Entscheidungsgründe: In der Tagsatzung des BG Schwechat vom 20.8.1984, E 27/82, über die Verteilung des Meistbots der am 8.9.1983 um 4,300.000,--- S zugeschlagenen Liegenschaft EZ 1347 KG Himberg erhob der Kläger, für dessen vollstreckbare Forderung von 31.812,60 S samt 8,5 % Zinsen seit 1.10.1978 und Kosten von 1.516,16 S unter CLNR 27 und für dessen vollstreckbare Forderung von 119.575,44 S samt 8,5 % Zinsen seit 1.10.1978 und Kosten von 36.611,79 S und 4.627,70 S unter CLNR 31 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: In den von der Beklagten beim Bezirksgericht Mattersburg gegen Dkfm.Anton O*** und Marliese O*** zur Sicherung von S 310.000,-- samt Nebengebühren (E 787/84), gegen Albin S*** und Marliese O*** zur Hereinbringung von S 14.500,-- samt Nebengebühren (E 953/84) und gegen Johann G***, die O*** & CO.KG UND Marliese O*** zur Sicherung von S 200.000,-- samt Nebengebühren (E 869/84) geführten Fahrnisexekutionen wurden am 5.April 1984 die als Postzahlen 1 bis 12 de... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erkannte im Sinne des auf Räumung eines 372,95 m 2 großen Grundstückes am Neufeldersee gerichteten Klagebegehrens. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Beklagten nicht Folge und sprach aus, daß der Wert des Streitgegenstandes S 60.000,-- nicht übersteigt. Rechtliche Beurteilung Die gegen das Urteil des Berufungsgerichtes gerichtete Revision der Beklagten ist gemäß § 502 Abs. 3 ZPO unzulässig. An den Ausspruch des Berufungsg... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verbot über Antrag der klagenden Partei dem Beklagten mit einstweiliger Verfügung Werbung für sich oder ein anderes Wirtschaftstreuhandunternehmen unter den Klienten der klagenden Partei, insbesondere ihrer Bezirksstelle Judenburg, im Bereich Judenburg/Knittelfeld zu betreiben und Klienten der klagenden Partei anderen Wirtschaftstreuhandunternehmen zuzuführen, sowie jede wie immer geartete, unter die Bestimmungen der Wirtschaftstreuhänderberufsordnung f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen sind je zur Hälfte Eigentümer des Hauses Am Ring 9 in Graz. Die am 15. Juli 1983 verstorbene Paula Maria W*** war Mieter der im zweiten Stock dieses Hauses gelegenen Wohnung, bestehend aus 4 Zimmern, Küche, Kabinett, Bad und Nebenräumlichkeiten im Ausmaß von rund 110 m 2 . Mit ihrer am 21. Oktober 1983 eingebrachten Aufkündigung kündigten die Klägerinnen der Verlassenschaft nach Paula Maria W*** diese Wohnung unter Einhaltung der gesetzlichen Kün... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger waren als Gipser bei der beklagten Partei beschäftigt. Der Erstkläger schied auf Grund des Schreibens vom 6.6.1983 durch eigene Kündigung, die übrigen Kläger durch vorzeitigen Austritt am 3.10.1983 wegen Vorenthaltens ihrer Löhne aus dem Dienstverhältnis aus. Die Kläger machen mit den zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbundenen Klagen rückständige Lohnforderungen für jeweils mehrere Monate, die Zweit- bis Neuntkläger ferner anteilige Weih... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IICZPO §500 Abs2 IIH
Rechtssatz: Die Bewertung des Streitgegenstandes im Titelverfahren ist für die Bewertung des Beschwerdegegenstandes im Exekutionsverfahren nicht bindend. Entscheidungstexte 3 Ob 1012/86 Entscheidungstext OGH 30.04.1986 3 Ob 1012/86 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:R... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß des Bezirksgerichtes Linz vom 16.2.1984, 13 E 1348/84, wurde Martina O*** gegen Egon T*** zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes von 12.000,-- S und der laufenden monatlichen Unterhaltsbeträge von 2.000,-- S seit 1.3.1984 sowie der bis 15.7. und 1.12. eines jeden Jahres fällig werdenden zusätzlichen Unterhaltsbeträge von je 2.000,-- S die Exekution durch Pfändung und Überweisung seines Gehalts bewilligt. In der am 8.3.1984 eingebrachten Vollstrecku... mehr lesen...
Begründung: Die Bewertung des Streitgegenstandes im Titelverfahren ist für die Bewertung des Beschwerdegegenstandes im Exekutionsverfahren nicht bindend, abgesehen davon, daß der Wert des Klagsanspruches im vorliegenden Fall nicht mit dem Wert der Durchsetzung einer einzelnen gegen das Unterlassungsverbot verstoßenden Handlung übereinstimmen muß. Die Bestimmungen der §§ 19 GGG, 13 RAT beziehen sich nur auf die Bemessungsgrundlage für Gerichtsgebühren bzw. Anwaltskosten. Wenn die z... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIB1
Rechtssatz: Auf die Berechnung des Wertes des Streitgegenstandes nach § 500 Abs 2 ZPO sind nicht die Bestimmungen des RATG (oder des GGG) sondern die §§ 54 bis 60 JN sinngemäß anzuwenden. Entscheidungstexte 5 Ob 46/82 Entscheidungstext OGH 15.04.1986 5 Ob 46/82 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z2 IICZPO §502 Abs3 Da3
Rechtssatz: Hat das Erstgericht die eingeklagte Forderung nur zum Teil zugesprochen, haben Kläger und Beklagter Berufung erhoben, und hat das Berufungsgericht das Ersturteil bestätigt, so müssen für die Beurteilung der Frage, ob der von der Bestätigung betroffene Teil S 60.000,-- übersteigt, beide bestätigenden Teile des Urteils des Berufungsgerichtes, obwohl sie zugunsten verschiedener Parteien ergin... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z2 IICZPO §502 Abs3 Da3
Rechtssatz: Hat das Erstgericht die eingeklagte Forderung nur zum Teil zugesprochen, haben Kläger und Beklagter Berufung erhoben, und hat das Berufungsgericht das Ersturteil bestätigt, so müssen für die Beurteilung der Frage, ob der von der Bestätigung betroffene Teil S 60.000,-- übersteigt, beide bestätigenden Teile des Urteils des Berufungsgerichtes, obwohl sie zugunsten verschiedener Parteien ergin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Sämtliche Kläger sind Kraftfahrer der beklagten Partei. Auf ihr Dienstverhältnis findet der Kollektivvertrag für die Arbeiter in der erdölgewinnenden Industrie Österreichs (im folgenden kurz: KV) Anwendung, der unter anderem folgende Bestimmungen enthält: "VII. Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit Überstunden 1. Als Überstunde gilt jede angeordnete Arbeitszeit, welche außerhalb der auf Grundlage der jeweils geltenden wöchentlichen Nomalarbeitszeit (Absch... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Satz2 IIaZPO §502 Abs3 Satz2 J
Rechtssatz: Wegen der Einschränkungen, die bei der Anwendung des § 502 Abs 3 Satz 2 ZPO vorzunehmen sind (Fasching ZPR RdZ 1877), ist zur Beurteilung, ob die Revision nicht jedenfalls unzulässig ist, von Bedeutung, ob der Wert des Streitgegenstandes (hier zugleich Beschwerdegegenstand nach § 528 Abs 1 Z 5 ZPO) S 15000,-- und ob er S 60000,-- übersteigt und ob er schließlich S 300000,-- überstei... mehr lesen...
Begründung: In der auf Entfernung eines Zaunes und Unterlassung der Benützung bestimmter Grundflächen gerichteten Klage hat die Klägerin den Wert des Streitgegenstandes mit S 100.000,-- angegeben (§ 56 Abs. 2 JN). Im ersten Rechtsgang gab das Erstgericht dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht hat ohne Rechtskraftvorbehalt das Urteil aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückverwiesen. Im zweiten Rechtsgang wies das Erstgericht d... mehr lesen...
Begründung: Der mj.Kläger begehrte zuletzt die Verurteilung der beklagten Parteien zur ungeteilten Hand zur Zahlung von S 170.000 und die Feststellung, daß ihm diese für alle nachteiligen Folgen aus dem Unfall am 10.2.1982 im Ausmaß jeweils des halben Betrages zur ungeteilten Hand einzustehen hätten. Das Erstgericht wies das Klagebegehren zur Gänze ab. Das Berufungsgericht gab dem Leistungsbegehren mit S 113.333,34 und dem Feststellungsbegehren insoweit statt, daß die beklagten Pa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Firma Z*** T*** AND C*** CO. mit dem Sitz in Kuwait (im folgenden FIRMA Z***) erteilte der beklagten Partei im Jahr 1982 den Auftrag, fünf im Irak gelegene Postamtsgebäude in Stahlbauweise zu errichten; die Außenwände waren mit beschichteten Eternitplatten zu verkleiden. Der Geschäftsführer der beklagten Partei und der Geschäftsführer der FIRMA L*** S*** MBH (im folgenden FIRMA L***) Rudolf L*** befanden sich im Sommer 1982 im Irak. Der Bauherr erklärte, d... mehr lesen...
Begründung: Das Arbeitsgericht Wien bewilligte mit Beschluß vom 15.5.1984 der beklagten Partei gegen die klagende Partei die Exekution zur Hereinbringung einer Forderung von S 68.227,-- sA. Diesem Beschluß lag ein zwischen den Parteien vor dem Arbeitsgericht Wien am 25.4.1984 abgeschlossener Vergleich zugrunde. Mit der beim Arbeitsgericht Wien eingebrachten Oppositionsklage begehrt die klagende Partei die Unzulässigerklärung der Exekution. Die beklagte Partei beantragte die Abweis... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde verletzt, als er am 7. Dezember 1981 auf dem vereisten Gehsteig der Bauernfeldstraße im Gemeindegebiet von Neuhofen an der Krems zu Sturz kam. Im vorliegenden Rechtsstreit begehrte er aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung eines Betrages von S 200.000,- s.A. (Schmerzengeld); überdies stellte er ein mit S 10.000,- bewertetes Feststellungsbegehren. Das Erstgericht entschied mit Teilzwischenurteil, daß der Anspr... mehr lesen...
Begründung: Bei Ansprüchen auf den gesetzlichen Unterhalt ist das Dreifache der Jahresleistung als Wert des strittigen Rechtes anzunehmen (§ 58 Abs. 1 JN); eines Ausspruches des Berufungsgerichtes nach § 500 Abs. 2 ZPO bedarf es nicht. Das gilt nicht nur dann, wenn ein ziffernmäßig bestimmter Betrag gefordert, sondern auch dann, wenn ein Bruchteilstitel begehrt wird. Es kommt dann auf die Feststellungen der Vorinstanzen über die Höhe des Nettoeinkommens des Beklagten und erst mang... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Erstbeklagten als Kreditnehmer und von der Zweitbeklagten als Bürgin und Zahlerin die Bezahlung von S 1,180.726,63 s.A., wobei die Exekution gegenüber der Zweitbeklagten hinsichtlich des Betrages von S 804.362,50 s.A. auf die Pfandliegenschaften EZ 876 II und 932 II, beide Katastralgemeinde Ötz, eingeschränkt ist. Das Klagebegehren setze sich aus offenen Forderungen zweier mit gesonderten Verträgen eingeräumter Kontokorrentkredite in der Höhe ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung, er sei bei der Hauptversammlung der Bezirksgruppe Wien-Meidling der beklagten Partei am 2.5.1984 zum Bezirksgruppenobmann gewählt worden. Das Streitinteresse bewertete er mit S 61.000,--. Die beklagte Partei erhob die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit, weil das Schiedsgericht zuständig sei. Das Erstgericht wies die Klage zurück. Das Gericht zweiter Instanz gab dem dagegen erhobenen Rekurs des Klägers Folge, wies die Einrede de... mehr lesen...
Begründung: Zu 16 E 5829/72 wurde der beklagten Partei wider die klagende Partei eine Gehaltsexekution zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstandes von 40.821,63 S für die Zeit bis Juli 1972 und des laufenden Unterhaltes ab Juli 1972 in Höhe von 20 % der Rohbezüge des Klägers bewilligt. Mit der vorliegenden Oppositionsklage (eingebracht am 17. Juli 1978) macht der Kläger geltend, daß dieser Unterhaltsanspruch seit 1. Jänner 1978 zur Gänze erloschen sei. Das Erstgericht erkannte ... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind miteinander verheiratet, ein Scheidungsverfahren ist anhängig. Der Kläger begehrt von der Beklagten die Herausgabe von insgesamt 19 in seinem Eigentum stehenden Gegenständen, die nicht gemäß § 82 Abs. 1 Z 1 EheG einem allfälligen Aufteilungsverfahren unterlägen. Diese Gegenstände habe die Beklagte eigenmächtig aus einer dem Kläger allein gehörigen Eigentumswohnung entfernt. Die Beklagte sei weiters schuldig, weitere Eingriffe in das Eigentumsrecht de... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten die Verurteilung der Beklagten zur Entfernung 1. eines Garagentores und einer Massivdecke eines zu ebener Erde betretbaren Raumes im Haus Frankenmarkt, Hauptstraße 22, 2. von Mauerwerk, mit welchem eine Tür zu einem Kellerraum in diesem Haus zugemauert worden sei, und 3. des Farbanstrichs an zwei Seiten dieses Hauses und jeweils die Wiederherstellung des früheren Zustandes. Die beiden ersten Begehren bewerteten sie jeweils mit S 12.000,--, das letz... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIB2ZPO §517
Rechtssatz: Die Rekursbeschränkungen nach § 517 ZPO sind in Bestandsachen nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 8 Ob 658/85 Entscheidungstext OGH 23.01.1986 8 Ob 658/85 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1986:RS0042449 Dokumentnummer JJR_19860123_OGH000... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger kündigten den Beklagten die im 2.Stock des Hauses Klosterstraße Nr.4 in Linz hofseitig gelegene Wohnung zum 31. Juli 1985 auf. Als Kündigungsgrund wurde geltend gemacht, daß die Beklagten die im Mietvertrag vereinbarten Arbeitsleistungen nicht mehr erbringen. Die Beklagten erhoben rechtzeitig Einwendungen, beantragten die Aufhebung der Kündigung und brachten vor, daß sie die vereinbarten Arbeiten stets erbracht und den Mietzins stets bezahlt hätten. Am 17.Ju... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Herausgabe einer Dreibankenanleihe 79 (SV O*****) im Nominale von S 100.000,--, einer S*****anleihe 80 (SV S*****) im Nominale von S 100.000,-- und des Sparbuches mit der Nr. ***** lautend auf „Sicherheit“ Konto Nr. *****. Diese seien der Klägerin mit dem Pfandvertrag vom 12. 3. 1982 (Beilage C – die Wertpapiere betreffend) und dem Pfandvertrag vom gleichen Datum (Beilage D – das Sparbuch betreffend) verpfändet worden. Im Sommer 1... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Entgegen der Meinung des Revisionswerbers ist das Berufungsgericht bei der Berechnung des Wertes des Streitgegenstandes nach § 500 Abs. 2 ZPO nicht an die Geldsumme gebunden, die der Kläger als Wert des Streitgegenstandes angegeben hat (§ 500 Abs. 2 Z 3 ZPO). Die im übrigen in Übereinstimmung mit den sinngemäß anzuwendenden Bestimmungen der §§ 54 bis 60 JN erfolgte Bewertung durch das Berufungsgericht ist, wie bisher, auch n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 14.3.1975 eröffnete die G*** B***- und W*** mbH (im folgenden kurz G***) als Förderungswerberin nach dem Wohnbauförderungsgesetz 1968 bei der klagenden Partei ein Girokonto; in den Kontoeröffnungsvertrag wurden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der österreichischen Kreditunternehmungen einbezogen. Der G*** war für das Bauvorhaben in der Breitenfurterstraße 518, 1120 Wien, die Wohnbauförderung bewilligt worden. Im Rahmen dieser Förderung überwies das Land... mehr lesen...