Norm
GmbHG §84Rechtssatz
Der potenzielle Anspruch einer GmbH auf Ersatz der Verfahrenskosten durch den Prozessgegner bildet jedenfalls dann einen die Annahme deren Vollbeendigung ausschließenden Vermögenswert, wenn die Gesellschaft den ihrem allfälligen Kostenersatzanspruch zugrunde liegenden wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch und Widerrufsanspruch noch vor ihrer Auflösung einklagte.
Entscheidungstexte
Schlagworte
ParteifähigkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122102Zuletzt aktualisiert am
10.12.2009