Norm
Geo §108Rechtssatz
Berufungsgericht weist, wie sich im Rekursverfahren dann auf Grund von Erhebungen über Auftrag des OGH zeigt, unter der unrichtigen Annahme der Verspätung die Berufung zurück. OGH trägt Sachentscheidung auf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0041391Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009