Norm: ZPO §230zZPO §261 Abs6ZPO §182 Abs2
Rechtssatz: Nachträglicher Überweisungsantrag: Nach Schluß der Verhandlung über die Unzuständigkeitseinrede kann ein Überweisungsantrag nicht mehr gestellt werden. Der Anleitungspflicht des § 182 Abs 2 letzter Satz ZPO ist gegenüber rechtskundig vertretenen Parteien Genüge getan, wenn nach Erhebung der Unzuständigkeitseinrede die Verhandlung auf die Zuständigkeitsfrage eingeschränkt wird, darüber verha... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Liegt ein wirksamer Überweisungsantrag gemäß § 261 Abs 6 ZPO vor, dann verstößt der rekursgerichtliche Aufhebungsbeschluß hinsichtlich des erstinstanzlichen Überweisungsbeschlusses gegen dessen Rechtskraft und ist daher nichtig. Entscheidungstexte 1 Ob 2054/96g Entscheidungstext OGH 26.07.1996 1 Ob 2054/96g ... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Der Überweisungsantrag ist als Parteiprozeßhandlung ausschließlich nach seinem objektiven Erklärungswert auszulegen; nicht maßgebend ist die einer Prozeßerklärung tatsächlich zugrunde liegende Parteiabsicht. Bei der Auslegung von Parteiprozeßhandlungen ist jener Variante der Vorzug zu geben, die es erlaubt, eine prozessuale Willenserklärung als wirksame Prozeßhandlung anzusehen. Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Spricht das Gericht seine Unzuständigkeit aus, ohne dem Überweisungsantrag stattzugeben, dann ist diese Entscheidung anfechtbar, wobei es keinen Unterschied macht, ob der Überweisungsantrag des Klägers ab- oder zurückgewiesen wird. Entscheidungstexte 1 Ob 581/95 Entscheidungstext OGH 06.09.1995 1 Ob 581/95 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Weist das Erstgericht den Überweisungsantrag ab und bestätigte das Rekursgericht diese Entscheidung, so kann dessen Bestätigung gemäß § 528 Abs 2 Z 2 ZPO nicht mehr mittels Revisionsrekurses angefochten werden, wenn Gegenstand des Rekursverfahrens nur die Abweisung des Überweisungsantrages, nicht jedoch der Beschluß auf Klagezurückweisung war. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §182 Abs2ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Wird auf Grund eines nach Erhebung der Unzuständigkeitseinrede und Erörterung in der mündlichen Verhandlung - jedoch Unterlassung der Anleitung nach § 182 Abs 2 ZPO - gestellten schriftlichen Überweisungsantrages die Unzuständigkeit ausgesprochen und die Sache überwiesen, ist der Rekurs gemäß § 261 Abs 6 Satz 5 ZPO unzulässig. Entscheidungstexte 9 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §182 Abs2ZPO §261 Abs6
Rechtssatz: Das Gericht ist nicht verpflichtet, den anwaltlich vertretenen Kläger zur Stellung eines Überweisungsantrags gemäß § 261 Abs 6 ZPO anzuleiten. Entscheidungstexte 1 Ob 617/94 Entscheidungstext OGH 25.10.1994 1 Ob 617/94 3 Ob 164/00i Entscheidungstext OGH 29.01.2001 3 Ob 164/00i ... mehr lesen...
Begründung: Der 1953 außer der Ehe geborene Beklagte brachte nach seiner Geburt, vertreten durch seinen gesetzlichen Vertreter, im Verfahren C 52/53 des BG Neuhofen an der Krems eine Klage auf Feststellung der Vaterschaft und Unterhaltsleistung gegen den nunmehrigen Kläger ein. Im dortigen Verfahren bestritt dieser zwar das Klagebegehren, gestand aber in der Folge einen Geschlechtsverkehr mit der Mutter des Kindes zu, anerkannte in der mündlichen Streitverhandlung vom 30.9.1953 ... mehr lesen...
Begründung: Gegen das beim Handelsgericht Wien erhobene Klagebegehren auf Bezahlung von S 2,000.000,-- sA und auf Feststellung der Haftung der beklagten Parteien für alle Schäden aus der Nichteinhaltung des von der Erstbeklagten am 9.7.1990 und am 8.8.1990 abgegebenen unwiderruflichen Kaufanbots, wendeten die beklagten Parteien die örtliche Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes ein, weil sie ihren Sitz in Graz hätten. Die klagende Partei replizierte, daß sie ihre Klage auf d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Hälfteeigentümer der Liegenschaft A*****. Die Beklagten waren in den Jahren 1979 und 1980 Gesellschafter der Jagdgesellschaft L*****, die den klägerischen Grund bejagte. 1979 und 1980 machten die Kläger jeweils unter Einhaltung der im oberösterreichischen JagdG vorgesehenen Meldefrist gegenüber dem Erstbeklagten als dem Jagdleiter der Jagdgenossenschft L***** Wildschäden geltend. Die Jagd- und Wildschadenskommission L***** stellte mit Beschei... mehr lesen...