RS OGH 1979/8/29 1Ob653/79, 6Ob814/82, 1Ob112/00b, 3Ob23/10v, 9ObA128/11f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.08.1979
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Norm

ABGB §1497 III
ZPO §261 Abs6

Rechtssatz

Da das Gericht, an das die Klage überwiesen wird, die Sache so zu behandeln hat, als ob sie von vornherein bei ihm anhängig gewesen wäre, kann gesagt werden, dass eine gehörige Fortsetzung der beim umzuständigen Gericht erhobenen, an das zuständige Gericht überwiesenen Klage vorliegt. Es ist dann aber auch die Annahme gerechtfertigt, dass materiellrechtiche Fristen als gewahrt gelten, wenn die Klage beim überweisenden Gericht noch innerhalb der materiellrechtlichen Ausschlussfrist eingelangt ist.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 653/79
    Entscheidungstext OGH 29.08.1979 1 Ob 653/79
  • 6 Ob 814/82
    Entscheidungstext OGH 10.11.1982 6 Ob 814/82
    Auch
  • 1 Ob 112/00b
    Entscheidungstext OGH 25.07.2000 1 Ob 112/00b
    Vgl aber; Beisatz: Die Verjährung wird mit der Gerichtshängigkeit unterbrochen, selbst wenn die Klage beim unzuständigen Gericht eingebracht wurde und sie an das zuständige Gericht (gemäß § 230a oder § 261 Abs 6 ZPO) überwiesen wurde bzw die Klage unzustellbar war. (T1) Beisatz: Hier: Wurde die Klage an das zuständige Gericht adressiert; infolge eines Postversehens langte sie aber bei einem unzuständigen Gericht ein und ist erst in weiterer Folge durch Weiterleitung des "Irrläufers" dem zuständigen Gericht zugekommen. Dieser Fall ist jenem Fall vergleichbar, in dem die Klage beim unzuständigen Gericht eingebracht und an das zuständige Gericht überwiesen wurde. (T2); Veröff: SZ 73/122
  • 3 Ob 23/10v
    Entscheidungstext OGH 24.03.2010 3 Ob 23/10v
    Auch; Beisatz: Hier: außerstreitiges Aufteilungsverfahren. (T3)
  • 9 ObA 128/11f
    Entscheidungstext OGH 25.11.2011 9 ObA 128/11f
    Auch; Beisatz: Hier: Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Erhebung der Anfechtungsklage. (T4)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0034682

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

18.01.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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