Norm
ZPO §261 Abs6Rechtssatz
Unzulässigkeit des Revisionsrekurses des Beklagten gegen den Beschluß des Rekursgerichtes, daß aus dem über die Unzuständigkeitseinrede des Beklagten gefaßten Überweisungsbeschluß des Erstgerichtes der Ausspruch über die Nichtigerklärung des bisherigen Verfahrens und über die Zurückweisung der Klage zu entfallen habe.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0040139Dokumentnummer
JJR_19681216_OGH0002_0020OB00341_6800000_001