Norm
ZPO §502 Abs2 Ca1Rechtssatz
Um einen Bemessungsstreit im Sinne des § 14 Abs 2 AußStrG handelt es sich auch, wenn die Frage zu entscheiden ist, ob der Unterhaltspflichtige außer dem laufenden monatlichen Unterhalt zur Deckung außerordentlicher Bedürfnisse des Berechtigten noch eine weitere einmalige Leistung zu erbringen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0042551Dokumentnummer
JJR_19610524_OGH0002_0030OB00222_6100000_001