Norm
ZPO §41 D3Rechtssatz
Unterliegt der Kläger im Provisorialverfahren, obsiegt er jedoch im Hauptverfahren, so sind ihm nur die ausschließlich auf das Provisorialverfahren entfallenen Kosten nicht zu ersetzen. Die Kosten für die Klage wären ja auch angefallen, wenn diese nicht mit einem Sicherungsantrag verbunden gewesen wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2006:RS0121633Zuletzt aktualisiert am
09.01.2009