RS OGH 1985/1/30 3Ob501/85, 3Ob181/18s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.01.1985
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Norm

ZPO §228 G
ZPO §411 Ab

Rechtssatz

Eine bereits in einem Vorprozeß beurteilte Vorfrage kann, wird sie zum Gegenstand einer selbständigen Feststellungsklage, anders entscheiden werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0039146

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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