Norm: JN §3ZPO §419 C
Rechtssatz: Entscheidet das LG als Rekursgericht im bezirksgerichtlichen Verfahren über einen Berichtigungsantrag, so geht der Rechtszug nicht an das OLG, sondern an den OGH. Entscheidungstexte 1 Ob 87/51 Entscheidungstext OGH 07.02.1951 1 Ob 87/51 Veröff: SZ 24/34 = EvBl 1951/176 S 228 European Case Law ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 CZPO §502 Abs4 EZPO §519 E3
Rechtssatz: Ein vom Berufungsgericht auch nach abgeschlossenem Berufungsverfahren gefasster Berichtigungsbeschluss, womit gemäß § 502 Abs 4 ZPO die Revision für zulässig erklärt wird, ist unanfechtbar. Entscheidungstexte 2 Ob 493/50 Entscheidungstext OGH 03.11.1950 2 Ob 493/50 3 Ob 599/90 Entsch... mehr lesen...
Das Landesgericht f. ZRS. Wien als Berufungsgericht hat mit Urteil vom 8. September 1949 der von der gekundigten Partei erhobenen Berufung gegen das Urteil des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 18. Juli 1949 keine Folge gegeben und das angefochtene Urteil bestätigt. Hiebei unterblieb der gemäß § 500 Abs. 3 ZPO. vorgeschriebene Ausspruch, ob die Revision für zulässig erklärt werde. Dieses Urteil wurde der gekundigten Partei am 19. September 1949 zugestellt. Mit Beschluß des La... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 CZPO §519 E3
Rechtssatz: Auch ein vom Berufungsgericht gefasster Urteilsberichtigungsbeschluss ist ein im Berufungsverfahren ergangener Beschluss, gegen den gemäß § 519 ZPO ein Rekurs unstatthaft ist. Entscheidungstexte 3 Ob 421/35 Entscheidungstext OGH 28.05.1935 3 Ob 421/35 Veröff: SZ 17/94 1 Ob 87/51 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 CZPO §396ZPO §411ZPO §419 A
Rechtssatz: Wer zufolge eines in einem Versäumungsurteil unterlaufenen Rechnungsfehlers zur Bezahlung eines größeren als des tatsächlich geschuldeten Betrages verurteilt wurde und den urteilsmäßig zugesprochenen Betrag bezahlt hat, kann das zu viel Gezahlte zurückfordern, ohne daß dieser Klage die Rechtskraft des Versäumungsurteiles entgegenstünde. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 A
Rechtssatz: Die Berichtigung eines von einem Senate gefällten Urteils erfordert einen Senatsbeschluß. Entscheidungstexte 2 Ob 327/33 Entscheidungstext OGH 20.04.1933 2 Ob 327/33 Veröff: SZ 15/87 7 Ob 508/89 Entscheidungstext OGH 19.01.1989 7 Ob 508/89 Europ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 DZPO §464 IZPO §505 Abs2
Rechtssatz: Im Falle der Berichtigung eines Urteiles (§ 419 ZPO) beginnen die Rechtsmittelfristen erst mit der Zustellung der berichtigten Urteilsausfertigung (
Spruch: Nr 8 neu). Anmerkung Bem: Der
Rechtssatz: wird wegen der Häufigkeit seiner Zitierung ("überlanger RS") nicht bei jeder einzelnen Bezugnahme, sondern nur fallweise mit einer Gleichstellungsindizierung versehen. ... mehr lesen...