Norm: ZPO §228 B3aa
Rechtssatz: Dem gegen den Vermieter gerichteten Anspruch des Mieters auf Feststellung, daß ihm das Recht zur Weitergabe seiner Wohnung an dritte Personen zustehe, fehlt die materiellrechtliche Grundlage, wenn dieses Recht im Zeitpunkt des Schlusses der mündlichen Verhandlung nicht mehr besteht, weil es dem Mieter nur befristet eingeräumt worden war und diese Frist im genannten Zeitpunkt bereits abgelaufen ist. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 A4ZPO §228 H2
Rechtssatz: Die Feststellungsklage muß nicht den ganzen Komplex des Rechtsverhältnisses umfassen; feststellbar ist auch ein bloß quantitativer Teil hievon. Demgemäß ist im Feststellungsurteil eine quantitative Teilabweisung und der Zuspruch eines minus möglich, allenfalls auch erforderlich. Entscheidungstexte 1 Ob 166/70 Entscheidungstext OGH 01.10.1970 ... mehr lesen...
Norm: ASVG §332 FHVersVG §1 Abs3ZPO §228 A4ZPO §228 B1bbZPO §228 H4
Rechtssatz: Ob eine Rente, die der Verletzte nach dem HVersVG bezieht, den Deckungsfonds mindert, ist eine Frage der Höhe des Regreßanspruches und gehört nicht in den
Spruch: des Feststellungsurteils über den Grund des Anspruchs. Die Urteilsfassung "im Rahmen des § 332 ASVG" genügt. Entscheidungstexte 1 Ob 166/70 Entscheid... mehr lesen...
Die Kläger behaupten, sie seien Hauptmieter einer Wohnung im Hause der Beklagten in Wien 19. Sie hätten eine Ölfeuerungsanlage für diese Wohnung einbauen lassen, die behördlich genehmigt worden sei. Nunmehr habe die Beklagte trotz vorheriger Zustimmung zum Bau dieser Anlage deren Umbau verlangt, weil das jeweilige Anlaufen des Brenners das Haus zu stark erschüttere. Die Beklagte habe den Klägern überdies Ersatzforderungen wegen eines allfälligen Schadens am Hause in Aussicht gestellt.... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B3aaZPO §228 B8
Rechtssatz: Das Begehren des Mieters auf Feststellung, daß durch die in seiner Wohnung im Auftrag des Vermieters hergestellte Ölheizungsanlage keine Gefahr für die Substanz des Hauses bestehe und ein durch den sorglichen Betrieb der Ölfeuerungsanlage übliches und zu tolerierendes Lärmausmaß nicht überschritten werde, ist nicht auf Feststellung einer Tatsache, sondern auf Feststellung eines Teiles des zwischen den ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B8ZPO §228 H4
Rechtssatz: Die Feststellung bloß eines Teiles eines Rechtsverhältnisses ist zulässig. Entscheidungstexte 4 Ob 594/79 Entscheidungstext OGH 22.09.1970 4 Ob 594/79 Veröff: SZ 43/160 = MietSlg 22608 1 Ob 166/70 Entscheidungstext OGH 01.10.1970 1 Ob 166/70 Veröff: JBl 1971,201 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B1aa
Rechtssatz: Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden setzt voraus, dass zumindest bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung ein Schaden bereits eingetreten ist und die Möglichkeit zukünftiger weiterer Schäden aus dem bereits eingetretenen Schadensereignis nicht ausgeschlossen werden kann. Ist dagegen ein Schaden bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung nicht entstanden, dann fehlt es an einem rechtlichen Intere... mehr lesen...
Norm: HVersG §1 Abs3ZPO §228 A4ZPO §228 B1bb
Rechtssatz: Zur Frage der Fassung des Feststellungsurteils, wenn ein Teil des Schadens nach dem HVersG geltend zu machen ist. (...."soweit sie über Ansprüche nach dem HVersVG hinausgehen....") Entscheidungstexte 2 Ob 187/70 Entscheidungstext OGH 03.09.1970 2 Ob 187/70 1 Ob 166/70 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B8
Rechtssatz: Die Feststellung von Tatsachen, mögen sie auch rechtserheblich sein, oder von rechtserzeugenden Tatsachen, die die Voraussetzung eines an sich zulässigen Feststellungsantrages sein können, ist unzulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 140/70 Entscheidungstext OGH 26.08.1970 5 Ob 140/70 1 Ob 142/72 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B1aaZPO §228 B8
Rechtssatz: Die Haftung des Beklagten für nicht näher bestimmte Schulden des Klägers ist nicht feststellungsfähig. Das gilt auch für das Begehren des Masseverwalters, es wolle die Haftung des Beklagten für die im Konkurs künftig als zu Recht bestehend erkannten Masseforderungen und Konkursforderungen festgestellt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 140/70 Ent... mehr lesen...
Norm: HGB §128ZPO §228 B3dd
Rechtssatz: Feststellungsfähigkeit der Haftung eines ausgeschiedenen offenen Gesellschafters für eine Schuld der OHG. Entscheidungstexte 1 Ob 145/70 Entscheidungstext OGH 18.06.1970 1 Ob 145/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0038984 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 A1
Rechtssatz: Die mangelnde Fälligkeit des Anspruches steht der geforderten Feststellung nicht entgegen, weil - soweit der übrige rechtserzeugende Sachverhalt vorliegt - auf Feststellung des Bestehens befristeter Rechte oder Rechtsverhältnisse bereits während des Laufes der Befristung geklagt werden kann (vgl Fasching, Kommentar III S 57, Anmerkung 15). Der Umstand, daß die dem Kläger zu erbringende Leistung erst in Zukunft fäll... mehr lesen...
Am 26. März 1969 starb Gottlieb P unter Hinterlassung der beiden Streitteile als seiner Kinder. In einem Testament vom 21. März 1967 setzte er die Streitteile zu Erben ein und verfügte eine ganz bestimmte, zwingend angeordnete Erbteilung. Unter anderem verfügte er, daß das bei seinem Ableben vorhandene Bargeld, Bank- und Sparkassenguthaben sowie alle sonst vorhandenen Forderungen zwischen beiden Kindern je zur Hälfte geteilt werden sollten; ferner, daß der Kläger verpflichtet sei, der... mehr lesen...
Norm: AußStrG §120ZPO §228 C4
Rechtssatz: Keine Feststellungsklage eines noch nicht erbserklärten Erben gegen den anderen über die Testamentsauslegung. Entscheidungstexte 8 Ob 127/70 Entscheidungstext OGH 09.06.1970 8 Ob 127/70 JBl 1971,143 = SZ 43/100 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0007924 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 AZPO §228 B3aa
Rechtssatz: Das rechtliche Interesse des Minderheitseigentümers eines Hauses den Mehrheitseigentümern gegenüber an der Feststellung der Ungültigkeit eines von den Mehrheitseigentümern mit einem Dritten abgeschlossenen Mietvertrages über eine Wohnung in diesem Haus ist zu bejahen, weil die Wirkungen dieses Mietvertrages unmittelbar in den Rechtsbereich des Minderheitseigentümers hineinreichen und diesen beeinträcht... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B8
Rechtssatz: Unzulässigkeit eines Begehrens auf Feststellung, daß die "im Zusammenhang mit dem Pachtvertrag vom ..... erlegte Kaution aus dem Vermögen des Klägers stammt". Entscheidungstexte 6 Ob 120/70 Entscheidungstext OGH 13.05.1970 6 Ob 120/70 1 Ob 142/72 Entscheidungstext OGH 05.07.1972 1 Ob 142/72 ... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 19. November 1962 machte der Kläger der beklagten Partei das von dieser angenommene rechtsverbindliche Angebot, derzeit mit 11.520/1.188.909 angenommene Miteigentumsanteile an der Liegenschaft EZ 810 KG St M, mit denen gleichzeitig das Wohnungseigentum im Block b, Wohnungs-Nr 27, des laut eingesehenen Bauplanes zu errichtenden Wohnhauses mit einer Fläche von 115.20 m2 verbunden sei, zu kaufen und zu übernehmen. Er nahm zur Kenntnis, daß die Errichtung der Wohnhausanl... mehr lesen...
Am 25. Mai 1966 ereignete sich auf einer Baustelle im Arbeitsbereich der Erstklägerin dadurch ein Unfall, daß ein schweres Bleirohr beim Heben abrutschte und den bei der Erstklägerin beschäftigten Arbeiter Karl W schwer verletzte. Der Sozialversicherungsträger des Verletzten W machte gegen den verantwortlichen Bohrmeister Kurt C Regreßansprüche geltend, wovon die Beklagte, mit der die Erstklägerin eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen hatte, verständigt wurde. Die Beklagt... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B1aa
Rechtssatz: Zulässigkeit eines Feststellungsbegehrens, wenn der Ersatzpflichtige lediglich bereit ist, sich von Fall zu Fall nachträglich zur Haftungsfrage zu äußern. Entscheidungstexte 2 Ob 18/70 Entscheidungstext OGH 05.02.1970 2 Ob 18/70 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1970:RS0038888... mehr lesen...
Die am 21. Februar 1967 verstorbene Cäcilie J., die Großmutter der Klägerin, war Eigentümerin von 950/11180-Anteilen der Liegenschaft EZ. 596 Katastralgemeinde F., mit denen das Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 7 im Haus H.-Gasse 55 in Wien X untrennbar verbunden ist. Der Nachlaß wurde am 2. Oktober 1967 dem erblasserischen Sohn Karl J., der auf Grund des Gesetzes die unbedingte Erbserklärung abgegeben hatte, eingeantwortet. Am 17. Oktober 1968 wurde sein Eigentumsrecht ob den Nach... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B4ZPO §228 B8
Rechtssatz: Die Feststellung des Vermögensstandes einer bestimmten Person zu einem bestimmten Zeitpunkt ist unzulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 253/69 Entscheidungstext OGH 03.12.1969 5 Ob 253/69 Veröff: SZ 42/181 1 Ob 142/72 Entscheidungstext OGH 05.07.1972 1 Ob 142/72 ... mehr lesen...
Im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung nach der am 12. Juni 1966 verstorbenen Hedwig Z., der Gattin des Klägers und Mutter der Beklagten, wurden u. a. der Gewerbebetrieb der Erblasserin (Warenlager samt Geschäftseinrichtung und good will) im Gesamtschätzwert von 249.771.17 S und der in der Kasse dieses Betriebes vorgefundene Bargeldbetrag von 6503.67 S in das Inventar als Aktiva des Nachlasses aufgenommen. Der Nachlaß der Hedwig Z. wurde schließlich auf Grund einer letztwilligen Anord... mehr lesen...
Im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung nach der am 12. Juni 1966 verstorbenen Hedwig Z., der Gattin des Klägers und Mutter der Beklagten, wurden u. a. der Gewerbebetrieb der Erblasserin (Warenlager samt Geschäftseinrichtung und good will) im Gesamtschätzwert von 249.771.17 S und der in der Kasse dieses Betriebes vorgefundene Bargeldbetrag von 6503.67 S in das Inventar als Aktiva des Nachlasses aufgenommen. Der Nachlaß der Hedwig Z. wurde schließlich auf Grund einer letztwilligen Anord... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 F
Rechtssatz: Zulässigkeit eines Begehrens auf Feststellung des Nichtbestehens von Unterlassungsansprüchen zur Abwehr einer drohenden Unterlassungsklage. Entscheidungstexte 4 Ob 358/69 Entscheidungstext OGH 02.12.1969 4 Ob 358/69 Veröff: ÖBl 1970,79 4 Nd 1/88 Entscheidungstext OGH 11.05.1988 4 Nd 1/88 ... mehr lesen...
Norm: MarkSchG §30UWG §9 F3ZPO §228 F
Rechtssatz: Gerichtliche Zuständigkeit für Begehren auf Feststellung zur Abwehr einer nach § 9 UWG drohenden Unterlassungsklage, wenn die Frage zur Entscheidung steht, ob ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorliegt und die
Gründe: , aus denen dieser Verstoß behauptet wird (markenrechtliche und andere), sich nicht voneinander trennen lassen (hier "Karmelitengeist" und "Carmol - Karmel... mehr lesen...
Am 22. November 1964 fuhren der Kläger und der Beklagte mit einem PKW (Volkswagen) des Beklagten zusammen mit zwei weiteren Freunden fort; der Beklagte lenkte das Fahrzeug selbst. Sie kamen in das Gasthaus G. in St., wo sie drei Mädchen trafen, die in ein Gasthaus nach U. gefahren werden wollten. Der Beklagte erklärte zunächst, daß er heimfahren wolle, war aber dann doch bereit, mit den Mädchen nach U. zu fahren. Er sagte jedoch, daß der Kläger das Fahrzeug lenken solle. Er gab diesem... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1302 BZPO §228 B1aa
Rechtssatz: Ein Feststellungsbegehren ist zulässig, wenn der Kläger mit dem Rückgriff eines Mitverpflichteten gemäß §§ 896, 1302 ABGB rechnen muss. Entscheidungstexte 2 Ob 311/69 Entscheidungstext OGH 13.11.1969 2 Ob 311/69 Veröff: SZ 42/172 2 Ob 212/73 Entscheidungstext OGH 20.12.1973 2 O... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B5
Rechtssatz: Die Feststellung eines dinglichen oder sonst mehrseitig wirkenden Rechtsverhältnisses kann auch einem Dritten gegenüber begehrt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 198/69 Entscheidungstext OGH 13.11.1969 1 Ob 198/69 1 Ob 49/82 Entscheidungstext OGH 15.12.1982 1 Ob 49/82 Auch ... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 B1aa
Rechtssatz: Für die Feststellung des Bestehens eines Anspruches auf Ersatz eines erst in Zukunft entstehenden Schadens ist es notwendig, daß bereits alle diesen Anspruch erzeugenden Tatsachen festgestellt werden können. Entscheidungstexte 4 Ob 596/69 Entscheidungstext OGH 04.11.1969 4 Ob 596/69 Veröff: MietSlg 21805 1 Ob ... mehr lesen...
Josef L. wurde am 26. Mai 1963 bei einem Verkehrsunfall verletzt und verstarb einige Tage später. Es ist nicht mehr strittig, daß diesen Unfall der Beklagte zu drei Viertel, Josef L. zu einem Viertel verschuldet hat. Dieser war bei der Klägerin sozialversichert. Sie begehrte, gestützt auf die Legalzession des § 109 GSPVG., Ersatz von Rentenleistungen, die sie für die Hinterbliebenen ihres Versicherungsnehmers, nämlich die Witwe Maria L. und die minderjährigen Waisen Gerlinde L. und Jo... mehr lesen...