RS OGH 1969/12/2 4Ob358/69

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.12.1969
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Norm

MarkSchG §30
UWG §9 F3
ZPO §228 F

Rechtssatz

Gerichtliche Zuständigkeit für Begehren auf Feststellung zur Abwehr einer nach § 9 UWG drohenden Unterlassungsklage, wenn die Frage zur Entscheidung steht, ob ein Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb vorliegt und die Gründe, aus denen dieser Verstoß behauptet wird (markenrechtliche und andere), sich nicht voneinander trennen lassen (hier "Karmelitengeist" und "Carmol - Karmelitergeist").

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 358/69
    Entscheidungstext OGH 02.12.1969 4 Ob 358/69
    Veröff: ÖBl 1970,79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0039043

Dokumentnummer

JJR_19691202_OGH0002_0040OB00358_6900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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