Norm
ZPO §228 GRechtssatz
Eine bereits in einem Vorprozeß beurteilte Vorfrage kann, wird sie zum Gegenstand einer selbständigen Feststellungsklage, anders entscheiden werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0039146Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.01.2019