RS OGH 1968/12/16 2Ob341/68

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Veröffentlicht am 16.12.1968
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Norm

ZPO §261 Abs6

Rechtssatz

Unzulässigkeit des Revisionsrekurses des Beklagten gegen den Beschluß des Rekursgerichtes, daß aus dem über die Unzuständigkeitseinrede des Beklagten gefaßten Überweisungsbeschluß des Erstgerichtes der Ausspruch über die Nichtigerklärung des bisherigen Verfahrens und über die Zurückweisung der Klage zu entfallen habe.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 341/68
    Entscheidungstext OGH 16.12.1968 2 Ob 341/68

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1968:RS0040139

Dokumentnummer

JJR_19681216_OGH0002_0020OB00341_6800000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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