RS OGH 1979/6/26 2Ob532/79

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Veröffentlicht am 26.06.1979
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Norm

ZPO §261 Abs6

Rechtssatz

Die Zulässigkeit eines Rekurses gegen einen Überweisungsbeschluß ist gegeben, wenn die Überweisung gegen die Bindungswirkung einer Zuständigkeitsentscheidung verstößt, sodaß es zu dem Unerwünschten wiederholten Aufrollen der Zuständigkeitsfrage kommt.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 532/79
    Entscheidungstext OGH 26.06.1979 2 Ob 532/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0039885

Dokumentnummer

JJR_19790626_OGH0002_0020OB00532_7900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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