RS OGH 1992/7/14 1Ob569/92

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Veröffentlicht am 14.07.1992
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Norm

MRG §33
ZPO §500 Abs2 IIB2

Rechtssatz

Der gesetzlich vorgesehene Feststellungsbeschluß gemäß § 33 MRG hängt engstens mit dem Kündigungsbegehren zusammen und ist daher zusammen mit diesem zu bewerten, nicht jedoch ein Teilurteil über den gleichzeitig geltend gemachten Zinszahlungsanspruch.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0042306

Dokumentnummer

JJR_19920714_OGH0002_0010OB00569_9200000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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