Norm: ZPO §419 A
Rechtssatz: Sobald der Urteilsspruch durch die
Entscheidungsgründe: gedeckt erscheint, ist eine Berichtigung des Urteilsspruches überhaupt ausgeschlossen. Es liegt in diesem Falle eben keine offenbare Unrichtigkeit des Urteiles im Sinne des § 419 Abs 1 ZPO, kein klar erkennbarer Irrtum des Gerichtes, vor. Die Korrektur eines solchen Urteilsspruches kann daher grundsätzlich nur im Rechtsmittelwege erfolgen. En... mehr lesen...
Norm: RATG TP1 II litgZPO §419 E
Rechtssatz: Bestimmung der Kosten nach TP 1 II lit g RATG für Antrag an den OGH, der das Urteil des Erstgerichtes wiederhergestellt hatte, die dadurch notwendig gewordene Entscheidung über den Kostenrekurs gegen das Ersturteil zu treffen. Entscheidungstexte 5 Ob 726/81 Entscheidungstext OGH 20.04.1982 5 Ob 726/81 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 EZPO §463
Rechtssatz: Im Berufungsurteil muss der Sachverhalt nur soweit dargestellt werden, als er zum Verständnis der Erledigung der Berufungsgründe und Anträge und zur Überprüfung der Entscheidung unbedingt erforderlich ist (Fasching IV 299). Eine allgemeine Verweisung auf die Feststellungen des Erstgericht (S.....) genügt daher, wenn bei der Behandlung der einzelnen Berufungsgründe auf die strittigen Fragen eingegangen wird. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 DZPO §464 I
Rechtssatz: Entschied das Prozeßgericht nur über einen Teil des Klagebegehrens, ist auch den Entscheidungsgründen nicht mit einer alle Zweifel ausschließenden Deutlichkeit zu entnehmen, daß das Gericht das Mehrbegehren abweisen wollte, und stellte die Partei innerhalb der Rechtsmittelfrist einen Berichtigungsantrag, ist dessen mißbräuchliche Inanspruchnahme im Sinne der Entscheidung SZ 27/219 nicht anzunehmen; die Rec... mehr lesen...
Norm: ZPO §207 ffZPO §212ZPO §419 AZPO §419 BZPO §419 E
Rechtssatz: Wenn im Zeitpunkt der Urteilsfassung dem Erstgerichte schon das richtige Protokoll vor Augen gestanden wäre, und es im Urteil die richtige Summe und nicht die nur auf einem Protokollierungsfehler beruhende niedrige Summe zugesprochen hätte, kann es gemäß § 419 Abs 1 ZPO daher die im Urteil innewohnende offenbare Unrichtigkeit hinsichtlich der Ziffer des Klagebegehrens berichtig... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 DZPO §419 EZPO §575 Abs3
Rechtssatz: Bei der Frage, ob die Berichtigung eines Exekutionstitels die Rechtsmittelfrist und damit auch die Leistungsfrist neuerlich in Lauf setzt, ist nur entscheidend, ob die durch die Entscheidung beschwerte Partei auch ohne Berichtigung keinen Zweifel über den wirklichen Inhalt des Titels haben konnte. Entscheidungstexte 3 Ob 90/81 Entscheidu... mehr lesen...
Der Klägerin stehen auf Grund eines Übergabsvertrages gegenüber der Beklagten, ihrer Tochter, verschiedene Ausgedingsleistungen zu, die neben einem monatlichen Handgeld von 500 S zu erbringen sind. Mit der Behauptung eines sogenannten "Unvergleichsfalles" begehrt die Klägerin an Stelle der Ausgedingsleistungen neben dem Handgeld ein monatliche Geldrente von 4000 S. Die Beklagte bestritt das Vorliegen eines Unvergleichsfalles sowie die Angemessenheit der begehrten Rente. Mit dem an... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 EZPO §514 B
Rechtssatz: Ein Wegfall des Rechtsschutzinteresses ist denkbar, wenn die Berichtigung die gesamten in der Berufung aufgezeigten Beschwerdepunkte im Sinne des Beschwerdeführers erledigt und sohin die für eine sachliche Erledigung eines Rechtsmittels erforderliche Beschwer zur Gänze weggefallen ist. Wurde dagegen durch die Berichtigung nur einem Teil der Beschwerdepunkte Rechnung getragen, kann von einem gänzlichen Wegf... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 A
Rechtssatz: Berichtigung eines Urteiles des OGH, da die gänzliche Abweisung des Zahlungsbegehrens des Klägers auf einem offenkundigen Versehen beruhte. Entscheidungstexte 4 Ob 47/79 Entscheidungstext OGH 04.11.1980 4 Ob 47/79 2 Ob 53/82 Entscheidungstext OGH 19.10.1982 2 Ob 53/82 Auch ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 E
Rechtssatz: Maßgebend für den Zuspruch eines bestimmten Betrages ist nur das Endergebnis und nicht jener Rechenvorgang, der zu ihm geführt hat. Enthalten daher die Feststellungen über die Zwischenstufen infolge Rechenfehler (möglicherweise aber nur Schreibfehler, die auf den Rechengang an sich keinen Einfluß hatten) geringfügige Fehler, so spielt dies keine Rolle, wenn das Endergebnis, etwa mit Hilfe eines zweiten Rechenganges,... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 A
Rechtssatz: Verdeutlichung des Spruches seiner Entscheidung (Haftung "zur Hälfte") durch arbeitsrechtlichen Senat des OGH. Entscheidungstexte 4 Ob 41/80 Entscheidungstext OGH 01.07.1980 4 Ob 41/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0041634 Dokumentnummer JJR_198... mehr lesen...
Norm: FBG §26ZPO §419 A
Rechtssatz: Die Urteilsberichtigung findet nach der Lehre ihre theoretische Grundlage in der Tatsache, dass der materielle Gehalt der Entscheidung durch den Entscheidungswillen des Gerichtes bestimmt wird. Die offenbare Unrichtigkeit, welche einer Berichtigung im Sinne des § 419 Abs 1 ZPO zugänglich ist, darf daher nur die Wiedergabe des zur Zeit der Entscheidung bestehenden Entscheidungswillens des erkennenden Richters ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 A
Rechtssatz: Wurde im Urteil der Bestand sowohl der Klagsforderung als auch der Gegenforderung bis zur Höhe der Klagsforderung bejaht und dem Kläger der Ersatz der gesamten Kosten der Beklagten auferlegt, konnte für den Kläger kein Zweifel darüber bestehen, daß seinem Klagebegehren kein Erfolg beschieden war. Mit der Nachholung des versehentlich unterbliebenen Ausspruches über die Abweisung des Klagebegehrens wird daher bloß ein... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 EZPO §423 E
Rechtssatz: Bei Auslassung, die zu einer gänzlichen oder teilweisen Nichterledigung des Begehrens führen, ist auseinanderzuhalten, ob das Gericht tatsächlich auch über den Anspruch mitentscheiden wollte oder nicht. Wollte es nicht mitentscheiden, dann ist kein Raum für eine Urteilsberichtigung, sondern nur für eine Urteilsergänzung. Entscheidungstexte 2 Ob 200/78 ... mehr lesen...
Die Klägerin erlitt am 7. August 1975 bei einem Verkehrsunfall als Beifahrerin in dem von Hans S gelenkten Kraftfahrzeug schwere Verletzungen. Der andere Unfallsbeteiligte, Franz J, der mit seinem Kraftfahrzeug bei der Erstbeklagten haftpflichtversichert war, starb am 6. September 1975 an den Folgen des Unfalles. Sein Nachlaß mit Aktiven in Höhe von 47 101.73 S und Passiven von 55 871 S wurde den mit Rechtswohltat des Inventars erbserklärten Erben, nämlich seinen Kindern, dem Zweitb... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 BZPO §411 CaZPO §411 Abs1 GZPO §419 A
Rechtssatz: Durch den abändernden Beschluß des Berufungsgerichtes wird die vom Erstgericht zugelassene Parteiänderung zur Gänze - also auch hinsichtlich des im übrigen unangefochten gebliebenen Ausspruches, (hier: über die Abweisung des Zahlungsbegehrens) - beseitigt. Die im Ersturteil angeführte Bezeichnung der klagenden Partei ist zur Klarstellung der tatsächlichen Rechtslage von Amts wegen... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 DZPO §423ZPO §424ZPO §464 IZPO §485
Rechtssatz: Daß die Fällung einer ergänzenden Entscheidung im Sinne des § 423 ZPO den Lauf der Rechtsmittelfrist gegen die bereits ergangene ergänzungsbedürftige Entscheidung nicht hemmt oder unterbricht, ergibt sich eindeutig aus den §§ 424, 485 ZPO. Entscheidungstexte 8 Ob 147/78 Entscheidungstext OGH 20.09.1978 8 Ob 147/78 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 A
Rechtssatz: Muster eines Berichtigungsbeschlusses hins versehentlich erfolgter Zurückweisung eines bereits vom Berufungsgericht zurückgewiesenen Rekurses durch den OGH. Entscheidungstexte 2 Ob 211/76 Entscheidungstext OGH 11.03.1977 2 Ob 211/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0041626 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §212ZPO §419 A
Rechtssatz: Zwar können im Sinne der Bestimmungen über die Protokollierung, insbesondere des § 212 ZPO, in Vollschrift aufgenommene Protokolle an sich nur sofort berichtigt werden (EvBl 1956/10 = JBl 1956,53; Fasching II 999), doch muß dem Gericht die Möglichkeit offenstehen, offenbare Unrichtigkeiten - so Auslassungen - der Protokollsaufnahme auch vom Amtswegen zu berichtigen (vgl Fasching II 1004). Die nicht mehr anfe... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 AZPO §477 Abs1 Z9
Rechtssatz: Bei nicht eindeutig erkennbarem Entscheidungswillen des Erstrichters darf das Berufungsgericht nicht vor Behebung dieses Mangels durch das Erstgericht (§ 419 ZPO) in die meritorische Überprüfung des Ersturteile eingehen. Entscheidungstexte 8 Ob 134/76 Entscheidungstext OGH 22.09.1976 8 Ob 134/76 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 AZPO §423
Rechtssatz: Ein Verstoß gegen die Teilrechskraft bzw gegen das Verbot der reformatio in peius bildet an sich keine Grundlage für eine Entscheidung gemäß §§ 419, 423 ZPO. Entscheidungstexte 2 Ob 290/75 Entscheidungstext OGH 09.03.1976 2 Ob 290/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:R... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 A
Rechtssatz: Berichtigungsfähig sind nur Versehen, die sich aus dem Zusammenhang der Entscheidung ergeben, nicht aber sonstige Versehen (hier Übersehen des Verzichts auf die Verjährungseinrede). Entscheidungstexte 7 Ob 72/75 Entscheidungstext OGH 11.09.1975 7 Ob 72/75 2 Ob 211/76 Entscheidungstext OGH 11.03.... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 AZPO §499ZPO §511
Rechtssatz: Die bindende Wirkung des Aufhebungsbeschlusses ist durch die Ansprüche und Einreden begrenzt, die tatsächlich geltend gemacht sind (hier: Ansprüche über eine in Wahrheit zurückgezogene Verjährungseinrede). Entscheidungstexte 7 Ob 72/75 Entscheidungstext OGH 11.09.1975 7 Ob 72/75 9 ObA 8... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 E
Rechtssatz: Keine nachträgliche Zuerkennung von Barauslagen (GKM), wenn die GKM vor der Entscheidung nicht beigebracht worden waren. Entscheidungstexte 8 Ob 88/75 Entscheidungstext OGH 27.08.1975 8 Ob 88/75 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0041837 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 AZPO §500 Abs2
Rechtssatz: Spricht das Berufungsgericht im Falle der Bestätigung des Urteils des Erstgerichtes hinsichtlich eines nicht ausschließlich in einem Geldbetrag bestehenden Streitgegenstand aus, daß der Wert des Streitgegenstandes S 1000,-- übersteigt, so ist der
Spruch: zu berichtigen. Entscheidungstexte 4 Ob 365/74 Entscheidungstext OGH 17.12.1974 4 Ob 3... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 DZPO §464 IZPO §505 Abs2
Rechtssatz: 1./ Keine Verlängerung der Rechtsmittelfrist infolge Abforderung der Ausfertigung der anzufechtenden Entscheidung zwecks Berichtigung bloß des Kostenausspruches. 2./ Benötigt der Rechtsanwalt die Ausfertigung zwecks Abfassung des Rechtsmittels, so obliegt es ihm, sich eine Kopie herzustellen. Entscheidungstexte 7 Ob 192/74 Entscheid... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 AZPO §419 EZPO §502
Rechtssatz: Berichtigungsbeschluss einer Kostenbestimmung des OGH durch Senatsbeschluss unter Kostenzuspruch für den Berichtigungsantrag. Entscheidungstexte 2 Ob 82/73 Entscheidungstext OGH 27.09.1973 2 Ob 82/73 3 Ob 516/76 Entscheidungstext OGH 18.05.1976 3 Ob 516/76 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 A
Rechtssatz: Berichtigung des Urteils auch von Amts wegen und nach eingetretener Rechtskraft. Entscheidungstexte 6 Ob 20/73 Entscheidungstext OGH 08.02.1973 6 Ob 20/73 Veröff: RZ 1973/87 S 66 = JBl 1974,102 8 Ob 35/85 Entscheidungstext OGH 19.06.1985 8 Ob 35/85 8 Ob 621/87 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 A
Rechtssatz: OGH erteilt Auftrag zur Berichtigung des erstgerichtlichen Urteils, das nur in den Gründen, nicht aber im Spruche über die Frage der Solidarhaftung (positiv) entscheidet. Entscheidungstexte 6 Ob 20/73 Entscheidungstext OGH 08.02.1973 6 Ob 20/73 Veröff: RZ 1973/87 S 66 = JBl 1974,102 5 Ob 29/76 Ent... mehr lesen...
Norm: Geo §108ZPO §419 AZPO §464 Abs1 IZPO §471 Z2 CZPO §522
Rechtssatz: Berufungsgericht weist, wie sich im Rekursverfahren dann auf Grund von Erhebungen über Auftrag des OGH zeigt, unter der unrichtigen Annahme der Verspätung die Berufung zurück. OGH trägt Sachentscheidung auf. Entscheidungstexte 5 Ob 65/72 Entscheidungstext OGH 06.06.1972 5 Ob 65/72 ... mehr lesen...