Begründung: Zu 1.) Das Erstgericht wies die Revision der Kläger gegen das bestätigende Urteil des Berufungsgerichtes vom 30. 10. 1959 als unzulässig zurück. Mit der angefochtenen Entscheidung wurde dieser Beschluss bestätigt. Der dagegen von den Klägern ergriffene Revisionsrekurs ist unzulässig. Gemäß § 528 Abs 1 ZPO können bestätigende Entscheidungen des Rekursgerichtes durch kein weiteres Rechtsmittel angefochten werden. Der Hinweis der Kläger auf die Entscheidung EvBl 1941 Nr 46 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §75 Z1ZPO §419
Rechtssatz: Hat der Kläger den Namen des Beklagten in der Klage unrichtig angeführt und paßt diese Bezeichnung auf keine andere Person, so kann der Name des Beklagten bis zur Rechtskraft des Urteiles berichtigt werden, unbeschadet der Befugnis des Beklagten, das Urteil wegen der unrichtigen Bezeichnung anzufechten. Entscheidungstexte 2 Ob 77/60 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: EO §239 Abs3ZPO §419
Rechtssatz: Zulässigkeit eines Revisionsrekurses gegen einen bestätigenden Beschluß des Rekursgerichtes im Falle der Berichtigung des Verteilungsbeschlusses, deren Notwendigkeit vom OGH schon im ersten Rechtsmittelzug gegen den Verteilungsbeschluß ohne bestimmte Bindung der Unterinstanzen ausgesprochen worden ist. Entscheidungstexte 3 Ob 107/59 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 B
Rechtssatz: Das Institut der Urteilsberichtigung nach § 419 ZPO bietet nicht die Möglichkeit, die Identität des im Versäumungsurteile mit Adalbert G bezeichneten Beklagten mit dem im Berichtigungsantrage genannten Vojtech G festzustellen, wobei es gleichgültig ist, auf welche Weise es zur verschiedenen Vornamensbezeichnung gekommen ist. Dies schließt nicht aus, daß der Kläger im Exekutionsverfahren den Nachweis der Identität er... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 AZPO §500 Abs2 IIF1
Rechtssatz: Wenn das Urteil des Berufungsgerichtes den im § 500 Abs 2 ZPO zwingend vorgesehenen Ausspruch über den Wert des Berufungsgegenstandes unterlässt, kann und muss dieser Fehler gemäß § 419 ZPO berichtigt werden. Entscheidungstexte 7 Ob 293/57 Entscheidungstext OGH 26.06.1957 7 Ob 293/57 6 Ob 11/59 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §207ZPO §212ZPO §215ZPO §419
Rechtssatz: Auch ein Urteilsvermerk (Versäumungsurteil) kann über Antrag berichtigt werden, selbst wenn nicht sofort gegen dessen Inhalt Widerspruch erhoben wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 187/56 Entscheidungstext OGH 28.03.1956 1 Ob 187/56 Veröff: RZ 1956,140 6 Ob 241/58 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ZPO §207 ffZPO §419ZPO §515
Rechtssatz: Die Möglichkeit und Zulässigkeit einer Protokollsberichtigung kann nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen über die Berichtigung von Entscheidungen beurteilt werden. Eine nach Urteilsfällung verfügte Protokollberichtigung ist abgesondert bekämpfbar. Entscheidungstexte 2 Ob 612/55 Entscheidungstext OGH 19.10.1955 2 Ob 612/55 Veröff:... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 A
Rechtssatz: Berichtigung von Fehlern in der Ausfertigung durch (arbeitsrechtlichen) Senat. Entscheidungstexte 4 Ob 87/55 Entscheidungstext OGH 06.09.1955 4 Ob 87/55 2 Ob 308/55 Entscheidungstext OGH 05.10.1955 2 Ob 308/55 Beisatz: Berichtigung im Kostenpunkt durch OGH. (T1) ... mehr lesen...
Norm: Geo §569 Abs2ZPO §216ZPO §419ZPO §430
Rechtssatz: Entspricht der Bericht des Vollstreckungsorganes über den Vollzug der Räumungsexekution nicht den Tatsachen, so besteht kein Hindernis, diesen Bericht von Amts wegen nachträglich dem wahren Ablauf der Ereignisse entsprechend richtig zu stellen, wobei es keinen Unterschied macht, ob die Exekution noch anhängig oder in der Zwischenzeit bereits eingestellt worden ist. Eine solche Berichtigung... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des vollstreckbaren Urteiles des Bezirksgerichtes Döbling vom 13.12.1952, 5 C 298/52-17, wurde der betreibenden Partei wider die verpflichtete Partei die Exekution durch zwangsweise Räumung der Wohnung Nr 12 im Hause Wien 19, ***** bewilligt und am 1.9.1954 vollzogen, wobei in dem gemäß § 569 Abs 2 Geo vom Vollstreckungsorgan an das Exekutionsgericht erstatteten Bericht festgestellt wurde, daß die Fahrnisse aus dem Mietobjekt entfernt und der Verpflichteten sel... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 CAußStrG 2005 §41
Rechtssatz: Zulässigkeit des Rekurses gegen Berichtigungsbeschluss des Rekursgerichts. Entscheidungstexte 3 Ob 55/55 Entscheidungstext OGH 09.02.1955 3 Ob 55/55 8 Ob 641/88 Entscheidungstext OGH 06.10.1988 8 Ob 641/88 7 Ob 262/06i Entscheidungstext OGH 2... mehr lesen...
Norm: EO §229 ffZPO §419 AZPO §425 Abs2
Rechtssatz: Kein Berichtigunsbeschluß zur Beseitigung der rechtlich irrigen Zuweisung aus einem Verteilungsbeschluß. Entscheidungstexte 1 Ob 785/54 Entscheidungstext OGH 20.10.1954 1 Ob 785/54 3 Ob 66/77 Entscheidungstext OGH 28.06.1977 3 Ob 66/77 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat entgegen der Unzuständigkeitseinrede des Widerklägers die Zuständigkeit des Landesgerichtes Feldkirch zur Entscheidung über den gegenständlichen Scheidungsstreit angenommen und dies in den Urteilsgrunden auch erörtert, ohne aber in den Urteilsspruch die Entscheidung über die Unzuständigkeitseinrede aufzunehmen. In der Sache selbst hat das Erstgericht die Ehe der Prozeßparteien aus dem Verschulden des Ehemannes geschieden. Gegen dieses Urteil hat der Widerkläger am ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 CZPO §528
Rechtssatz: Rekurse gegen Beschlüsse, mit denen das Berufungsgericht Berichtigungsanträge im Kostenpunkt abweist, sind als Kostenrekurse unzulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 217/35 Entscheidungstext OGH 10.03.1935 3 Ob 217/35 Vgl; Veröff: SZ 17/48 4 Ob 116/54 Entscheidungstext OGH 15.07.1954 4 Ob 11... mehr lesen...
In der am 11. November 1953 bei dem Landesgericht für ZRS. Graz eingebrachten und als Hypothekarklage bezeichneten Klage wird die Verurteilung der beklagten Verlassenschaft nach Johann St. zur Zahlung des Betrages von 15.000 S samt Nebengebühren und eines weiteren Betrages von 428.42 S samt Nebengebühren "und zwar auch in die verpfändete Liegenschaft EZ. 314 KG. H., einkommend im Grundbuche des Bezirksgerichtes Bruck a. d. M." beantragt. Auf der genannten im grundbücherlichen Eigentum... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 CZPO §514 C3ZPO §528 C4
Rechtssatz: Der vom Gericht zweiter Instanz im Sinne einer Verweigerung der Urteilsberichtigung abgeänderte erstgerichtliche Beschluß unterliegt unter den weiteren Voraussetzungen des § 528 ZPO stets einer abgesonderten Anfechtung. Entscheidungstexte 1 Ob 535/51 Entscheidungstext OGH 12.09.1951 1 Ob 535/51 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 A
Rechtssatz: Unzulässigkeit der Abänderung eines Urteiles im Wege der Berichtigung. Entscheidungstexte 4 Ob 4/54 Entscheidungstext OGH 25.05.1954 4 Ob 4/54 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0041639 Dokumentnummer JJR_19540525_OGH0002_0040OB00004_5400000_001 mehr lesen...
Norm: ZPO §419 AZPO §423ZPO §496 Abs1 Z1
Rechtssatz: Amtswegige Berichtigung eines Urteiles, welche wohl in den Gründen - nicht aber im
Spruch: - einen Teil des Begehrens abweist, im Verfahren über die Berufung des Klägers, der Ergänzungsantrag versäumt hat. Entscheidungstexte 3 Ob 44/54 Entscheidungstext OGH 03.02.1954 3 Ob 44/54 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §204 E2ZPO §419
Rechtssatz: Zulässigkeit einer Klage auf Einwilligung in die Verbesserung eines gerichtlichen Vergleiches, bei dessen Protokollierung eine offenbare Unrichtigkeit unterlaufen war. Entscheidungstexte 2 Ob 755/53 Entscheidungstext OGH 13.11.1953 2 Ob 755/53 Veröff: JBl 1954,307 = SZ 26/179 European Case L... mehr lesen...
Das Erstgericht hat als erwiesen angenommen, daß der übereinstimmende Wille der Parteien bei Abschluß des Vergleiches vom 17. Jänner 1950 im Sinne des Klagebegehrens gelautet hat, daß es also nach dem übereinstimmenden Willen der Parteien in Absatz 1 des Vergleiches statt Norden richtig Osten und statt Osten richtig Norden heißen soll und daß die Diskrepanz des zu gerichtlichem Protokoll erklärten Vergleiches mit der Abmachung auf ein Sichversprechen des Klagevertreters Dr. T zurückzu... mehr lesen...
Norm: Geo §108 Abs3ZPO §419 AZPO §430ZPO §522
Rechtssatz: Stellt sich ein Postaufgabevermerk (§ 108 Abs 3 Geo), auf Grund dessen eine Revision vom OGH als verspätet zurückgewiesen wurde, nachträglich als unrichtig heraus, dann hat der OGH in analoger Anwendung des § 522 ZPO dem "Berichtigungsantrag" des Revisionswerbers Folge zu geben, seinen Zurückweisungsbeschluss aufzuheben und über die Revision sachlich zu entscheiden. E... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 A
Rechtssatz: Im Sinne des § 419 ZPO muss der Irrtum offenkundig sein, sich also aus dem ganzen Zusammenhang ohneweiters erkennbar ergeben, und zwar muss offensichtlich sein, dass das, was ausgesprochen wurde, nicht dem Willen des Gerichtes zur Zeit der Fällung der Entscheidung entsprochen hat. Handelt es sich um eine Unrichtigkeit des Spruches der Entscheidung, so muss sich aus den Entscheidungsgründen ergeben, dass der
Spruch: i... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 BZPO §562 B
Rechtssatz: Eine Richtigstellung des Kündigungstermines durch die aufkündigende Partei nach Zustellung der Kündigung ist unzulässig. Hingegen ist die Berichtigung von Ausfertigungen eines über eine zu gerichtlichem Protokoll erfolgte Kündigung ergangenen Beschlusses zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 509/53 Entscheidungstext OGH 09.09.1953 3 Ob 509/53 Veröff... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 B
Rechtssatz: Es ist nicht Sache des Gerichtes, Fehler der Partei zu verbessern; noch viel weniger können von der Partei verursachte Mängel eines Urteilsspruches durch Berichtigung des Urteiles behoben werden. Entscheidungstexte 2 Ob 231/52 Entscheidungstext OGH 26.03.1952 2 Ob 231/52 1 Ob 200/53 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 AZPO §562
Rechtssatz: Berichtigung des Kündigungsbeschlusses. Entscheidungstexte 3 Ob 216/53 Entscheidungstext OGH 18.05.1953 3 Ob 216/53 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0041643 Dokumentnummer JJR_19530518_OGH0002_0030OB00216_5300000_001 mehr lesen...
Norm: ZPO §419 A
Rechtssatz: § 419 ZPO ist zur Interpretation eines Urteils nicht anwendbar. Entscheidungstexte 1 Ob 420/52 Entscheidungstext OGH 17.12.1952 1 Ob 420/52 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1952:RS0041642 Dokumentnummer JJR_19521217_OGH0002_0010OB00420_5200000_001 mehr lesen...
Norm: ZPO §419 D
Rechtssatz: Ein Rechtsmittel gegen ein berichtigtes Urteil kann vor Zustellung des Berichtigungsbeschlusses nicht wegen dieses Umstandes zurückgewiesen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 980/52 Entscheidungstext OGH 17.12.1952 1 Ob 980/52 Veröff: EvBl 1953/122 S 157 3 Ob 232/59 Entscheidungstext OGH 16.06.1959 3... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 A
Rechtssatz: Ein Antrag auf Berichtigung eines Spruchrepertoriums ist unzulässig, weil der Beschluß über die Eintragung eines Rechtssatzes in das Spruchrepertorium keinen Teil der Entscheidung bildet, sondern ein Internum des OGH, das nur zur Vereinfachung der geschäftsmäßigen Manipualtion in die Urteilsgründe aufgenommen zu werden pflegt. Entscheidungstexte 4 Ob 5/52 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 A
Rechtssatz: Ein error in judicando ist nicht berichtigungsfähig. Entscheidungstexte 4 Ob 5/52 Entscheidungstext OGH 03.06.1952 4 Ob 5/52 3 Ob 14/79 Entscheidungstext OGH 14.02.1979 3 Ob 14/79 Vgl auch; Beisatz: Verteilungsbeschluß (T1) 3 Ob 148/79 ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die Klagsanmerkung abgewiesen. Infolge Rekurses der Klägerin wurde die Anmerkung im Grundbuche bewilligt und den beklagten Parteien die Rekurskosten auferlegt. Diese brachten beim Rekursgericht einen Berichtigungsantrag ein, in dem sie gemäß § 430 (§ 419) ZPO. die Beseitigung der Kostenauferlegung an die Beklagten und den Ausspruch, daß es sich um Verfahrenskosten handle, begehrten. Das Rekursgericht gab dem Berichtigungsantrage nicht Folge, weil es die Vorauss... mehr lesen...