RS OGH 2007/4/10 40R86/07d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.04.2007
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Norm

ZPO §41 A3

Rechtssatz

Die dem Obsiegenden verrechneten Kosten der Detektei für das Erscheinen der Mitarbeiter zur Verhandlung als Zeugen sind nicht zu honorieren.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Kosten der Videoüberwachung, Ersatz der Detektivkosten, Rechnung der Detektei für Detektiv als Zeuge

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00003:2007:RWZ0000113

Dokumentnummer

JJR_20070410_LG00003_04000R00086_07D0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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