Norm
EheG §55Rechtssatz
Ein im Zuge eines über Scheidungsklage der Ehegattin gemäß § 55 EheG anhängigen Scheidungsprozesses, der zu einer Scheidung ohne Verschuldensausspruch geführt hat, geschlossener Unterhaltsvergleich stellt eine vertragliche Unterhaltsregelung dar, die nicht den gesetzlichen Unterhalt betrifft; auf einen solchen Unterhaltsvergleich sind die Revisionsbeschränkungen des Judikates 60 nicht anwendbar, wohl aber die clausula rebus sic stantibus, sofern ihre Anwendbarkeit von den Parteien nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0042524Dokumentnummer
JJR_19610628_OGH0002_0060OB00159_6100000_001