Norm
ZPO §261 Abs6Rechtssatz
Die Zulässigkeit eines Rekurses gegen einen Überweisungsbeschluß ist gegeben, wenn die Überweisung gegen die Bindungswirkung einer Zuständigkeitsentscheidung verstößt, sodaß es zu dem Unerwünschten wiederholten Aufrollen der Zuständigkeitsfrage kommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0039885Dokumentnummer
JJR_19790626_OGH0002_0020OB00532_7900000_001