Norm
ZPO §228 GRechtssatz
Die Bindungswirkung des rechtskräftigen Feststellungsurteils schließt eine abermalige Prüfung dieser Frage aus; das im Vorprozess festgestellte Rechtsverhältnis ist vielmehr ohne weiteres der neuen Entscheidung zugrunde zu legen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0039147Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.05.2022