Norm: EGZPO ArtXXIVJN §46 Abs1ZPO §261 Abs6ZPO §474 Abs1
Rechtssatz: Die Vorschriften über die Bindung an rechtskräftige Entscheidungen über die Zuständigkeit und an Überweisungsbeschlüsse haben den Zweck, Kompetenzkonflikte nach Möglichkeit von vornherein auszuschließen, wobei der Gesetzgeber in Kauf nimmt daß allenfalls auch ein an sich unzuständiges Gericht durch eine unrichtige Entscheidung gebunden wird. Diesem Grundgedanken des Gesetzes w... mehr lesen...
Norm: JN §44JN §46 Abs1ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Aus § 46 Abs 1 JN kann nicht der Umkehrschluss gezogen werden, dass bei Annahme der örtlichen Unzuständigkeit keine Bindung bestehe. Die erwähnte Bestimmung bezieht sich nämlich nur auf jene Fälle, bei denen es zu keiner Überweisung kommt, der Antrag also vom Gericht zurückgewiesen wird. Wird jedoch daneben die Überweisung an ein anderes Gericht ausgesprochen, liegt darin ein das andere Gericht b... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Ein Überweisungsantrag nach § 261 Abs 6 ZPO ist auch dann zulässig, wenn zwar der Gegner die Einrede der Unzuständigkeit nicht erhoben, das Gericht aber diese Frage von Amts wegen aufgeworfen hat. Entscheidungstexte 5 Ob 629/79 Entscheidungstext OGH 06.11.1979 5 Ob 629/79 7 Ob 513/82 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IIIZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Da das Gericht, an das die Klage überwiesen wird, die Sache so zu behandeln hat, als ob sie von vornherein bei ihm anhängig gewesen wäre, kann gesagt werden, dass eine gehörige Fortsetzung der beim umzuständigen Gericht erhobenen, an das zuständige Gericht überwiesenen Klage vorliegt. Es ist dann aber auch die Annahme gerechtfertigt, dass materiellrechtiche Fristen als gewahrt gelten, wenn die Klage... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Die Zulässigkeit eines Rekurses gegen einen Überweisungsbeschluß ist gegeben, wenn die Überweisung gegen die Bindungswirkung einer Zuständigkeitsentscheidung verstößt, sodaß es zu dem Unerwünschten wiederholten Aufrollen der Zuständigkeitsfrage kommt. Entscheidungstexte 2 Ob 532/79 Entscheidungstext OGH 26.06.1979 2 Ob 532/79 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Die sachliche und örtliche Zuständigkeit des Gerichtes, an das überwiesen wird, bildet keine Voraussetzung für den Rechtsmittelausschluss des § 261 Abs 6 ZPO. Entscheidungstexte 7 Ob 770/78 Entscheidungstext OGH 11.01.1979 7 Ob 770/78 7 Ob 653/83 Entscheidungstext OGH 07.07.1983 7 Ob 653/83 Beisatz: Die... mehr lesen...
Norm: ZPO §54ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Der Rechtsmittelausschluß des § 261 Abs 6 Satz 5 ZPO gilt auch dann, wenn der Überweisungsbeschluß ohne mündliche Verhandlung erfolgte und dem Beklagten nicht die Möglichkeit der vorherigen Verzeichnung seiner Kosten gegeben war; mangels Vorliegens der Voraussetzung des § 54 Abs 1 ZPO tritt dadurch ein Verlust des Kostenersatzanspruches nicht ein, die nachträgliche Verzeichnung der Kosten bleibt statthaft.... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Im Falle der Prozeßüberweisung nach § 261 Abs 6 ZPO kann das überwiesene Gericht, soweit nicht die Bindungswirkung des Überweisungsbeschlusses dies überhaupt ausschließt, seine heilbare Unzuständigkeit nur auf Grund einer rechtzeitig vor dem überwiesenen Gericht erhobenen Unzuständigkeitseinrede der beklagten Partei wahrnehmen. Entscheidungstexte 4 Ob 562/77 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §31 Abs4ZPO §239 Abs2 AZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Ein für den Rechtsanwalt des Klägers bei der ersten Tagsatzung einschreitendender Kanzleibeamter hat im Sinne des § 31 Abs 4 ZPO Vertretungsmacht, die für die Entscheidung über die Unzuständigkeitseinrede erforderliche Tatsachenbehauptung, daß die Beklagte Hausbesorgerin sei, vorzubringen und den Überweisungsantrag nach § 261 Abs 6 ZPO zu stellen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art140MRK Art6 Abs1 II4ZPO §261 Abs6 Satz5
Rechtssatz: Keine Antragstellerung zur Aufhebung des § 261 Abs 6 Satz 5 ZPO. Entscheidungstexte 4 Ob 94/77 Entscheidungstext OGH 12.07.1977 4 Ob 94/77 1 Ob 1739/95 Entscheidungstext OGH 30.01.1996 1 Ob 1739/95 European Case Law... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs6ZPO §529 AZPO §532ZPO §540ZPO §541
Rechtssatz: Sachliche Behandlung einer Nichtigkeitsklage, die an den OGH gemäß § 261 Abs 6 ZPO überwiesen worden ist. Entscheidungstexte 3 Ob 613/76 Entscheidungstext OGH 31.08.1976 3 Ob 613/76 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0039990 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Ein Antrag auf Überweisung einer Rechtssache an ein anderes nicht offenbar unzuständiges Gericht im Sinne des § 261 Abs 6 ZPO ist in erster Instanz zu stellen, das Rechtsmittelverfahren bietet hiefür keinen Raum. Entscheidungstexte 6 Ob 537/76 Entscheidungstext OGH 01.04.1976 6 Ob 537/76 European Case ... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs6ZPO §514 B
Rechtssatz: Stellt der Kläger einen Antrag im Sinne des § 261 Abs 6 ZPO, so hat er sich damit für den Fall, dass die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes ausgesprochen und zugleich seinem Antrag stattgegeben wird, diesem Beschluss von Vornherein unterworfen (vgl EvBl 1968/307). Damit fehlt die Beschwer für die Anfechtung des Beschlusses des Berufungsgerichtes, mit dem es die Unzuständigkeit des Erstgerichtes a... mehr lesen...
In ihrer am 16. August 1971 beim Arbeitsgericht Wien eingebrachten Klage bezeichnet sich die Klägerin als führendes unternehmen der kunststoffverarbeitenden Industrie in Europa; ihr Produktions-, Verkaufs- und Forschungsentwicklungsprogramm umfasse alle Teilbereiche dieses Industriezweiges. Das in Österreich bestehende Werk N sei zwar formell Eigentum der R. Ges. m. b. H Wien, doch stunden die Geschäftsanteile dieser österreichischen Gesellschaft zu 100% im Eigentum der Klägerin. De... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §3ArbGerG §25ZPO §261 Abs6ZPO §475 Abs2ZPO §477 Abs1 Z3 D3ZPO §478 Abs1
Rechtssatz: Ein Antrag auf Überweisung der Sache ist auch im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren unzulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 59/74 Entscheidungstext OGH 26.11.1974 4 Ob 59/74 Veröff: EvBl 1975/189 S 403 = Arb 9309 = SZ 47/136 1 Ob 7... mehr lesen...
In ihrer am 18. April 1974 beim Landesgericht für ZRS Graz eingebrachten Klage verlangt die Klägerin - eine Aktiengesellschaft mit dem Sitz in Luxemburg - von dem in Graz wohnhaften Beklagten als ihrem ehemaligen Angestellten die Rückzahlung von Provisionsvorschüssen von insgesamt 81.351 sfr. = 500.227.29 S samt Anhang. Der Beklagte sei zwar - schon von einem Luxemburger Gericht rechtskraftig zur Zahlung dieses Betrages verurteilt worden, doch sei dieses Urteil in Österreich nicht vol... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §3ArbGerG §5ASGG §38 Abs2ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Die Prozeßüberweisung gemäß § 261 Abs 6 ZPO ist für den Beklagten ebenso wie für das Gericht, an das die Sache überwiesen wurde, insoweit bindend, als sie zwar grundsätzlich weder eine neuerliche Unzuständigkeitseinrede des Beklagten noch eine neuerliche amtswegige Zuständigkeitsprüfung durch das Gericht ausschließt, diese beiden Möglichkeiten aber dahin beschränkt, daß ein aberma... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §5ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: § 261 Abs 6 ZPO ist im Verhältnis zwischen den ordentlichen Gerichten und den Arbeitsgerichten anzuwenden. Entscheidungstexte 4 Ob 49/74 Entscheidungstext OGH 24.09.1974 4 Ob 49/74 Veröff: JBl 1975,385 = Arb 9246 = SozM IVA,440 = SZ 47/101 8 Ob 536/78 Entscheidungstext OGH 17.05.... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2gZPO §226 IZPO §261 Abs6ZPO §520 A
Rechtssatz: Das Abstellen des Überweisungsantrages auf die Rechtskraft der Unzuständigkeitsentscheidung widerspricht dem zwingenden Wortlaut des § 261 Abs 6 ZPO. Entscheidungstexte 7 Ob 35/74 Entscheidungstext OGH 21.03.1974 7 Ob 35/74 RZ 1974/89,172 = EvBl 1974/289 S 634 8 Ob 1... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Dem Erfordernis der Namhaftmachung des Gerichtes im Überweisungsantrag ist nicht genügt, wenn sich diese nur auf die sachliche Zuständigkeit (Arbeitsgericht), nicht aber auch auf die örtliche Zuständigkeit erstreckt. Entscheidungstexte 8 Ob 271/73 Entscheidungstext OGH 29.01.1974 8 Ob 271/73 European C... mehr lesen...
Norm: JN §47 Abs1ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Wie der OGH bereits wiederholt ausgesprochen hat, ist das Gericht, an welches überwiesen wurde (hier KG Wiener Neustadt), an die Entscheidung des überweisenden Gerichtes (hier LGZ Graz) gebunden (SZ 7/6, 1 Nd 187/57, SZ 43/18). Im Fall einer Überweisung nach § 261 Abs 6 ZPO kann daher in der Regel ein negativer Kompetenzkonflikt gar nicht entstehen (vgl dazu Fasching, Kommentar III 217, Anmerkung 15). ... mehr lesen...
Norm: KFG 1967 §63 Abs3ZPO §261 Abs1ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Auch bei Vorliegen einer einheitlichen Streitpartei (§ 63 KFG) ist die Unzuständigkeitseinrede der Beklagten nur denjenigen Streitgenossen wirksam, für den das angerufene Gericht örtlich unzuständig ist. Entscheidungstexte 2 Ob 116/72 Entscheidungstext OGH 21.09.1972 2 Ob 116/72 Veröff: EvBl 1973/91 S 211 ... mehr lesen...
In dem Verfahren 6 Cg 281/68 des LG S hat der Erstrichter dem Klagebegehren der Hedwig F, die Beklagte Anna Maria H schuldig zu erkennen, sie von der sich aus dem Wechselzahlungsauftrag des Landes- als Handelsgerichtes S vom 16. 4. 1968, GZ 1 Cg 213/68-1, samt den hiezu ergehenden Urteilen und Beschlüssen ergebenden Verbindlichkeiten gegenüber dem Bankhaus B & Comp, S, zu befreien, mit Urteil vom 22. 4. 1970 vollinhaltlich stattgegeben. Das OLG L als Berufungsgericht hat der Beruf... mehr lesen...
Mit der Behauptung, er sei als Gast des dem Beklagten gehörigen Hotels H vor den Stufen des Hoteleinganges auf einer vereisten, jedoch nicht bestreuten Stelle zum Sturz gekommen und habe sich verletzt, macht der Kläger gegen den Beklagten Schadenersatzansprüche geltend. Der Erstrichter führte Beweise durch, schränkte das Verfahren auf den Grund des Anspruchs ein und verkundete in der Verhandlungstagsatzung vom 4. 3. 1970 den Schluß der Verhandlung über den Grund des Anspruchs. Mit B... mehr lesen...
Norm: ZPO §193 Abs2ZPO §194ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Der Beschluß auf Wiedereröffnung einer Verhandlung bewirkt, daß die mündliche Streitverhandlung, die nach § 193 Abs 2 ZPO eine Einheit darstellt, fortgesetzt wird. Wurde die Verhandlung wieder eröffnet, so haben die Parteien die Möglichkeit, Tatsachen vorzubringen und Anträge zu stellen. Diese Wirkung der Wiedereröffnung der Verhandlung wird dadurch nicht beseitigt, daß eine nach Wiedereröffn... mehr lesen...
Der Kläger beantragt, die Beklagten zur ungeteilten Hand zur Zahlung von 116.319.64 S und 41.017.17 S s A zu verurteilen, allenfalls sie schuldig zu erkennen, ihm folgende Beträge zu bezahlen, u zw die Erst- bis Viertbeklagten je 16.000 S und je 5800 S, sowie die Fünftbis Zehntbeklagten je 8653.25 S und 3003 S. Er bringt folgendes vor: Die Beklagten waren Kommanditisten der im Handelsregister des Kreisals Handelsgerichtes Wiener Neustadt eingetragenen "E-Textilwerke Kommanditgesellsch... mehr lesen...
Norm: JN §47 Abs1ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Das Gericht, an welches überwiesen wurde, ist selbst dann, wenn das überweisende Gericht entgegen der Vorschrift des § 261 Abs 1 ZPO ohne mündliche Verhandlung über den Überweisungsantrag entschieden hat, an die Entscheidung des überweisenden Gerichtes gebunden. Entscheidungstexte 8 Nd 5/70 Entscheidungstext OGH 27.01.1970 8 Nd 5/70 Veröf... mehr lesen...
Die Klägerin brachte beim Landesgericht Feldkirch gegen den Beklagten, dessen Wohnort mit Klosterneuburg angegeben wurde, eine Klage auf Zahlung des Betrages von 196.252.40 S s A ein und stützte die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes auf § 88 JN. Bei der ersten Tagsatzung vom 21. August 1969 erhob die beklagte Partei nach dem Wortlaut des Protokolles "die Einrede der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit". Neben der Protokollierung dieser Einrede finden sich weiter die Worte: ... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Es genügt, wenn in der
Begründung: des Überweisungsbeschlusses die Annahme der Unzuständigkeit ausgeführt ist (vgl SZ 23/323). Entscheidungstexte 6 Nd 30/69 Entscheidungstext OGH 23.04.1969 6 Nd 30/69 Veröff: RZ 1970,18 8 Nd 5/70 Entscheidungstext OGH 27.01.1970 8 Nd 5/70 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Unzulässigkeit des Revisionsrekurses des Beklagten gegen den Beschluß des Rekursgerichtes, daß aus dem über die Unzuständigkeitseinrede des Beklagten gefaßten Überweisungsbeschluß des Erstgerichtes der Ausspruch über die Nichtigerklärung des bisherigen Verfahrens und über die Zurückweisung der Klage zu entfallen habe. Entscheidungstexte 2 Ob 341/68 Entsc... mehr lesen...