Norm
MRG §33Rechtssatz
Der gesetzlich vorgesehene Feststellungsbeschluß gemäß § 33 MRG hängt engstens mit dem Kündigungsbegehren zusammen und ist daher zusammen mit diesem zu bewerten, nicht jedoch ein Teilurteil über den gleichzeitig geltend gemachten Zinszahlungsanspruch.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0042306Dokumentnummer
JJR_19920714_OGH0002_0010OB00569_9200000_001