Begründung: Die Antragstellerin begehrte die Beweissicherung durch Schätzung sämtlicher auf den Gütern Persenbeug, Martinsberg und Wimberg vorhandenen Gegenstände, wie Inventar, Möbel, Bilder, Silber, Besteck sowie Maschinen, Fahrzeuge etc. durch einen Sachverständigen. Das Gericht bewilligte diesen Antrag zunächst, ohne die Antragsgegner zu hören (ON 2), ordnete jedoch in der Folge an, daß die schon begonnene Beweisaufnahme bis zur Zustellung des Beschlusses ON 2 und bis zur fris... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Darlehens- und Pfandbestellungsurkunde vom 25.10.1979 hat die klagende Partei dem Beklagten zwecks Umbaues des Geschäftslokales ein Darlehen von 1 Mill.S zugezählt. Mit Vertrag vom 28.12.1979 gewährte sie ihm einen Abstattungskredit von S 450.000 zur Fertigstellung des Geschäftshauses und mit Abstattungskreditvertrag vom 20.5.1981 einen weiteren Kredit von S 1,550.000,--. Die klagende Partei begehrte die Verurteilung des Beklagten zur Zahlung eines Betrages ... mehr lesen...
Begründung: Mit Versäumungsendbeschluß des Bezirksgerichtes Bad Aussee vom 11. Juli 1983, C 59/83-9, wurde festgestellt, daß der damalige Beklagte, DDr. Peter S***, die damalige Klägerin, Dr. Monika S***, dadurch, daß er das Haus Altaussee, Puchen 271, durch Anbringung von neuen Schlössern an den Hauseingangstüren versperren ließ, im ruhigen Besitz des "Mitbesitzrechtes" dieses Hauses gestört hat, und den Störer verpflichtet, an den Hauseingangstüren das frühere Schloß wieder anzu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes aus einem am 26.9.1977 erlittenen Unfall die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 50.000,- s.A.; überdies stellte er ein mit S 5.000,- bewertetes Feststellungsbegehren. Die Beklagten beantragten Klagsabweisung. Das Erstgericht wies - im zweiten Rechtsgang - das gegen den Erst- und den Drittbeklagten gerichtete Klagebegehren ab. Es verurteilte den Zweitbeklagten zur Zahlung eines Be... mehr lesen...
Begründung: Am 4.3.1984 scheuten beim Ausklang des Faschingsumzuges in Kuchl zwei Pferde aus einer Reitergruppe, galoppierten ohne Reiter durch die untere Marktstraße und verletzten die Fußgänger Josef K*** und Ferdinand F***. Josef K*** erhob gegen Gerbert E*** zu 10 Cg 101/85 die Schadenersatzklage. Der Beklagte sei Tierhalter und hafte, weil er für die erforderliche Verwahrung der Pferde nicht gesorgt habe. Josef K*** verlangt S 60.000,- Schmerzengeld, S 2.609,20 Fahrtkosteners... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war als Arbeiter im Malereibetrieb des Ewald R*** beschäftigt und nahm die Funktion eines Betriebsrates ein. Über das Vermögen des Ewald R*** wurde mit Beschluß des Landesgerichtes Linz vom 21. Mai 1984 das Ausgleichsverfahren und mit Beschluß vom 25. September 1984 der Anschlußkonkurs eröffnet (S 59/84). Der Beklagte ist Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des Ewald R***. Am 9. Juli 1984 stellte Ewald R*** beim Einigungsamt Salzburg den An... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die prozessual zulässige Bewertung ist mangels Verstoßes gegen gesetzliche Bewertungsrichtlinien vom Obersten Gerichtshof nicht überprüfbar. Die Verneinung einer Bescheinigung der Konkursvoraussetzungen beruht hier nicht auf der unrichtigen Lösung iS des § 502 Abs.4 Z 1 ZPO erheblicher Rechtsfragen. Anmerkung E09609 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Norm: EO §162ZPO §500 Abs2 A2
Rechtssatz: Ist die Feststellung von Versteigerungsbedingungen Gegenstand der rekursgerichtlichen Entscheidung, dann ist dessen Wert dem betriebenen Anspruch gleichzusetzen. Entscheidungstexte 3 Ob 103/86 Entscheidungstext OGH 19.11.1986 3 Ob 103/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OG... mehr lesen...
Begründung: Bereits in dem am 6.5.1986 eingelangten Exekutionsantrag beantragte die erstbetreibenden Partei, dem Versteigerungsverfahren das Ergebnis der früheren Schätzung vom 30.8.1985 im Sinn des erstgerichtlichen Beschlusses vom 22.1.1986, E 9082/85, zugrundezulegen und die gleichzeitig vorgelegten Versteigerungsbedingungen zu genehmigen. In diesen wurde unter Punkt 1 der Schätzwert der zu versteigernden Liegenschaften EZ 38 und 332 je KG Gleichenberg samt Zubehör mit 8,386.00... mehr lesen...
Begründung: In der Klage wird die Verurteilung der beklagten Parteien zur Einwilligung in die Einverleibung der Dienstbarkeit der Aussicht auf der in ihrem Eigentum stehenden Liegenschaft EZ 85 KG Fisching zugunsten des Flurstückes 887/2 begehrt. Die beklagten Parteien beantragten Klagsabweisung. Das Erstgericht gab der Klage hinsichtlich der erst-, zweit- und drittbeklagten Parteien teilweise statt und wies sie hinsichtlich des Viertbeklagten ab. Das Berufungsgericht gab der Beru... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte die Verurteilung der beklagten Partei zur Herausgabe eines (näher bezeichneten) PKWs der Marke Alfetta 2,0, erbot sich aber, an dessen Stelle den Betrag von S 189.816 s.A. anzunehmen. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht hob dieses Urteil unter Beisetzung eines Rechtskraftvorbehaltes auf und verwies die Rechtssache zur ergänzenden Verhandlung und neuerlichen Entscheidung an das Erstgericht zurück, unterließ jedoch... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten die Verurteilung der Beklagten zur ungeteilten Hand zur Räumung und Übergabe des von eigener Fahrhabe geräumten Grundstückes Nr.86 Baufläche Presshaus samt Keller (EZ 25 KG Einöd); das Streitinteresse bewerteten sie mit S 24.000,-. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Gericht zweiter Instanz gab der Berufung Folge und änderte dieses Urteil im Sinne der Abweisung des Klagebegehrens ab. Es sprach aus, daß die Revision zulässig sei, unterl... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IICZPO §500 Abs4 IVZPO §501
Rechtssatz: Wenn schon das Erstgericht über einen Streitgegenstand entschieden hat, der an Geldeswert S 15.000,-- nicht übersteigt, ist das Gericht zweiter Instanz an den vom Kläger als Wert des Streitgegenstandes angegebenen Betrag gebunden und es steht ihm nicht frei, abweichend von der Bewertung des Klägers auszusprechen, daß eine der in § 500 Abs 2 Z 1 - 3 ZPO genannten Wertgrenzen überschritt... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger gaben den Wert des nicht in einem Geldbetrag bestehenden Streitgegenstandes (Erwirkung der Zuschreibung eines etwa 100 m 2 großen Trennstückes ihres Grundstücks 889 der Liegenschaft EZ 220 II KG Görtschach mit Gödnach zur Liegenschaft des Beklagten EZ 36 I derselben Katastralgemeinde) in der Klage mit S 6.000,- an. Der Beklagte erhob die Einrede der Unzulässigkeit des (streitigen) Rechtsweges und beantragte im übrigen die Abweisung des Klagebegehrens. Das ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt die Herausgabe eines Buches und bewertet den Streitgegenstand mit S 65.000. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab der Berufung der klagenden Partei nicht Folge und erklärte die Revision gemäß § 502 Abs.4 Z 1 ZPO für zulässig. Rechtliche Beurteilung Der Ausspruch nach § 502 Abs.4 Z 1 ZPO reicht nicht aus, um die Zulässigkeit der Revision beurteilen zu können. Da der Streitgegenstand nicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hatte als Mietinteressentin auf Grund einer Zeitungseinschaltung die gewerbliche Tätigkeit der Beklagten, einer Hausverwaltungsgesellschaft, zur Namhaftmachung einer Wohnungsmietgelegenheit in Anspruch genommen und in diesem Zusammenhang außer einer Vermittlungsprovision in der Höhe von 10.000 S den schon in der Zeitungsanzeige genannten Betrag von 179.000 S bezahlt. Sie forderte von diesen Beträgen einerseits einen Teilbetrag von 5.000 S als unzu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Zahlung eines Betrages von rund 7.200 S als Entgelt für auftragsgemäß erbrachte Leistungen sowie einen weiteren Betrag von rund 14.750 S als Ersatz der Kosten eines Rechtsstreites, den sie nach ihren Behauptungen nur infolge unrichtiger Sachangaben und fehlerhaften Ratschlages des Beklagten wegen des erwähnten Entgeltbetrages erfolglos gegen einen Dritten geführt habe. Das Erstgericht gab im zweiten Rechtsgang dem Klagebegehren z... mehr lesen...
Begründung: In der Klage wird ein Regreßanspruch in der Höhe von S 115.598,89 erhoben sowie ein Feststellungsbegehren dahin gestellt, daß die beklagten Parteien der klagenden Partei sämtliche künftigen Aufwendungen an die Hinterbliebenen ihres am 2. Jänner 1984 tödlich verunglückten Versicherungsnehmers Eduard G*** im Rahmen eines vorhandenen Deckungsfonds zu ersetzen haben. Die beklagten Parteien beantragten Klagsabweisung. Das Erstgericht sprach der klagenden Partei einen Betrag... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIaZPO §500 Abs3 IIIaZPO §502 Abs2 BbZPO §502 Abs3 DbZPO §502 Abs4 Z1 HIV1
Rechtssatz: Sofern erhebliche Rechtsfragen nur Anspruchsteile unter den Revisionsgrenzen des § 502 Abs 2 und 3 ZPO betreffen, ist die Revision ungeachtet eines höheren Gesamtbeschwerdegegenstandes nicht zulässig. Entscheidungstexte 6 Ob 1532/86 Entscheidungstext OGH 23.10.1986 6 Ob 1532/8... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit der am 30. Mai 1983 eingebrachten Klage vom Beklagten mit der Behauptung, dieser benütze den im Haus Graz, Göstingerstraße 149 A, befindlichen Kellerraum im Ausmaß von 31,7 m 2 titellos, die Räumung dieses Raumes. Er bezifferte den Streitwert für Gerichtsgebühren mit S 4.000 nach dem Rechtsanwaltstarif mit S 7.200. Der Beklagte wendete unter anderem ein, er habe mit dem Nutzungsberechtigten Kurt K*** einen Bestandvertrag abgeschlossen, an den au... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte die Verurteilung der beklagten Partei zur Räumung ihr gehöriger, näher bezeichneter Grundstücke der Katastralgemeinde St. Johann in Tirol und zur Unterlassung der Benützung dieser Grundflächen zu Zwecken des Betriebes eines Flugplatzes. Das Erstgericht wies das Klagebegehren zur Gänze ab. Das Berufungsgericht gab dem Räumungsbegehren statt und wies lediglich das Unterlassungsbegehren ab; es sprach aus, daß der Wert des Begehrens, über den e... mehr lesen...
Norm: JN §60 Abs1ZPO §500 Abs2 IIaZPO §500 Abs2 IIH
Rechtssatz: Eine nach § 60 Abs 1 JN vorgenommene Wertfestsetzung (auch ohne eine als gegeben angenommene zwischenzeitige Sachverhaltsänderung) steht einer höheren Bewertung des Streitgegenstandes nach § 500 Abs 2 Z 3 ZPO grundsätzlich nicht entgegen. Entscheidungstexte 6 Ob 709/85 Entscheidungstext OGH 28.08.1986 6 Ob 709/85 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem auf Zivilteilung der Liegenschaft der Streitteile EZ 304 KG Groß Wilfersdorf gerichteten Klagebegehren statt. Das Gericht zweiter Instanz gab der dagegen erhobenen Berufung der Beklagten nicht Folge und sprach unter Hinweis auf § 500 Abs. 2 ZPO aus, daß der Wert des Streitgegenstandes, über den es entschieden habe, 300.000 S übersteige. Diesen Ausspruch begründete es damit, daß der Teilungsanspruch nicht aus dem ideellen Eigentumsanteil an der g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile schlossen am 10.August 1981 einen Gesellschaftsvertrag über den Betrieb einer neu zu errichtenden öffentlichen Apotheke; nach dieser Vereinbarung sollten jeweils neben ihrer Arbeitskraft der Kläger das erforderliche Sachvermögen und die Beklagte die von ihr zu beantragende Konzession einbringen; der Beklagten sollte es untersagt sein, ohne Zustimmung des Klägers über die Konzession zu verfügen. In sachlichem Zusammenhang damit wurde im § 37 des V... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 411.290,-- s.A. im wesentlichen mit der
Begründung: , sie habe in dem gegen ihn zu 7 C 1427/60 des Bezirksgerichtes Salzburg anhängig gewesenen Verfahren wegen Feststellung der Vaterschaft zu ihrer unehelichen Tochter Monika als Zeugin wahrheitswidrig ausgesagt, daß sie in der kritischen Zeit nur mit ihm intime Beziehungen gehabt habe. In diesem Verfahren sei daher mit Urteil vom 14. März 1961 die Vatersc... mehr lesen...
Die klagende Partei ist gemäß §§ 41, 50 ZPO schuldig, der Rechtliche Beurteilung beklagten Partei die mit S 2.414,72 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 219,52 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen. Anmerkung E08356 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:0010OB01527.86.0625.000 Dokumentnummer JJT_19860625_OGH0002_0010OB0... mehr lesen...
Norm: JN §60 Abs2ZPO §500 Abs2 IIB1ZPO §500 Abs2 IIC
Rechtssatz: § 60 Abs 2 JN enthält keine Einschränkung auf Klagen aus einem dinglichen Recht. Entscheidungstexte 7 Ob 577/86 Entscheidungstext OGH 19.06.1986 7 Ob 577/86 7 Ob 669/89 Entscheidungstext OGH 28.09.1989 7 Ob 669/89 Veröff: RZ 1990/38 S 95 ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand der Klage ist das Begehren, die Beklagte schuldig zu erkennen, in die Einverleibung des Eigentumsrechtes der Kläger ob den Liegenschaften EZ 143 II (Erstkläger) und EZ 144 II (Zweitklägerin) der KG Thaur einzuwilligen, wobei das Begehren auf ein Vermächtnis des verstorbenen Eigentümers Josef G*** gestützt wird. Das Berufungsgericht hat mit dem angefochtenen Beschluß ein Urteil des Erstgerichtes unter Rechtskraftvorbehalt aufgehoben, den Rekurs gegen seinen B... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der Wert des Streitgegenstandes bei einer Oppositionsklage ist derjenige des betriebenen Anspruches (hier 7 Monate mal 9850 S = 68950 S). Soweit das Berufungsgericht das teilweise abweisende Urteil des Erstgerichtes bestätigt hat (7 Monate mal 1.415,47 S = 9.908,29 S), ist die Revision schon gemäß § 502 Abs.3 ZPO unzulässig, weil der davon betroffene Teil des Streitgegenstandes an Geld 60.000 S nicht übersteigt. Im übrigen i... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Zahlung eines Schadenersatzbetrages von S 38.100,-- samt Anhang und die Feststellung, daß ihm der Beklagte für die zukünftigen Schäden aus dem Unfall vom 23.Mai 1984 im Ausmaß von 50 % hafte. Der Beklagte beantragte Klagsabweisung. Das Erstgericht sprach dem Kläger einen Betrag von S 19.350,-- samt Anhang zu und stellte die Haftung des Beklagten für die künftigen Unfallsschäden des Klägers im Ausmaß von 50 % fest. Das L... mehr lesen...