Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat das Unterbleiben eines Bewertungsausspruches damit begründet, daß über eine Bestandstreitigkeit im Sinne des § 502 Abs 3 Z 2 ZPO entschieden wurde. Dem ist nicht zu folgen. Vorauszuschicken ist, daß der Oberste Gerichtshof an prozessual unzulässige Bewertungsaussprüche des Berufungsgerichtes nicht gebunden ist (Arb 8.033; MietSlg 18.677 ua; Petrasch, ÖJZ 1985, 294 f). Das hat auch dann zu gelte... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung § 500 Abs 2 Z 1 ZPO ist dahin zu verstehen, daß das Berufungsgericht bei allen nicht ausschließlich in Geld bestehenden Ansprüchen mit Ausnahme jener, für die die Ausnahmeregelung des § 502 Abs 3 ZPO gilt, einen Ausspruch über den Wert des Entscheidungsgegenstandes zu treffen hat. Dieser Ausspruch ist gemäß § 500 Abs 3 und Abs 4 unanfechtbar und bindend, sofern nicht zwingende Bewertungsvorschriften verletzt wurden (Ver... mehr lesen...
Begründung: Das Landesgericht Klagenfurt bewilligte am 23.Juli 1990 zu 26 Cg 116/87 auf Grund des Urteiles des Obersten Gerichtshofes vom 7. November zu 4 Ob 134,1012/89 die Exekution zur Erwirkung der aufgetragenen Rechnungslegung über den Verkauf von Bekleidungsstücken auf dem österreichischen Markt, die das Firmenschlagwort und die Standardmarke der betreibenden Partei "B*****" tragen und erteilte der verpflichteten Partei den Auftrag, binnen vier Wochen die vollständige Re... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Verlegerin der Tageszeitungen "Neue Kronen- Zeitung" und "Kurier". Die Beklagte ist Medieninhaberin und Verlegerin der Tageszeitung "täglich Alles". In der Ausgabe der Tageszeitung "täglich Alles" vom 5.4.1992 und in folgenden Ausgaben war nachstehende Einschaltung enthalten: Im Anschluß daran hieß es weiter: Wegen des "Gratis-Privat-Anzeigen-Coupons" beantragte die Klägerin zur Sicherung des zu 10 Cg 61/92 des Erstgerichtes mit Klage geltend g... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, deren Ehemann bei einem Verkehrsunfall getötet wurde, macht unter Berücksichtigung eines Mitverschuldens des Getöteten von zwei Dritteln Schadenersatzansprüche geltend und zwar a) als Erbin ein Drittel von auf sie übergegangenen Ansprüchen ihres Mannes in der Höhe von S 73.360, somit S 24.453,33 und b) gemäß § 1327 ABGB ein Drittel der Kosten des Begräbnisses, der Grabstätte und der Trauerkleidung, zusammen S 23.021,67. Überdies stellte die Kläger... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Feststellung, daß dem Beklagten keine Dienstbarkeit des Gehens über einen (näher bezeichneten) Zufahrtsweg zustehe, der Teil eines im Eigentum der Klägerin stehenden Grundstückes bildet, und die Verurteilung des Beklagten zur Unterlassung des Begehens dieses Weges. Die Klägerin bewertete ihr Begehren mit S 30.000,-. Das Erstgericht gab der Klage statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten keine Folge und sprach aus, daß de... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das auf Duldung der Verlegung bzw. Zustimmung zur Umbettung einer Urne gerichtete Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte das erstgerichtliche Urteil und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000,-- nicht übersteigt und die Revision jedenfalls unzulässig ist. Gegen die berufungsgerichtliche Entscheidung erheben die klagenden Parteien das Rechtsmittel der ao. Revision mit der Behauptung, dieses sei doch zulässig... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war seit September 1974 beim Beklagten, der Kunststoffenster und Bauzubehör erzeugt, als Arbeiterin beschäftigt. Etwa dreieinhalb Jahre vor der Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses mußte sie sich einer schweren Unterleibsoperation unterziehen. Seither sollte sie das Heben schwerer Lasten vermeiden. Die Klägerin behauptet, sie sei am 26.4.1990 vorzeitig ausgetreten, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage gewesen sei, die ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei wider die verpflichteten Parteien zur Erwirkung der Unterlassung bestimmter Handlungen die Exekution. Das Rekursgericht wies infolge Rekurses der verpflichteten Parteien den Exekutionsantrag ab und sprach aus, daß der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Es begründete nur diesen Ausspruch. Weder aus dem
Spruch: noch aus der
Begründung: der Entscheidung ist aber zu entnehmen, ob der Wert des Entscheidungsge... mehr lesen...
Norm: MRG §33ZPO §500 Abs2 IIB2
Rechtssatz: Der gesetzlich vorgesehene Feststellungsbeschluß gemäß § 33 MRG hängt engstens mit dem Kündigungsbegehren zusammen und ist daher zusammen mit diesem zu bewerten, nicht jedoch ein Teilurteil über den gleichzeitig geltend gemachten Zinszahlungsanspruch. Entscheidungstexte 1 Ob 569/92 Entscheidungstext OGH 14.07.1992 1 Ob 569/92 ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht fällte über das gemäß § 1118 zweiter Fall ABGB auf Räumung und Zinszahlung gerichtete Klagebegehren ein Teilurteil (ON 10), mit dem es dem Begehren auf Bezahlung des Bestandzinses im Betrag von S 49.000 s.A. stattgab. Das Berufungsgericht bestätigte mit dem angefochtenen Urteil dieses Teilurteil. Es sprach aus, daß der von der Bestätigung betroffene Wert des Streitgegenstandes S 300.000 übersteige. Nach Erhebung der Revision durch den Beklagten unterbra... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Kaufvertrages vom 27.Dezember 1956 ist im Grundbuch Klagenfurt ***** das Eigentumsrecht an der Liegenschaft für die "Förderative Volksrepublik Jugoslawien" einverleibt. Am 10.Jänner 1992 langte beim Buchgericht der Antrag der "Föderativen Volksrepublik Jugoslawien", vertreten durch das "Generalkonsulat der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien in Klagenfurt", dieses vertreten durch den Generalkonsul Marijan M*****, vertreten durch Dr.Matthäus Grilc, R... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Zehetner, Dr. Klinger, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Verlassenschaftssache der ***** Eleonore B*****, Hausfrau, zuletzt wohnhaft in ***** T*****, A*****straße 264, wegen Genehmigung eines Kaufvertrages der ruhenden Verlassenschaft infolge außerordentlichen Rekurses der erbserklärten E... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist beim Finanzamt B***** zur Steuer-Nr.***** veranlagt. Er bezog in den Jahren 1984 bis 1986 neben Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit auch solche aus selbständiger Tätigkeit aus Vermietung und Verpachtung, aus Gewerbebetrieben und aus Kapitalvermögen. Mittels Zufallsgenerators, der in der Dienstanweisung für Veranlagung und Betriebsprüfung vorgesehen ist, wurde die Einkommensteuererklärung des Klägers für das Jahr 1983 als Fall ausgewählt, der in dem ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im folgenden: Klägerin) begehrt das Urteil, 1.) es werde festgestellt, daß die Forderung der beklagten und gefährdeten Partei (im folgenden: Beklagte) von S 19.382,40 aufgrund des Kostenbestimmungsbeschlusses des Landesgerichtes Innsbruck vom 20.9.1991, 3 a R 441, 461/91, durch Aufrechnung erloschen sei, und 2.) die Beklagte habe es zu unterlassen, aufgrund des angeführten Kostenbestimmungsbeschlusses gegen die Klägerin ein Exekutionsv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat - jeweils über Auftrag der U.***** AG - notarielle Niederschriften über die ordentliche Hauptversammlung dieser Gesellschaft vom 17.3.1989 und über die außerordentliche Hauptversammlung dieser Gesellschaft vom 2.11.1989 aufgenommen. Der Beklagte war damals Vorsitzender des Aufsichtsrates und führte in dieser Eigenschaft den Vorsitz in den Hauptversammlungen. Unter Berufung auf § 12 NTG begehrt der Kläger vom Beklagten den Ersatz der für die beid... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z1 IIiZPO §500 Abs2 Z1 IIIbZPO §519 Abs1 Z2 DZPO §519 Abs1 Z2 H
Rechtssatz: Der Ausspruch über die Zulässigkeit des Rekurses an den OGH, dessen
Begründung: zwar erkennen lässt, dass das Gericht zweiter Instanz dabei den Zulassungsbereich vor Augen hatte, ersetzt den erforderlichen Bewertungsausspruch deshalb nicht, weil er an sich nur ausgesprochen werden darf, wenn der Wert des Entscheidungsgegenstandes den im § 500 Abs 2 Z ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schubert als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hofmann, Dr. Schlosser, Dr. Graf und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Rudolf G*****, und 2.) Hermine G*****, vertreten durch Dr. Hans Kröppel, Rechtsanwalt in Kindberg, wider die beklagte Partei Gemeinde N*****, vertreten durch DDr. Walter Barfuß, DDr. Hellwig Torg... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z1 IIiZPO §500 Abs2 Z1 IIIbZPO §519 Abs1 Z2 DZPO §519 Abs1 Z2 H
Rechtssatz: Der Ausspruch über die Zulässigkeit des Rekurses an den OGH, dessen
Begründung: zwar erkennen lässt, dass das Gericht zweiter Instanz dabei den Zulassungsbereich vor Augen hatte, ersetzt den erforderlichen Bewertungsausspruch deshalb nicht, weil er an sich nur ausgesprochen werden darf, wenn der Wert des Entscheidungsgegenstandes den im § 500 Abs 2 Z ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Bezahlung eines Schmerzengeldes von S 35.000,-- sA. Außerdem beantragt er die Feststellung ihrer Haftung für alle zukünftigen Schäden und Nachteile, die aus der Impfung vom 10.9.1990 resultieren. Das Erstgericht wies die Klage gegen die dritt- und viertbeklagten Parteien zurück; das Rekursgericht gab dem Rekurs des Klägers Folge und verwarf die von den dritt- und viertbeklagten Parteien erhobenen Einreden. E... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den Antrag der Antragstellerin, ihr auf Grund des Schuldscheines vom 9./15.10.1991 ob den im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaftsanteilen a) die Einverleibung des Pfandrechtes für die Darlehensforderung von S 50.000,-- samt 14 % Zinsen, 16 % Verzugs- bzw. Zinseszinsen und einer Nebengebührenkaution bis zum Höchstbetrag von S 15.000,--, b) die Anmerkung der Verpflichtung des Eigentümers, die in C-LNR 1 a und 2 a verbücherten Pfandrecht... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies das von den Klägern selbst mit insgesamt S 30.000 bewertete Klagebegehren, einerseits festzustellen, daß ihr Ausschluß aus dem beklagten Verein unwirksam und nichtig sei, und andererseits die beklagte Partei schuldig zu erkennen, jede Störung und jedweden Eingriff in die Mitgliedschaftsrechte der Kläger zu unterlassen, ab. Das Gericht zweiter Instanz bestätigte dieses Urteil und sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000 nicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Schreiben vom 21.6.1989 bestätigte RA Dr.Rudolf M***** als Vertreter der nachstehend angeführten Gläubiger dem Beklagten, daß der Beklagte nach Annahme seines Einlösungsangebotes vom 1.5.1989 durch den Kläger und Überweisung der Kaufsumme die Forderungen des (der) Prof.Heinrich C***** in der Höhe von S 795,60 N***** GmbH & Co KG in der Höhe von S 50.180,58 Dozent Dr.Fritz ***** in der Höhe von S 3.182,30 Dozent Dr.... mehr lesen...
Begründung: Gestützt auf das Eigentumsrecht und mit den Beklagten getroffenen Vereinbarungen begehrte der Kläger die Herausgabe verschiedener beweglicher Sachen. Er brachte dazu vor, er sei Mieter der Wohnung Tür Nr. 8 in dem den Beklagten gehörigen Haus Pramergasse 1 in Wien, gewesen. Nach seiner Kündigung durch die Beklagten sei am 3. August 1989 die zwangsweise Räumung erfolgt. In der Wohnung seien aber zahlreiche Fahrnisse verblieben, die Beklagten hätten zugesagt, daß der Kläge... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 23. 11. 1990 wurde im Verfahren zu 31 Cga 85/90 des Landesgerichtes Klagenfurt dem Begehren der Wiederaufnahmsbeklagten und dortigen Klägerin (im folgenden kurz Beklagte bezeichnet) teilweise stattgegeben und die Wiederaufnahmsklägerin und dortige Beklagte (im folgenden kurz Klägerin bezeichnet) zur Zahlung eines Betrages von 4,135.146,20 S an die Beklagte verpflichtet. Ein Mehrbegehren der Beklagten wurde abgewiesen. Das Gericht gelangte aufgrund des durc... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer des Grundstückes 128, die Beklagten sind Miteigentümer des benachbarten Grundstückes 129 je KG S*****. Zugunsten der jeweiligen Eigentümer des Grundstückes 129 ist die Dienstbarkeit des Fahrens und Gehens entlang der gesamten westlichen Grenze des Grundstückes 128 einverleibt. Mit Bescheid des Bürgermeisters der Stadtgemeinde S***** vom 26.6.1987, Zl. 6-1310/1987-61, wurde den Beklagten die Bewilligung für eine mit Eingabe vom 11.6.1987 beantr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 6.9.1987 ereignete sich in Jugoslawien ein Verkehrsunfall, an dem der Erstkläger mit einem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen PKW und ein in Österreich zugelassener, bei der beklagten Partei haftpflichtversicherter Omnibus beteiligt waren. Das Alleinverschulden am Unfall, bei dem der PKW einen Totalschaden erlitt und der Erstkläger sowie die im PKW mitfahrende Zweitklägerin verletzt wurden, trifft den Omnibuslenker. Die beiden Kläger machten mit... mehr lesen...
Begründung: Dem nur noch gegenüber dem Erstbeklagten offenen Klagebegehren der beiden Kläger auf Feststellung seiner Haftung für Baumängel liegen nach der Darlegung des Berufungsgerichtes zwei Architektenverträge zur Errichtung der Dachgeschoßwohnungen Nr 15 (Erstkläger) und Nr 16 (Zweitkläger) des Hauses L*****straße 50, *****, zugrunde. Das Berufungsgericht hat in den Gründen seiner Entscheidung zwar ausgeführt, daß die daraus möglicherweise resultierenden Forderungen jedenfalls j... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 IIHZPO §500 Abs2 Z1 IIJZPO §527 B5ZPO §528 J
Rechtssatz: Eine Nachholung des Bewertungsausspruches erscheint dort entbehrlich, wo das Rekursgericht gemäß § 527 Abs 2 ZPO die Zulässigkeit des Rekurses an den Obersten Gerichtshof ausgesprochen hat und hiebei die Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 528 ZPO (auch die des § 528 Abs 2 Z 1 ZPO) zu beachten hatte. Ein solcher Ausspruch inkludiert logischerweise die Feststellung, dass der ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte die Austellung von Amtszeugnissen durch das Exekutionsgericht Wien über die in der Zeit vom 1. 1. 1975 bis 31. 12. 1989 bei diesem Gericht gegen ihn bzw. seine am 27. 1. 1988 verstorbene Mutter, deren Alleinerbe er sei, angefallenen Exekutionssachen. Die Verfahren seien zwar größtenteils eingestellt worden, er habe sich jedoch an Hand der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen noch immer keine vollständige Übersicht über diese Verfahren verscha... mehr lesen...