RS OGH 1961/6/28 6Ob159/61, 8Ob2213/96s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.06.1961
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Norm

EheG §55
EheG §61 Abs2
EheG §69
EheG §80
ZPO §502 Abs2 Ca2

Rechtssatz

Ein im Zuge eines über Scheidungsklage der Ehegattin gemäß § 55 EheG anhängigen Scheidungsprozesses, der zu einer Scheidung ohne Verschuldensausspruch geführt hat, geschlossener Unterhaltsvergleich stellt eine vertragliche Unterhaltsregelung dar, die nicht den gesetzlichen Unterhalt betrifft; auf einen solchen Unterhaltsvergleich sind die Revisionsbeschränkungen des Judikates 60 nicht anwendbar, wohl aber die clausula rebus sic stantibus, sofern ihre Anwendbarkeit von den Parteien nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 159/61
    Entscheidungstext OGH 28.06.1961 6 Ob 159/61
  • 8 Ob 2213/96s
    Entscheidungstext OGH 12.06.1997 8 Ob 2213/96s
    Vgl auch; Veröff: SZ 70/111

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0042524

Dokumentnummer

JJR_19610628_OGH0002_0060OB00159_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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