Norm: JN §43ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Das Prozeßgericht kann nicht über Antrag beider Parteien die Rechtssache an ein anderes Gericht abtreten, wenn nicht die Voraussetzungen des § 261 Abs 6 ZPO vorliegen. Entscheidungstexte 2 Ob 354/50 Entscheidungstext OGH 02.08.1950 2 Ob 354/50 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH... mehr lesen...
Bei der ersten Tagsatzung hat die Beklagte die örtliche Unzuständigkeit eingewendet. Der Kläger hat für den Fall, daß dieser Einrede stattgegeben würde, die Überweisung der Rechtssache an das Landesgericht Linz beantragt. Das Erstgericht gab der Einrede keine Folge. Das Rekursgericht überwies die Rechtssache an das Landesgericht Linz. Der Oberste Gerichtshof wies den Revisionsrekurs des Klägers zurück. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Da gemäß... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Gegen den Überweisungsbeschluß nach § 261 Abs 6 ZPO ist ein Rechtsmittel auch dann unzulässig, wenn die Überweisung in zweiter Instanz erfolgte. Entscheidungstexte 2 Ob 162/50 Entscheidungstext OGH 15.03.1950 2 Ob 162/50 Veröff: SZ 23/66 2 Ob 424/54 Entscheidungstext OGH 18.06.1954 2 Ob 424/54 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §240 Abs1 BZPO §261 Abs6
Rechtssatz: § 261 Abs 6 ZPO ist sinngemäß anzuwenden, wenn die Partei im schiedsgerichtlichen Verfahren mit Erfolg behauptet hat, es sei die Zuständigkeit des ordentlichen Gerichtes gegeben und vor diesem dann behauptet, das Schiedsgericht sei zuständig. Entscheidungstexte 2 Ob 555/38 Entscheidungstext OGH 14.09.1938 2 Ob 555/38 Veröff: DREvB... mehr lesen...
Norm: JN §93ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Der ursprüngliche Schuldner bleibt nach dem Hinzutritt eines Mitschuldners zur ungeteilten Hand Hauptschuldner im Sinne des § 93 JN. Die Überweisung eines Rechtsstreites gegen einen von mehreren Beklagten, der mit der Einrede der Unzuständigkeit obsiegt, an das zuständige Gericht ist zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 743/34 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ZPO §59 Abs1ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Der Antrag auf Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten muß bei der ersten Tagsatzung bei dem zunächst angerufenen Gerichte gestellt werden. Ein erst bei dem nach § 261 Abs 6 ZPO einschreitenden Gericht erhobener diesbezüglicher Antrag ist verspätet. Entscheidungstexte 4 Ob 256/34 Entscheidungstext OGH 28.06.1934 4 Ob 256/34 Veröff: S... mehr lesen...
Norm: EO §4ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Nach einer Prozeßüberweisung ist neben dem Exekutionsgerichte für die Bewilligung der Exekution zur Hereinbringung der Kosten des Zwischenstreites über die Zuständigkeit das ursprünglich angerufene Prozeßgericht zuständig. Entscheidungstexte 1 Ob 778/30 Entscheidungstext OGH 21.08.1930 1 Ob 778/30 SZ 12/189 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs6ZPO §569
Rechtssatz: Durch die beim unzuständigen Gerichte innerhalb der Frist des § 569 ZPO eingebrachte, nach deren Ablauf an das zuständige Gericht überwiesene Klage auf Zurückstellung des Bestandobjektes wird die stillschweigende Erneuerung des Bestandvertrages verhindert. Entscheidungstexte 4 Ob 367/30 Entscheidungstext OGH 31.07.1930 4 Ob 367/30 Veröff:... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Der Rekurs gegen die Prozeßüberweisung ist unzulässig, auch wenn der Überweisungsbeschluß ohne Verhandlung gefaßt und daher nichtig ist. Entscheidungstexte 3 Ob 177/29 Entscheidungstext OGH 06.03.1929 3 Ob 177/29 Veröff: SZ 11/60 2 Ob 183/62 Entscheidungstext OGH 22.06.1962 2 Ob 183/62 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Der Überweisungsantrag nach § 261 Abs 6 ZPO muß bestimmt, deutlich und vorbehaltslos sein. Entscheidungstexte 1 Ob 930/28 Entscheidungstext OGH 30.10.1928 1 Ob 930/28 Veröff: SZ 10/309 1 Ob 127/67 Entscheidungstext OGH 29.06.1967 1 Ob 127/67 7 Ob ... mehr lesen...