspruches der Ehegattin bewirkte, daß allein hierauf ein Begehren auf Herabsetzung eines rechtskräftig zuerkannten Unterhaltsanspruches gegründet werden kann, stellt keine Frage der Bemessung des gesetzlichen Un... mehr lesen...
Die Streitteile sind Mieter im Hause Salzburg, M-Straße 10, das insgesamt vier Stockwerke mit je sechs Wohnungen aufweist und im Eigentum der "W" Gemeinnützige Wohn- und Siedlungsgesellschaft m. b. H. in Salzburg steht. Nach den Mietverträgen sind die Mieter verpflichtet, für die Einhaltung aller behördlichen Vorschriften in den gemieteten Räumen Sorge zu tragen; die Vermieterin darf Ausbesserungen und bauliche Veränderungen, die zweckmäßig sind, ohne Zustimmung eines Mieters vornehme... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: An der Abgrenzung des Fragenkomplexes des "Grundes des Anspruches" vom Bemessungskomplex (Judikat 60 neu) hat das BG über die Neuordnung der persönlichen Rechtswirkungen der Ehe, BGBl 412/1975, nichts geändert. Geändert wurden nur einige Bemessungskriterien. Entscheidungstexte 6 Ob 701/76 Entscheidungstext OGH 16.12.1976 6 Ob 701/76 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §94ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: An der Abgrenzung des Fragenkomplexes des "Grundes des Anspruches" vom Bemessungskomplex (Judikat 60 neu) hat das BG über die Neuordnung der persönlichen Rechtswirkungen der Ehe, BGBl 412/1975, nichts geändert. Geändert wurden nur einige Bemessungskriterien. Entscheidungstexte 6 Ob 701/76 Entscheidungstext OGH 16.12.1976 6 Ob 701/76 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z3 BbZPO §506 Abs1 Z2 Cb2ZPO §528 J
Rechtssatz: Die Angabe des Wertes des nicht in einem Geldbetrag bestehenden Streitgegenstandes durch die klagende Partei kann als bloßer Formalakt unterbleiben, soweit die klagende Partei durch die Einbringung der Revision (bei Vorliegen eines teils bestätigenden, teils aufhebenden Entscheidung) klar zum Ausdruck bringt, daß sie die Zulässigkeitsvoraussetzungen des gesamten § 502 ZPO und ... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs2 Z3 BbZPO §506 Abs1 Z2 Cb2ZPO §528 J
Rechtssatz: Die Angabe des Wertes des nicht in einem Geldbetrag bestehenden Streitgegenstandes durch die klagende Partei kann als bloßer Formalakt unterbleiben, soweit die klagende Partei durch die Einbringung der Revision (bei Vorliegen eines teils bestätigenden, teils aufhebenden Entscheidung) klar zum Ausdruck bringt, daß sie die Zulässigkeitsvoraussetzungen des gesamten § 502 ZPO und ... mehr lesen...
Die klagende und gefährdete Partei (im folgenden Klägerin genannt) stellte in ihrer am 1. März 1976 eingebrachten Klage auf Leistung des gesetzlichen Unterhaltes den Antrag, den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (im folgenden als Beklagter bezeichnet) ab sofort zur Zahlung eines vorläufigen Unterhaltsbetrages von 1000 S monatlich bis zur rechtskräftigen Erledigung dieses Prozesses zu verhalten. Sie behauptet, völlig mittellos und erwerbsunfähig und auf die Unterhaltsleistung... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern des minderjährigen Dieter G wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 7. Juli 1971 geschieden. Mit einem am gleichen Tag geschlossenen Vergleich verpflichtete sich der Vater, für den Minderjährigen einen monatlichen Unterhalt von 600 S zu bezahlen; dieser Vergleich wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 24. November 1971, mit dem die Mutter auch zum besonderen Sachwalter bestellt wurde, pflegschaftsbehördlich genehmigt. Am 2. Jänner 197... mehr lesen...
Die minderjährige Nadja A wurde am 20. Feber 1966 in H von Annemarie S außer der Ehe geboren. Der ägyptische Staatsangehörige Achmed Mohammedt A anerkannte am 28. März 1966 vor dem Stadtjugendamt 1 die Vaterschaft zu diesem Kinde. Die Eltern der Minderjährigen schlossen am 10. August 1973 vor dem Standesamt H die Ehe. Mit dem rechtskräftigen Beschluß vom 7. November 1973 stellte das Erstgericht fest, daß die minderjährige Nadja S durch die Heirat ihrer Eltern die Rechtsstellung eines ... mehr lesen...
In dem am 29. November 1968 im Ehescheidungsverfahren 33 Cg 257/68 der Landesgerichtes für ZRS W abgeschlossenen Vergleich verpflichtete sich der nunmehrige Kläger, der nunmehrigen Beklagten ab 1. Dezember 1968 eine Unterhalt in der Höhe von 22% seines Nettoarbeitseinkommens zu bezahlen. Aus dieses Vergleiches wurde über Antrag der Beklagten dieser mit Beschluß des Erstgerichtes vom 17. Feber 1971 gegen den Kläger zur Hereinbringung der Unterhaltsrückstandes von 3893.40 S (für die Zei... mehr lesen...
Norm: EO §35 DEO §35 KZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: "Die Vorschrift des § 502 Abs 2 Z 1 ZPO in der Fassung des Bundesgesetzes vom 30.06.1971, BGBl Nr 291/1971 gilt auch für Oppositionsklagen." Entscheidungstexte 3 Ob 277/75 Entscheidungstext OGH 14.05.1976 3 Ob 277/75 Verstärkter Senat; Veröff: RZ 1976/101 = EvBl 1976/226 S 468 = JBl 1977,43 = SZ 49/68 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbeschränkung des § 502 Abs 2 Z 1 ZPO steht nicht bloß der Geltendmachung der Rechtsrüge, sondern auch der Mängelrüge (vgl Fasching IV,268) entgegen. Entscheidungstexte 3 Ob 277/75 Entscheidungstext OGH 14.05.1976 3 Ob 277/75 Verstärkter Senat; Veröff: SZ 49/68 = EvBl 1976/226 S 468 = JBl 1977,43 = RZ 1976/10... mehr lesen...
In dem am 29. November 1968 im Ehescheidungsverfahren 33 Cg 257/68 der Landesgerichtes für ZRS W abgeschlossenen Vergleich verpflichtete sich der nunmehrige Kläger, der nunmehrigen Beklagten ab 1. Dezember 1968 eine Unterhalt in der Höhe von 22% seines Nettoarbeitseinkommens zu bezahlen. Aus dieses Vergleiches wurde über Antrag der Beklagten dieser mit Beschluß des Erstgerichtes vom 17. Feber 1971 gegen den Kläger zur Hereinbringung der Unterhaltsrückstandes von 3893.40 S (für die Zei... mehr lesen...
Norm: EO §35 DEO §35 KZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: "Die Vorschrift des § 502 Abs 2 Z 1 ZPO in der Fassung des Bundesgesetzes vom 30.06.1971, BGBl Nr 291/1971 gilt auch für Oppositionsklagen." Entscheidungstexte 3 Ob 277/75 Entscheidungstext OGH 14.05.1976 3 Ob 277/75 Verstärkter Senat; Veröff: RZ 1976/101 = EvBl 1976/226 S 468 = JBl 1977,43 = SZ 49/68 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1
Rechtssatz: Die Rechtsmittelbeschränkung des § 502 Abs 2 Z 1 ZPO steht nicht bloß der Geltendmachung der Rechtsrüge, sondern auch der Mängelrüge (vgl Fasching IV,268) entgegen. Entscheidungstexte 3 Ob 277/75 Entscheidungstext OGH 14.05.1976 3 Ob 277/75 Verstärkter Senat; Veröff: SZ 49/68 = EvBl 1976/226 S 468 = JBl 1977,43 = RZ 1976/10... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1ZPO §502 Abs2 Cb
Rechtssatz: Zum Grund des Anspruches zählt die Frage, in welchem Ausmaß der Unterhaltsschuldner die ihm auferlegte Leistung bereits erbracht hat und ob bestimmte Zahlungen als Erfüllung der auferlegten Unterhaltsverpflichtung zu berücksichtigen sind. Entscheidungstexte 4 Ob 541/76 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 4 Ob 54... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2 Z1 Ca1ZPO §502 Abs2 Cb
Rechtssatz: Zum Grund des Anspruches zählt die Frage, in welchem Ausmaß der Unterhaltsschuldner die ihm auferlegte Leistung bereits erbracht hat und ob bestimmte Zahlungen als Erfüllung der auferlegten Unterhaltsverpflichtung zu berücksichtigen sind. Entscheidungstexte 4 Ob 541/76 Entscheidungstext OGH 11.05.1976 4 Ob 54... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3ZPO §1 AcZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Den Grund des Anspruches betrifft auch die Frage der Klagslegitimation, weil von deren Bestand die Unterhaltspflicht und der Unterhaltsanspruch an sich abhängen. Entscheidungstexte 4 Ob 521/76 Entscheidungstext OGH 06.04.1976 4 Ob 521/76 2 Ob 96/08v Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Der Drittkläger ist Eigentümer des Hauses I, P-Weg 12, der Erst- und Zweitkläger sind Mieter von Wohnungen in diesem Hause. Im Oktober 1970 kaufte der Erstkläger über Vermittlung der Ehegattin des Beklagten Marlene U. die selbständiger Handelsvertreter ist, bei der Firma K und I St., Waschmaschinenfabrik in W, eine Geschirrwaschmaschine. Den Anschluß der Geschirrwaschmaschine hatte die Firma Marlene U, die den Servicedienst für diese Maschinen in I zu besorgen hat, durchzuführen. Marl... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern der Minderjährigen ist durch Scheidung aufgelöst worden. Mit Zustimmung des Pflegschaftsgerichtes haben die Eltern vereinbart, daß die Minderjährigen von der Mutter gepflegt und erzogen werden und der Vater monatlich Unterhaltsbeiträge von 1600 S für den minderjährigen Gerfried und 1200 S für die minderjährige Ingrun zuzüglich der jeweiligen staatlichen Familienbeihilfen an die Mutter bezahlt. Über Antrag der Mutter als besonderer Sachwalterin der Minderjährigen v... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern der beiden Minderjährigen wurde mit Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien vom 1. Juli 1971, AZ 34 Cg 156/71, rechtskräftig geschieden. Zuvor hatten die Eltern einen für den Fall der Scheidung der Ehe geltenden gerichtlichen Vergleich abgeschlossen, mit dem die Streitteile vorbehaltlich der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung u. a. vereinbart hatten, daß die beiden Kinder in Pflege und Erziehung der Mutter verbleiben. Der Vater, der damals aktiver Bundesbedienstet... mehr lesen...
Norm: JN §58ZPO §502 Abs2 Z3 Bb
Rechtssatz: Eine Revision ist nicht nach § 500 Abs 2 Z 3 ZPO unzulässig, denn der Revisionsgegenstand ist nicht gleich Null, wenn es sich um die Differenz zwischen einer auf unbestimmte (Lebenszeit) Zeit und einer auf bestimmte, zwanzig Jahre überschreitende Zeit, zuerkannten Rente handelt. Entscheidungstexte 2 Ob 254/75 Entscheidungstext OGH 04.12.197... mehr lesen...
Norm: JN §58ZPO §502 Abs2 Z3 Bb
Rechtssatz: Eine Revision ist nicht nach § 500 Abs 2 Z 3 ZPO unzulässig, denn der Revisionsgegenstand ist nicht gleich Null, wenn es sich um die Differenz zwischen einer auf unbestimmte (Lebenszeit) Zeit und einer auf bestimmte, zwanzig Jahre überschreitende Zeit, zuerkannten Rente handelt. Entscheidungstexte 2 Ob 254/75 Entscheidungstext OGH 04.12.197... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 B3ZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Frage des Anspruchsgrundes ist es, ob bei der Beurteilung jenes Rahmens, innerhalb dessen das Ermessen des Richters entscheidet, gesetzliche Leitsätze des Unterhaltsrechtes verletzt wurden. Keine Bemessungsfrage ist es daher, ob bei der Festsetzung der Unterhaltsverpflichtung des Vaters die wahren Bedürfnisse des Unterhaltsberechtigten übergangen werden dürfen, weil das Verhalten der Mutter... mehr lesen...
In den Jahren 1967 bis 1970 errichtete die beklagte Partei Österreichischer Rundfunk Gesellschaft m. b. H. (nunmehr Österreichischer Rundfunk) auf dem 2166 m hohen Dobratsch (der Villacher Alpe) eine UKW- und Fernsehsendeanlage mit einem etwa 160 m hohen Sendeturm. Zur Sendeanlage führt eine ebenfalls um diese Zeit errichtete, auch zur Personenbeförderung verwendete Materialseilbahn von der Talstation im Bereich des 892 m hoch gelegenen Dorfes Bleiberg; die Bergstation ist baulich mit... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 B3ZPO §502 Abs2 Ca1
Rechtssatz: Die Untergerichte verletzen keinen gesetzlichen Grundsatz für die Unterhaltsbemessung, wenn sie nicht von den Verlautbarungen des BMJ über die durchschnittlichen monatlichen Verbrauchsausgaben für Kinder ausgehen. Diese Tabellen sind, wie auch das BMJ in seinem für ihre Verlautbarung maßgebenden Erlaß vom 17.05.1973, JABl Nr 11/1973 betont hat, nur ein Hilfsmittel für die Beurteilung von Unterha... mehr lesen...