Norm
ZPO §261 Abs6Rechtssatz
Ein Überweisungsantrag nach § 261 Abs 6 ZPO ist auch dann zulässig, wenn zwar der Gegner die Einrede der Unzuständigkeit nicht erhoben, das Gericht aber diese Frage von Amts wegen aufgeworfen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0039888Dokumentnummer
JJR_19791106_OGH0002_0050OB00629_7900000_001