Entscheidungsgründe: Im Revisionsverfahren geht es nur um die Frage des Verfalls jener unstrittig auf unterkollektivvertraglicher Entlohnung beruhender Teile der Klagebegehren des Erst-, Zweit-, Sechst-, Neunt- und Zehntklägers, insoweit die erstgerichtliche Klagestattgebung vom Berufungsgericht bestätigt wurde. Der Oberste Gerichtshof kann sich im Hinblick auf das eingeschränkte Thema sowohl bei der Wiedergabe des erstinstanzlichen Parteivorbringens als auch der tatsächlichen Ents... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei betreibt eine Schlosserei und ist Halterin des PKWs mit dem Kennzeichen *. Am 5. 4. 2005 fuhr ein Mitarbeiter der beklagten Partei mit diesem PKW zum „Café C*" auf dem Pfarrplatz in Klagenfurt, um eine defekte Eingangstür zu reparieren. Da er keinen Parkplatz fand, parkte er den PKW vor dem „Schanigarten" des Cafés dergestalt, dass sich das linke Räderpaar auf der Fahrbahn und das rechte Räderpaar auf dem Gehsteig befand. Zwischen der rechten... mehr lesen...
Norm: GmbHG §84GmbHG §93 Abs1UWG §14 B1ZPO §1 Ae6ZPO §41 C1
Rechtssatz: Allein ein behaupteter wettbewerbsrechtlicher Unterlassungs- und Widerrufsanspruch bildet - für sich betrachtet - keinen Vermögenswert einer im Firmenbuch nach Beendigung der Liquidation gelöschten GmbH, der die Annahme deren durch die Löschung indizierten Vermögenslosigkeit ausschließen könnte. Entscheidungstexte 4... mehr lesen...
Norm: GmbHG §84GmbHG §93 Abs1UWG §14 B1ZPO §1 Ae6ZPO §41 C1
Rechtssatz: Der potenzielle Anspruch einer GmbH auf Ersatz der Verfahrenskosten durch den Prozessgegner bildet jedenfalls dann einen die Annahme deren Vollbeendigung ausschließenden Vermögenswert, wenn die Gesellschaft den ihrem allfälligen Kostenersatzanspruch zugrunde liegenden wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch und Widerrufsanspruch noch vor ihrer Auflösung einklagte. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin - eine GmbH - vertrieb „Minucell" als Nahrungsergänzungsmittel über Drogeriemärkte. Für dessen Vertrieb und Werbung soll in ihrem Unternehmen - nach ihren Behauptungen - der Nebenintervenient verantwortlich gewesen sein. Die Klägerin bewarb dieses Produkt in Printmedien unter der Überschrift „Cellulite!? - Muss nicht sein" mit folgendem Wortlaut (Auszug): „Ernährungsexperten haben mit Minucell ein hochwirksames Nahrungsergänzungsmittel auf pflanzl... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte den Ersatz jener Kosten, die sie habe aufwenden müssen, um die Bodenverunreinigungen zu beseitigen, die sich auf der vom Rechtsvorgänger der Beklagten gekauften Liegenschaft befunden hätten. Die Beklagten bestritten das Klagebegehren unter anderem mit der
Begründung: , dass die Klägerin, die diese Liegenschaft in der Zwischenzeit an die K*****gesellschaft mbH weiter verkauft habe, der Käuferin gegenüber keinerlei Haftung für die Kontaminierungsfreihei... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 A3
Rechtssatz: Die dem Obsiegenden verrechneten Kosten der Detektei für das Erscheinen der Mitarbeiter zur Verhandlung als Zeugen sind nicht zu honorieren. Entscheidungstexte 40 R 86/07d Entscheidungstext LG für ZRS Wien 10.04.2007 40 R 86/07d Schlagworte Kosten der Videoüberwachung, Ersatz der Detektivkosten, Rechnu... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 A3
Rechtssatz: Die dem Obsiegenden verrechneten Kosten der Detektei für die Erhebungen über die Wohnsituation der Beklagten sind als Barauslagen zu honorieren. Entscheidungstexte 40 R 86/07d Entscheidungstext LG für ZRS Wien 10.04.2007 40 R 86/07d Schlagworte Kosten der Videoüberwachung, Ersatz der Detektivkosten, Re... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 A3
Rechtssatz: Die während des Gerichtsverfahrens begonnene identifizierende Überwachung der Wohnungseingangstüre mit einer Videokamera ist mangels Behauptung berechtigter Interessen im erstgerichtlichen verfahren nicht zu honorieren. Entscheidungstexte 40 R 86/07d Entscheidungstext LG für ZRS Wien 10.04.2007 40 R 86/07d S... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Urteil stellte das Erstgericht die Wirksamkeit der Aufkündigung vom 13.2.2006 fest, bestimmte die Kosten der Klägerin wie von ihr verzeichnet mit EUR 6.264,02 und verpflichtete die Beklagte zur Zahlung dieses Betrages an die Klägerin. Rechtlich erwog es, dass die von der Klägerin verzeichneten Detektivkosten in der Höhe von EUR 5.187,84 als vorprozessuale Kosten, als notwendig und zweckmäßig zuzusprechen gewesen seien, da gerade durch die Einschaltung eines Detek... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Dr. Kuras als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Hannes M*****, Rechtsanwalt, *****, gegen die beklagte Partei Martin R*****, vertreten durch Mag. Ralph Kilches, Rechtsanwalt in Wien, wegen EUR 10.235,35 sA (Revisionsinteresse EUR 8.927,26), ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin wurde bei einem Verkehrsunfall, für dessen Folgen die Beklagten haften, verletzt. Die Zweitbeklagte leistete nach außergerichtlichen, von den Klagevertretern geführten Vergleichsgesprächen von März 2002 bis Februar 2004 Teilzahlungen von insgesamt EUR 21.981,88 und anerkannte am 10. 9. 2003 ihre Haftung für alle zukünftigen unfallkausalen Schäden. Da sich am 20. 2. 2004 (dem Tag der letzten Teilzahlung) für die Klagevertreter abzeichnete, dass keine weiteren... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Andreas Mörk und Robert Hauser als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Harald B*****, Angestellter, *****, vertreten durch Teicht Jöchl Rechtsanwälte Kommandit-Partnerschaft in ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die erstbeklagte Partei (W***** GmbH & Co KG), deren persönlich haftende Gesellschafterin die zweitbeklagte Partei (W***** GmbH) ist, betreibt das Kabelnetz M*****, über das ihren Kunden Internetanschlüsse angeboten werden. Der Kläger Bernhard K***** war und ist auf dem Gebiet der Beratung, Installation und Wartung von Internetanschlüssen und damit zusammenhängender Dienstleistungen tätig. Die erstbeklagte Partei und der Kläger begannen am 1. 5. 2000 eine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am Vormittag des 20. 4. 2002 ereignete sich am Betriebsgelände der Zweitbeklagten, und zwar am sogenannten „Bauhof", ein Arbeitsunfall, bei dem ein Mitarbeiter der Zweitbeklagten schwere Verletzungen erlitt. Die Klägerin erbrachte aus Anlass dieses Arbeitsunfalls an den bei ihr pflichtversicherten Verletzten bis 31. 3. 2005 Sachleistungen in Höhe von EUR 29.388,44 und Rentenleistungen in Höhe von EUR 11.707,73. Die Zweitbeklagte hatte zum Unfallszeitpunkt rund 4... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Harald S*****, vertreten durch Dr. Bertram Maschke, Dr. Michaela Maschke, Rechtsanwälte in Radstadt, wider die beklagte Partei T*****, vertreten durch Dr... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger nahm im vorliegenden Verfahren die Beklagten auf Zahlung (Schmerzengeld und Kosten einer physikalischen Therapie) und Feststellung der Haftung für künftige Schäden wegen eines von ihm erlittenen Verkehrsunfalls in Anspruch. Als Nebenforderung gemäß § 54 Abs 2 JN klagte er weiters vorprozessuale Anwaltskosten von EUR 804,62 für Leistungen des Klagevertreters zur außergerichtlichen Bereinigung der klägerischen Ansprüche „im ordentlichen Rechtsweg als Schadeners... mehr lesen...
Begründung: Die beklagten Parteien (Erstbeklagter als Lenker, Zweitbeklagte als Halterin und Drittbeklagte als Haftpflichtversicherer) haften dem Kläger für dessen bei einem Verkehrsunfall am 30. 12. 2002 erlittene Sach- und Personenschäden, wobei die Drittbeklagte bereits vor der am 22. 7. 2003 eingebrachten Klage EUR 3.140 für Schmerzengeld, Verdienstentgang und unfallkausale Spesen bezahlt hatte. Mit dieser Klage begehrte der Kläger die Verurteilung sämtlicher Beklagter zur unget... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Musger als weitere Richter in der der Rechtssache der klagenden Partei Ärztekammer *****, vertreten durch Kodolitsch-Nopp-Kodolitsch, Rechtsanwälte GmbH in Graz, gegen die beklagte Partei Helmut L*****, vertreten durch Dr. Manfred S... mehr lesen...
Norm: EO §74ZPO §41
Rechtssatz: 1. Ein Internetanschluss gehört zur Standardausrüstung einer Rechtsanwaltskanzlei. Einer anwaltlich vertretenen Partei sind als Barauslagen nur die Kosten einer Online-Meldeanfrage und nicht die Kosten einer teureren Meldeanfrage beim Gemeindeamt zu ersetzen. 2. Der kostengünstigste Aufwand für eine Meldeanfrage über das ZMR im Wege des Internets beträgt Euro 5,-- inkl. USt; dieser Betrag ist ohne Bescheinigung z... mehr lesen...
Begründung: Die vom Erstgericht am 17.12.2002 antragsgemäß bewilligte Exekution konnte bislang nicht vollzogen werden, weil die verpflichtete Partei laut Vollzugsbericht an der angeführten Adresse „zwar gemeldet, aber nicht wohnhaft ist“ (vgl ON 5), „lt. Auskunft unregelmäßig am Vollzugsort anzutreffen ist“ (vgl ON 8) bzw „das Wohnobjekt unbewohnt ist“ (ON 10). Die vom Erstgericht am 17.12.2002 antragsgemäß bewilligte Exekution konnte bislang nicht vollzogen werden, weil die verpfl... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 D3ZPO §41 F1ZPO §50
Rechtssatz: Unterliegt der Kläger im Provisorialverfahren, obsiegt er jedoch im Hauptverfahren, so sind ihm nur die ausschließlich auf das Provisorialverfahren entfallenen Kosten nicht zu ersetzen. Die Kosten für die Klage wären ja auch angefallen, wenn diese nicht mit einem Sicherungsantrag verbunden gewesen wäre. Entscheidungstexte 4 Ob 171/06k Ents... mehr lesen...
Begründung: Die miteinander verheirateten, aber seit März 2003 getrennt lebenden Streitteile sind Staatsangehörige des Großherzogtums Luxemburg. Ihr letzter gemeinsamer Wohnsitz lag in Klosterneuburg. Die Ehefrau führte bis zum Auszug ihres Ehegatten aus der Ehewohnung den Haushalt alleine und verfügt über kein eigenes Einkommen. Der Ehe entstammt der minderjährige Robin, der im Haushalt seiner Mutter in Klosterneuburg lebt. Im Rahmen des beim Bezirksgericht Liesing anhängigen Unter... mehr lesen...
Begründung: Die miteinander verheirateten, aber seit März 2003 getrennt lebenden Streitteile sind Staatsangehörige des Großherzogtums Luxemburg. Ihr letzter gemeinsamer Wohnsitz lag in Klosterneuburg. Die Ehefrau führte bis zum Auszug ihres Ehegatten aus der Ehewohnung den Haushalt alleine und verfügt über kein eigenes Einkommen. Der Ehe entstammt der minderjährige Robin, der im Haushalt seiner Mutter in Klosterneuburg lebt. Im Rahmen des beim Bezirksgericht Liesing anhängigen Unter... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte hatte im Herbst 2001 eine ehewidrige Beziehung mit dem Mann der Klägerin. Bei einer Aussprache im März 2002 kamen die Beklagte, die Klägerin und deren Mann überein, dass es künftig keine solche „Beziehung" mehr geben werde, ebenso keine Treffen irgendwelcher Art, sofern diese nicht „unvermeidbar" wären. Daraufhin unterblieben Kontakte bis zum Jahr 2003 (mit Ausnahme weniger Telefonate oder Treffen im gemeinsamen Wanderverein). Im Jänner 2003 erfuhr ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte schaltete im September 2005 in der Kronen Zeitung eine Anzeige für ein von ihr vertriebenes Nahrungsergänzungsmittel. Die Überschrift lautete: „Zuerst stirbt der Wald, dann der Mensch. Der saure Regen sorgte vor Jahren für Schlagzeilen, der 'Saure Mensch' wird es in Zukunft tun." Im Text der Anzeige wurde zunächst „akute Übersäuerung" als „lebensgefährlicher Zustand" bezeichnet. Bei einer latenten Übersäuerung reichten die Basen im Körper nicht aus,... mehr lesen...
Norm: GebAG §10ZPO §41ZPO §43
Rechtssatz: Hat ein Parteienvertreter die Flugkosten eines aus dem Ausland angereisten Zeugen, dessen Vernehmung zunächst im Rechtshilfeweg beschlossen worden war, bar bezahlt und diese als Barauslagen in der Kostennote geltend gemacht, ohne dass sich die Parteien über die Höhe dieser Gebühr geeinigt haben, so muss eine Gebührenbestimmung erfolgen. Mangels Bestätigung im Justizverwaltungsweg hat der Richter bei der... mehr lesen...
Norm: GebAG §10ZPO §41ZPO §43
Rechtssatz: Hat ein Parteienvertreter die Flugkosten eines aus dem Ausland angereisten Zeugen, dessen Vernehmung zunächst im RH-Weg beschlossen worden war, bar bezahlt und diese als Barauslagen in der Kostennote geltend gemacht, ohne dass sich die Parteien über die Höhe dieser Gebühr geeinigt haben, so muss eine Gebührenbestimmung erfolgen. Mangels Bestimmung im Justizverwaltungsweg hat der Richter bei der endgülti... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit Urteil vom 12.Juli 2006 das Klagebegehren, es möge mit Wirkung zwischen den Streitteilen festgestellt werden, dass der Versicherungsvertrag zur Polizzen-Nr.K4-B031.459-1 aufrecht bestehe, ab. Dabei verhielt das Erstgericht die Klägerin dazu, der Beklagten die mit EUR 13.090,02 bestimmten und der Nebenintervenientin deren mit EUR 3.264,34 bestimmte Verfahrenskosten zu ersetzen. Die Kostenentscheidung gründete das Erstgericht auf § 41 ZPO. Die Kos... mehr lesen...
Norm: ZPO §41. RATG TP3A. ZPO §50. ZPO §388Abs.3
Rechtssatz: Für die Teilnahme eines Rechtsanwaltes an einer Befundaufnahme nach TP 3 A III RAT gebührt eine zeitabhängige Entlohnung auf der Grundlage der TP 3 A II RAT. Eine pauschale Entlohnung ist nicht begründet. Im Beweissicherungsverfahren besteht für einen erfolgreichen Kostenrekurs ein Kostenersatzanspruch nach den §§ 40 ff ZPO. Aktivzitate: Obermaier, Kostenhandbuch, Rz 602 ... mehr lesen...