Norm
ZPO §41 A3Rechtssatz
Die dem Obsiegenden verrechneten Kosten der Detektei für die Erhebungen über die Wohnsituation der Beklagten sind als Barauslagen zu honorieren.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Kosten der Videoüberwachung, Ersatz der Detektivkosten, Rechnung der Detektei für Detektiv als ZeugeEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00003:2007:RWZ0000114Dokumentnummer
JJR_20070410_LG00003_04000R00086_07D0000_003