Norm: ZPO §500 Abs2 Z3 IIiZPO §508aASGG §45 Abs1ASGG §46 Abs1
Rechtssatz: Gemäß § 45 Abs 1 ASGG hat das Berufungsgericht in seinem Urteil auszusprechen, ob die Revision nach § 46 Abs 1 ASGG zulässig ist. Ein solcher Ausspruch bindet das Revisionsgericht jedoch nicht; ob die Revision zulässig ist, hat der Oberste Gerichtshof selbst zu prüfen. Entscheidungstexte 10 ObS 215/95 Entscheid... mehr lesen...
Norm: JN §58 Abs1ZPO §500 Abs2 Z1 IIiZPO §500 Abs3ZPO §500 Abs4 IIIb
Rechtssatz: Mit dem Begehren auf Unterlassung von Eingriffen in eine Dienstbarkeitsberechtigung wird kein Recht auf Bezug von wiederkehrenden Nutzungen im Sinne des § 58 Abs 1 JN geltend gemacht (so schon 7 Ob 528/91). Der Streitwert ist - für das Berufungsgericht nicht bindend - vom Kläger anzugeben. Entscheidungstexte 2 O... mehr lesen...
Norm: JN §58 Abs1ZPO §500 Abs2 Z1 IIiZPO §500 Abs3ZPO §500 Abs4 IIIb
Rechtssatz: Mit dem Begehren auf Unterlassung von Eingriffen in eine Dienstbarkeitsberechtigung wird kein Recht auf Bezug von wiederkehrenden Nutzungen im Sinne des § 58 Abs 1 JN geltend gemacht (so schon 7 Ob 528/91). Der Streitwert ist - für das Berufungsgericht nicht bindend - vom Kläger anzugeben. Entscheidungstexte 2 O... mehr lesen...
Norm: MRG §27MRG §37 Abs1 Z14ZPO §500 Abs2 Z1 II1ZPO §526 Abs3 GZPO §528 Abs2 Z1 K
Rechtssatz: Gemäß § 37 Abs 1 Z 14 MRG entscheidet der Außerstreitrichter (seit der Erweiterung seines Zuständigkeitskatalogs durch das 2.WÄG) über ein Begehren, das schlicht auf Rückzahlung verbotener Leistungen und Entgelte gerichtet ist, womit der Entscheidungsgegenstand selbst in einem Geldbetrag besteht. Ein allenfalls mit diesem Leistungsbegehren verbundenes... mehr lesen...
Norm: MRG §27MRG §37 Abs1 Z14ZPO §500 Abs2 Z1 II1ZPO §526 Abs3 GZPO §528 Abs2 Z1 K
Rechtssatz: Gemäß § 37 Abs 1 Z 14 MRG entscheidet der Außerstreitrichter (seit der Erweiterung seines Zuständigkeitskatalogs durch das 2.WÄG) über ein Begehren, das schlicht auf Rückzahlung verbotener Leistungen und Entgelte gerichtet ist, womit der Entscheidungsgegenstand selbst in einem Geldbetrag besteht. Ein allenfalls mit diesem Leistungsbegehren verbundenes... mehr lesen...